Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss = Pflicht?

19. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Romy_87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss = Pflicht?

Hallo, alle zusammen!

Mein Freund und ich haben folgendes Problem:
Sein Sohn wurde im März 2009 geboren. Zu der Zeit war er selbständig (bis September 2009) und hatte ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von 170 €. Im September 2009 hat er dann mit einem Berufsvorbereitungsjahr (läuft bis Juli 2010) angefangen und erhält im Monat 473 € BAB und sein Kindergeld. Er fing mit dem BVB an um seine Chancen auf eine Lehrstelle zu Vergrößern und sein Einkommen zu erhöhen damit er dem Kleinen mal was bieten kann.

Wir haben sämtliche Unterlagen dem Jugendamt geschickt und die Vordern jetzt das er den bereits gezahlten Unterhaltsvorschuss zurückzahlt und dem Kind monatlich 299€ Unterhalt zahlt. Wir schaffen das aber finanziell nicht. Ich bin leider zurzeit ALG II Empfängerin und habe mein eigenes Kind zu versorgen und mein Freund verdient durch das BVB nicht genügend. Wir unterstützen die Mutter von dem Kleinen aber soweit wir können (also wir fragen immer wieder was sie braucht und bringen für den Kleinen Kleidung, Windeln und was er sonst noch brauch mit)

Im Internet habe ich ein paar Beiträge gelesen und erfahren dass man den Unterhaltsvorschuss nur dann zurück zahlen muss wenn man zu der Zeit auch Unterhaltsfähig gewesen ist. Aber leider fand ich keine rechtliche Bestimmung. Könnt ihr mir weiterhelfen?? Auf die Vorderung vom Jugendamt sind wir in Widerspruch gegangen, den haben sie aber nicht beantwortet sondern uns jetzt einfach eine Mahnung geschickt.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Romy,

quote:
Im Internet habe ich ein paar Beiträge gelesen und erfahren dass man den Unterhaltsvorschuss nur dann zurück zahlen muss wenn man zu der Zeit auch Unterhaltsfähig gewesen


Das ist so nicht richtig.
Aber, es gibt Ausnahmen:
Für einen unterhaltspflichtigen Elternteil, der sich in Erstausbildung befindet, käme diese u.U. zum Tragen.
Aber, da dein Freund sich nicht in Ausbildung befindet, wird das eher nicht zutreffen.
Hat er eine Lehrstelle in Aussicht?

Der Mindest-KU liegt bei 225€.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 19.03.2010 22:50

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#2
 Von 
Romy_87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für deinen schnelle Antwort.
Also es ist so, mein Freund hat keinen richtigen Schulabschluss und weil er auch keine Lust mehr hatte die Schulbank zu drücken hat er sich dann selbständig gemacht. Jetzt durch dieses BVB stehen seine Chancen für eine Ausbildung sehr gut, er hat ein Top Zeugnis und sein Ausbilder will ihn wenn er keine normale betriebliche Ausbildung bekommt in eine überbetriebliche stecken.

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Schwierig, Romy...

das Kind hat natürlich ein Recht auf Unterhalt.
Aber, in eurem Fall wage ich keine Prognose.:(

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
Romy_87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Trotzdem danke. Sollen wir da jetzt persönlich mit dem Jugendamt sprechen oder zum Anwalt gehen oder wie? Was würdest du uns raten???

Ich hätte dann noch eine Frage...
Der Exfreund von der Mutter des Kleinen (die beiden wohnen NOCH zusammen) hat uns vor kurzem erzählt das sie sich nicht richtig um das Kind kümmert, sie soll nur vor dem PC sitzen und der Kleine kriecht unbeaufsichtigt durch die Wohnung und sie soll sich angeblich nicht um den Haushalt kümmern, nicht aufräumen, abwaschen, sauber machen und sowas. Dass sie viel im Internet ist können wir bestätigen weil sie zu jederzeit auf einer Freundeswebsite eingeloggt ist und auch immer gleich antwortet wenn man sie anschreibt. Und wenn wir bei ihr zu besuch sind stopft sie den Kleinen jedesmal wenn er etwas quängelt mit Kekse oder Schokolade zu weil dann hört er erstmal auf. Mein Freund ist jetzt etwas besorgt um das Wohl des Kleinen. Er weiß aber nicht was er jetzt tun kann weil er angst hat sich mit der Mutter zu verstreiten und die dann vlt ihm den Umgang verbietet.

