Rückwirkend Kindesunterhalt nachzahlen?

21. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
supamaus
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
Rückwirkend Kindesunterhalt nachzahlen?

Hallo zusammen,

ich habe nochmal eine Frage zum Kindesunterhalt. Der Anwalt meiner Ex-Frau hat aufgrund meiner Gehaltsbescheinigungen einen ziemlich utopischen Unterhalt errechnet. Außerdem soll ich ab 01.01.16 nachzahlen.
Nun meine Frage. Hätten die mich nicht in Verzug setzen müssen um Unterhalt rückwirkend einzufordern? Das ist nicht passiert.
Wo kann ich mir meinen Unterhalt errechnen lassen? Zuletzt hat die Arge meinen Unterhalt vor 3 Jahren errechnet. Mein Gehalt hat sich seitdem minimal geändert und jetzt soll ich € 170 mehr bezahlen. Falls ich nicht zahle, drohen die mit Klage. Aus Kostengründen habe ich bisher noch keinen Anwalt eingeschaltet.

VG
Chris

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Chris,

in Verzug gesetzt wird man bereits, mit der Anfrage des Einkommens.

Wenn du bisher nicht leistungsfähig warst, dann häätest du m.E. nach bei "Besserung" selbstständig aktiv werden müssen.

Wie hoch ist dein Netto-EK ?

Wie viel Unterhalt wird gefordert?

lg
edy

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#2
 Von 
supamaus
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo edy,

ich habe die Anfrage im Mai bekommen. Muss ich dann ab 01.01. nachzahlen.
Mein Netto 2900 + 13tes Gehalt.
Gefordert wir € 553.
Ich war ja bisher leistungsfähig und habe € 400 bezahlt.

VG

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Chris,

dann musst du m.E. ab Mai nachzahlen.

Wie alt ist denn das Kind? hat es eine eigene Wohnung?

553€ ist das der Bedarf? oder der Zahlbetrag?

lg
edy

-- Editiert von edy am 21.07.2016 10:21

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#4
 Von 
supamaus
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo edy,

€ 553 ist der Zahlbetrag. Kind ist 16 und wohnt bei der Mutter,


VG

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von supamaus):

€ 553 ist der Zahlbetrag. Kind ist 16 und wohnt bei der Mutter,


das entspräche einem bereinigten Netto von mindestens 4700€ ( Netto wäre dann noch höher).

Hast du noch andere Einnahmen? Abbezahlte eigene Wohnung? Zinseinkünfte?

lg
edy

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#6
 Von 
supamaus
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo edy,

nein, keine weiteren Einkünfte, kein Vermögen. Ich wohne im eigenen Haus, zahle aber einen Immobilienkredit ab.
Außerdem habe ich 2 weitere Kinder aus einer anderen Beziehung.
Firmenwagen habe ich noch.

VG

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