Scheidung, 3 jähriges Kind, Sorgerecht

28. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Mike F
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung, 3 jähriges Kind, Sorgerecht

Hallo zusammen,

habe mich im April von meiner Frau getrennt. Wir haben einen gemeinsamen 3 jährigen Sohn. Waren seit 2000 verheiratet und meine Frau hat 1999 einen Friseursalon übernommen. Soviel zu den Rahmenbedingungen.
Aufgrund der Selbstständigkeit meiner Frau habe ich die 3 Jahre Eltern Zeit in Anspruch genommen,die im Februar diesen Jahres endete. Habe die gemein´same Wohnung verlassen und unser Sohn wohnt bei der Mutter. Aufgrund des verdienstes bin ich in Steuerklasse 4. Unsere Vereinbarung über das Sorgerecht des Kindes ist derzeit wie folgt. Ich hole Ihn Dienstags Nachmittag nach dem Kindergarten ab und bringe Ihn Abends wieder zurück zur Mutter. Freitags hole ich Ihn ebenfalls ab und er schläft bei mir und meiner neuen Lebensgefährtin und bleibt bis Samstag Nachmittag. Aufgrund der Arbeitszeit meiner Frau ( von 9-18 Uhr )ist es Ihr nicht immer möglich den Sohn zu geregelten Zeiten aus demKindergarten zu holen. Sie hat für Mittwochs und Donnerstags Ihre Arbeitszeit verkürzt auf 15 Uhr.
Sie versucht mit allen Mitteln unserem Sohn und mir nicht mehr Zeit mit einander zu verbringen. Nun zu dem, was mich in meiner Situation Interessiert. Welche Steuerliche Rechte steen mir in meiner Situation zu aber was noch viel wichtiger ist, welche Rechte habe ich meinem Kind gegenüber, Ihn öfter zu sehen und nicht den Interessen meiner Frau ausgesetzt zu sein ??? Das Kind hat meine Erziehung genossen und seine Mutter nur an den Wochenenden zur Verfügung gehabt. Sie spielt sich jetzt als super Mami auf und schiebt das kInd von Schwester zum Opa um ja zu vermeiden mehr Zeit mit mir zu verbringen. Es kann nicht im Interesse des Kindes sein, ständig von A nach B geschoben zu werden aber bloß nicht zum eigenen Vater, denn der hat ja schlielich die Familie verlassen, mit diesem Spruch versucht Sie ständig die Situation zu entschuldigen.
Mir liegt sehr viel an dem Kind und vor allem an seinem Wohl.
Welche Möglichkeiten habe ich zur Verfügung. Bin für jeden Rat sehr dankbar.
Gruß
Michael Flock
Cutters@netcologne.de

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Du solltest Dir unbedingt einen Anwalt für Familienrecht suchen. Falls Du nur ein geringes Einkommen hast läuft das über Prozeßkostenhilfe. Beim Amtsgericht kannst Du auch einen Beratungshilfeschein beantragen, um Dich erstmal vorab von einem Anwalt beraten zu lassen. Ohne Anwalt bist Du den Launen Deiner Frau weoterhin ausgesetzt. Der Umgang sowie das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht müssen in einem Verfahren vom Familiengericht geregelt werden. Das geht nur mit einem Anwalt. Deine Frau wird dasAufenthaltsbestimmungsrecht bekommen und Ihr beide habt dann das gemeinsame Sorgerecht. Verzichte also unter keinen Umständen auf Dein Sorgerecht! Einen Anspruch auf Umgang hast Du ebenfalls, der wird Dir auch nicht entzogen. In der Regel ist das alle 14 Tage. Deine Frau muß sich dann daran halten, denn sonst bekommt Sie Probleme mit dem Familiengericht. Doch wie gesagt - ohne Anwalt und Gericht gibt´s auch keinen Umgangsbeschluß. Dein Anwalt sollte sich auch gleich um die Scheidung kümmern.

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