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#5
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Ist der Unterhalt bereits tituliert, z.B. durch freiwillig Jugendamtsurkunde? Wenn die Vaterschaft durch Gerichtsentscheidung festgestellt wurde, ist der Unterhalt auch fast immer bereits mittituliert worden (übersehen viele Väter..).

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#6
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Romy_87 hallo,
die Klamotte hängt euch noch viele viele Jahre an der Backe.

Am Ende habt ihr zig Schulden beim Jugendamt und jeder zusätzlicher Euro wird gepfändet.

Beim Jugendamt ist das so, wenn ein Vater sich da nicht meldet bzw. es keine Gesprächsbasis gibt unterstellt man ihm, dass er kein Interesse hat, weder am Kind noch am Lösungsweg.
Ihr solltet dort vorsprechen, eure Lage erklären, ALLES tun damit sich die finanziellen Verhältnisse bessern.
Bis jetzt sieht es gut aus.

1. Kontakt zum Kind und beide habt ihr Kontakt zur Mutter. Luxus für viele.

2. Er hat eine Frau an seiner Seite die das mit ihm durchsteht, ebenso hast du einen Partner der zu deinem Kind steht. Luxus für viele.

3. Du bist gut informiert und hast einen wachen Kopf für die Probleme.

Zur Sache, dass die Mutter nicht sooooooooooo alles im Griff hat. Schlucken!!!!!!!!!!!


Mein Rat.

Beobachten, viel Zeit mit dem Kind verbringen, ihn stärken fürs Leben.
Bietet dem Amt irgendwas an, 10 Euro, 20 Euro.
Leiht euch einen Teil und thematisiert das dort. Legt Bewerbungsunterlagen vor.
Wenn man euch/ dir glaubt sieht die Welt schon anders aus.

Die Unterhaltspflicht besteht, ebenso musst du Unterhalt haben für dein Kind.
Läuft’s bei euch denn gut? Bindet alles mit ein, Eltern, Familie, sucht Betreuung für dein Kind……….usw.
Knallt denen euer Bemühen auf den Tisch. Alles andere wirft euer Leben zurück, weit zurück.

Versprochen!





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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

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#7
 Von 
Romy_87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank ihr habt uns sehr geholfen.

quote:
Ist der Unterhalt bereits tituliert, z.B. durch freiwillig Jugendamtsurkunde? Wenn die Vaterschaft durch Gerichtsentscheidung festgestellt wurde, ist der Unterhalt auch fast immer bereits mittituliert worden (übersehen viele Väter..).



Sowas in der Art hat er nie Unterschrieben. Der Vaterschaftstest ging damals über das Jugendamt weil er von vornherein gesagt hat das er erst den Test macht weil sie ihm damals Fremd gegangen ist.

quote:
Die Unterhaltspflicht besteht, ebenso musst du Unterhalt haben für dein Kind.
Läuft’s bei euch denn gut?


Ich beziehe für mein Kind auch Unterhaltsvorschuss. Der Vater von meinem Sohn hat regelmäßig Kontakt zu ihm und kann auch so jederzeit vorbei kommen aber er wurde bis jetzt noch nie angeschrieben das er irgendwas zahlen soll. Ansonsten läuft alles super bei uns. Mein Sohn kommt bald in die Schule, ich habe meine Ausbildung letztes Jahr beendet (habe nur leider keine Arbeit), in der Familie gibt es keine Streitigkeiten oder sonst irgendwas. Wir haben ein geregeltes Familienleben und einen geregelten Tagesablauf wie es für ein Kind auch sein sollte.

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#8
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

"der Vaterschaftstest ging damals über das Jugendamt"

Das Jugendamt macht selbst keine Vaterschaftstests.Entweder lief die ganze Geschichte über das Gericht (dann ist vermutlich bereits Unterhalt tituliert) oder es wurde, ggf. unter Vermittlung des Jugendamtes, bei einem privaten Institut ein privater Vaterschaftstest gemacht und dein Freund hat dann die Vaterschaft freiwillig beim Jugendamt anerkannt.

