Scheidung, Unterhalt, Wiederheirat etc.

21. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
jöst
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung, Unterhalt, Wiederheirat etc.

Hallo,

ich habe einige Fragen zu Scheidung, Unterhalt, Wiederheirat etc. und hoffe, daß ich hier einige
Antworten und Tipps bekommen kann. Es ist für mich etwas unübersichtlich.

Erstmal zu meiner Situation: Ich habe mich im letzten Jahr von meiner Frau getrennt. Wir haben
zusammen einen 6jährigen Sohn. Die Scheidung wird in den nächsten Wochen eingereicht. Unser
Sohn wohnt bei ihr. Bei meiner (noch) Frau sieht es so aus, daß sie wieder einen Partner hat und
mit ihm in diesem Jahr ein Kind erwartet. Die beiden sind nicht verheiratet, wohnen aber zusammen.

Ich habe auch wieder eine Freundin und wir wünschen uns schnellstmöglich ein gemeinsames Kind
und beabsichtigen auch zu heiraten.

Nun zu meinen Fragen:

- In welcher Form ändert sich der Unterhalt, den ich meiner Frau bezahlen muß, nach der Scheidung und
nochmal nach der Geburt ihres zweiten Kindes (mit ihrem neuen Partner)? Der neue Partner ist doch,
soweit ich informiert bin, nach der Geburt des Kindes auch verpflichtet Unterhalt an meine (noch, dann ex-Frau)
zu bezahlen. Dadurch würde sich meiner Meinung nach meine Unterhaltsverpflichtung verringern.

- Wie schnell darf ich nach der Scheidung wieder heiraten?

- Ist meine Freundin, bzw. Frau wenn wir geheiratet haben, in irgendeiner Form verpflichtet sich am Unterhalt
für meine (noch/ex) Frau und für mein Kind zu beteiligen, da wir beide arbeiten gehen? Wie sieht es aus, wenn
ich mit meiner Freundin ein gemeinsames Kind habe und wir evtl. verheiratet sind? Kann sie zu Zahlungen
heran gezogen werden?

- Wird der Unterhalt, den ich zu zahlen habe, neu berechnet, wenn ich mit meiner Freundin ein Kind habe und/oder
wenn wir geheiratet? Wie lange muß ich generell Unterhalt an meine Ex bezahlen?

Mir ist es halt wichtig, daß meine Freundin in keinster Weise zu irgendwelchen Zahlungen heran gezogen werden kann für "Sachen", die sie ja eigentlich nichts angehen, sprich Scheidung und Unterhaltszahlungen an meine (noch) Frau.

Ich hoffe ich habe meinen Fall einigermaßen verständlich rüber gebracht und hoffe auf den einen oder anderen Tip/Antwort.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charly1
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

da kann ich dich beruhigen deine freundin ist nicht für deine ex unterhaltspflichtig zum anderen sie darf bis zu 3 jahren mit einem zusammenleben erst dann gilt die beziehung als gefestigt und somit ist es unbillig das du unterhalt an sie zahlst (es sei denn sie bekommt ein kind und wohnt mit ihm zusammen das muß aber dein anwalt machen;-) ) für deinen sohn wirst du aber weiter zahlen dürfen da führt kein weg vorbei zum anderen sobald du die scheidungspapiere in der hand hast kannst du wieder heiraten und alle kinder zählen vor dem gesetz gleich das heißt das alle gleich berechnet werden leben sie bei dir oder nicht. was sich ändern wird ist der frauenunterhalt der wird weniger denn die 840 müssen dir bleiben so oder so
ach ja wenn du heiratest bekommst du eine andere steuerklasse davon bekommt deine ex auch, das gleiche gilt für den steuerfreibetrag für das kind egal was du machst es bleib nicht viel mehr übrig trotzdem alles gute für die zukunft und das es dieses mal hält
gruß charly1

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Brauer Nicole
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo auch ich habe eine Frage, besser gesagt mehrere..... Meine Situation: Lebe derzeit im Scheidungsverfahren ( Fast 2Jahre), einen gemeinsamen Sohn mit dem Ex-mann, eine weitere Tochter (anderer vater, jedoch in der ehe geboren und einen weiteren Sohn mit meinem jetztigen Lebensgefährten. Wir beabsichtigen nächstes Jahr zu heiraten(we´nn dann endlich mal die Scheidung durch ist)Nun meine Frage.
1. Wie wahrscheinlich ist es durchzubekommen das mein erster Sohn den Doppelnamem bekommt ( Einmal von Vater-und dann meinen neuen)? der Vater wird wohl kein einverständnis dafür geben.
2. WelchenNamen kann meine Tochter ohne weiters bekommen, denn dort ist kein Vater der benannt worden ist und der quer schießen kann
Und beim ganz kleinen ist es ja eigentlich klar. Bitte helft mir....

4x Hilfreiche Antwort

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