Auch aus der Zahlungsaufforderung der Unterhaltsvorschusskasse müsste die Rechtsgrundlage ersichtlich sein.

Zuletzt beträgt der Unterhaltsvorschusssatz mtl. 133,00 EUR (erste Altersstufe). Der von dir genannte Betrag von 299,00 EUR kann so daher nicht stimmen.

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#9
 Von 
Romy_87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Der von dir genannte Betrag von 299,00 EUR kann so daher nicht stimmen.




Ich kann nur wiedergeben was in dem Schreiben stand und ob das so richtig ist was das Jugendamt von uns bzw meinem Freund verlangt weiß ich nicht, deswegen such ich hier Rat. Und die 299 € ist nicht der Betrag des Unterhaltvorschusses sondern das was mein Freund dem Kleinen jetzt an Unterhalt zahlen soll.

Und ja die Vaterschaftsanerkennung hat er dann freiwillig beim Jugendamt anerkannt.

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#10
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Also wer immer eine Unterhaltsforderung hat kann ja nicht einfach so eine Summe x nach eigenem Belieben fordern. In dem Schreiben wird also sicherlich stehen, warum denn Unterhalt in Höhe von 299,00 EUR gefordert wird. Wenn du uns den genauen Text mitteilst, wird das sicherlich zur Sachaufklärung beitragen...

Da die Vaterschaft durch Jugendamtsurkunde anerkannt wurde, existiert offensichtlich noch kein Titel. Dies ist zunächst einmal für euch extrem vorteilhaft, denn um den Unterhaltsanspruch durchzusetzen müsste erst mal, von wem genau ist mir weiterhin etwas unklar, ein gerichtlicher Titel in einem Unterhaltsprozess erwirkt werden.

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#11
 Von 
Romy_87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay ich hab mich geirrt um 100 €. Es steht drin:
... Es ergibt sich folgende monatliche Unterhaltsverpflichtung:
ab 19.03.2009 100 % des Mindestunterhaltes der jeweiligen Altersstufe. Dieser Unterhalt vermindert sich um das halbe Kindergeld für ein erstes Kind. Nach gegenwärtiger Rechtslage beträgt der Unterhalt: 281 € abzüglich 82 € halbes Kindergeld = 199 €.

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#12
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Okay, das ergibt schon eher Sinn!

Allerdings entsprach dies der Rechtslage bis zum 31.12.09. Ab dem 01.01.10 haben sich die Unterhaltsbeträge gem. der Düsseldorfer Tabelle erhöht. Deshalb nochmal meine Frage, wer fordert denn da genau Unterhalt? Die Unterhaltsvorschusskasse?, ein Beistand es Jugendamtes?, ein Amtspfleger?, oder sonstwer?



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#13
 Von 
Romy_87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zum einen hatte uns das Amtsgericht mitgeteilt das er Unterhalt zu zahlen hat und kurze Zeit später kam ein Schreiben vom Jugendamt (Amtsvormundschaft/Beistandschaft) in dem die Höhe des Unterhaltes festgesetzt ist. Auf beide Schreiben haben wir sofort geantwortet und nochmals mittgeteilt was er verdient und im Moment diese Forderung nicht nachkommen kann.

Als der ganze Schriftverkehr losging wegen dem Unterhaltsvorschuss kam er mit seinen Unterlagen vom Steuerberater (die Jahresabrechnung von seinem Gewerbe) in Verzug. Mittlerweile haben die aber alle Unterlagen von ihm. Kann es sein das die mit der Bearbeitung nur noch nicht durch sind und wir deswegen diesen ganzen Stress haben??

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#14
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

"Zum einen hatte uns das Amtsgericht mitgeteilt das er Unterhalt zu zahlen hat"

Das Amtsgericht teilt nicht einfach irgendwas mit! Gerichte werden nur eingeschaltet, wenn man sich außergerichtlich nicht einigen kann, Gerichte arbeiten nämlich nicht für umsonst und der unterlegenen muss die Kosten tragen!

Also, hat ggf. jemand Klage eingereicht? Wenn ja, gibt es schon eine Urteil?

Wurde ggf. ein Antrag auf Titulierung im sogenannten vereinfachen Verfahren gem. § 249 FamFg gestellt? Wenn ja, in welchem Stadium ist das Verfahren?

Wurde ggf. ein Mahnbescheid beantragt?

Wenn du möchtest, dass man dir eine hilft, musst du schon konkret(!!!) mitteilen, wer wann wann genau geschrieben hat.

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#15
 Von 
Romy_87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Wegen der verspäteten Einreichung der Unterlagen vom Steuerberater kam eine Mahnung vom Jugendamt das er diese sofort einzureichen hat. Der SB ließ sich trotzdem Zeit. Dann kam das Schreiben vom Amtsgericht in dem Stand das er Unterhalt zahlen soll und das er 4 Wochen Zeit hat dagegen vorzugehen. Das haben wir gemacht. Danach kam ein Schreiben das er den Unterhaltsvorschuss zurück zahlen soll. Wir schrieben einen Widerspruch, es kam keine Antwort. Dann kam das Schreiben wieviel Unterhalt er zahlen soll. Wir schrieben wieder einen Widerspruch, es kam noch keine Antwort zurück.Einen Titel hat er noch nicht es wurde bis jetzt auch kein Antrag darauf gestellt. Wir haben jetzt eine Mahnung daliegen das von August 2009 bis Dezember 2009 den Unterhaltsvorschuss zurück zahlen soll.

Wir werden am Dienstag (hat nur Dienstag und Donnerstag auf) auf unser Jugendamt gehen und hoffen das die uns weiter helfen können.

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#16
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
Einen Titel hat er noch nicht es wurde bis jetzt auch kein Antrag darauf gestellt.

Da könntest du einem Riesenirrtum unterliegen.
quote:
Dann kam das Schreiben vom Amtsgericht in dem Stand das er Unterhalt zahlen soll und das er 4 Wochen Zeit hat dagegen vorzugehen.

Dabei kann es nur um die Festsetzung des Unterhaltes gegangen sein. Das hat mit Vorschuss vom Jugendamt nichts zu tun.
quote:
Dann kam das Schreiben wieviel Unterhalt er zahlen soll.

Von wem kam das? Vom Gericht? Dann dürfte das der Titel sein.
quote:
Danach kam ein Schreiben das er den Unterhaltsvorschuss zurück zahlen soll.

Das ist unabhängig von dem (vermutlich) bereits durch das Gericht festgelegten Unterhalt zu betrachten. Er hat beides zu zahlen, a) den Vorschuss zurück und b) den laufenden Unterhalt zzgl. ev. Rückstände.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#17
 Von 
Romy_87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Schreiben wieviel Unterhalt er zahlen soll kam vom Jugendamt.

quote:
Das ist unabhängig von dem (vermutlich) bereits durch das Gericht festgelegten Unterhalt zu betrachten. Er hat beides zu zahlen, a) den Vorschuss zurück und b) den laufenden Unterhalt zzgl. ev. Rückstände.



Aber er ist doch durch das Berufsvorbereitungsjahr total Zahlungsunfähig. Es ist nicht so das er das dicke Geld hat und dem Kind bzw der Mutter nichts zahlen will, sondern er hat wirklich nur die 473 € BAB und sein Kindergeld und das wissen die.

Na wir gehen dann zum Jugendamt. Ich werd euch dann schreiben was da raus kam.

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#18
 Von 
Romy_87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Der ganze Ärger war total sinnlos. Wir haben damals alle Unterlagen in mehrfacher Ausführung (wie vorgeschrieben) dem Amtsgericht zugesandt und das hat die Unterlagen aber nicht dem Jugendamt weitergereicht sondern verlegt. Zum glück haben wir aber damals alles per Einschreiben verschickt so haben wir wenigstens einen kleinen Beweis. Mit dem Jugendamt haben wir uns geeinigt das wir nochmal alles kopieren und zuschicken. Und die prüfen nochmal die ganze Sachlage.

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