"Richtige" Eltern in Erfahrung bringen, möglich?

13. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Longhorn
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)
"Richtige" Eltern in Erfahrung bringen, möglich?

Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen ob es möglich ist, seine leiblichen Eltern in Erfahrung zu bringen? Man stelle sich eine Person vor, die einen anderen Namen als die "Eltern" trägt. Nach Jahren fragt diese Person, nennen wir sie A, nach den Hintergründen, da ihr die Unterschiede zwischen den Namen bisher nicht klar waren. Soll heißen, dass die Eltern (zumindest geben sie sich dafür aus) einen anderen Namen tragen als der Sohn. Irgendwie deutet alles auf eine Adoption hin da die Schwester von A, die leibliche Tochter von A´s Eltern, immer einen Vorzug A gegenüber in allen Dingen erhalten hat. Auch sonst scheint A nur geduldet zu sein. Gibt es eine Möglichkeit, etwas Licht ins Dunkel zu bringen und die Hintergründe etwas aufzuklären? Kann man über die Geburtsurkunde in der Heimatgemeinde Informationen erlangen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, handelt sich um meinen alten Herren und somit bin auch ich davon betroffen... :-(

LG Bernd

-- Editiert am 13.03.2009 07:38

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

also mit adoption kenne ich mich nicht so aus...aber normalerweise nehmen adoptionskinder gerade den namen der adoptionseltern an, deshalb spricht diese konstellation eher gegen eine adoption..

sollte das kind tatsächlich benachteiligt sein, was ich als sehr schlimm empfinden würde, dann könnte vielleicht die ursache,sein, dass dieses kind ein ergebnis einer früheren unbefriedigenden beziehung war. daher könnte dann auch der andere namen rühren. sowas kommt leider vor.

das deutsch namensrecht führt nicht automatisch bei neuheirat dazu, dass ein kind den neuen namen übernimmt.

du fragst nach lösungen. die einfachste wäre die eltern direkt zu fragen. es erscheint mir als sehr ungewöhnlich, dass eine solche konstellation nicht besprochen wird.

wenn das nicht geht, kann das kind (hängt natürlich auch ein bißchen vom alter ab) direkt erst einmal beim zuständigen jugendamt nachfragen. sollte es umgangs- und unterhaltstreitigkeiten gegeben haben, wird es dort eine akte geben.

auch die gemeinde ist eine anlaufstelle, denn normalerweise steht der vater und die mutter, falls bekannt, in der geburtsurkunde.

theoretisch könnte das kind auch ein pflegkind sein, aber dann müsste nach meiner vermutung ein relativ reger kontakt mit dem jungedamt da sein.

also die geschichte ist ein bißchen komisch...

ach und sollte es sich wirklich um ein adoptionskind handeln, kannst du bestimmt suchorganisationen im internet googeln...stichworte vielleicht "adoption elternsuche"

mehr fällt mir nicht ein

gruß und vielleich tkannst du ja ein bißchen mehr zur eigentlichen geschichte schreiben

uwe

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#2
 Von 
Longhorn
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Uwe,

danke für deinen Beitrag. Also: Es handelt sich hier nicht um ein klassisches Eltern-Kind-Verhältnis wie man es so kennt, das hat es nie gegeben. Sogar Außenstehende bestätigen dies. Diese von mir oben erwähnte Benachteiligung hat es in allen Bereichen des Lebens gegeben, angefangen von der fehlenden Unterstützung im Jugendalter, in der Lehre, beim Führerschein, Hochzeit - alles, wo man seine Eltern eigentlich mit im Boot haben möchte. Wenn die es nur auch gewollt hätten...
Die Eltern (Vater schon verstorben) wurden oft darauf angesprochen, die Mutter aber wechselt das Thema und geht nicht näher darauf ein. Ich finde das allein schon sehr befremdlich. Wir haben schon an anderer Stelle in der Verwandtschaft versucht etwas in Erfahrung zu bringen, leider ohne Erfolg. Das ist eine ältere Generation die noch "dicht" hält oder wie ich immer sage: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Ist halt nur schade dass jemand nicht weiß, wo er eigentlich her kommt. Das Verhältnis zur Mutter ist aus diesem Grund mittlerweile so zerrüttet, dass es wohl nicht mehr zu reparieren sein wird.
Verstehe nur nicht, warum die Eltern z. B. "Mayer" heißen, das Kind dann "Schmitt'" und auch diese Linie dann so weitervererbt, wird aber mit dem von dir weiter oben beschriebenen Namensrecht zusammenhängen. Ich denke, die erste Anlaufstelle wird tatsächlich die Gemeinde sein, in der die Geburtsurkunde (falls eine existiert) ausgestellt wurde. Vielleicht kann man mir dann weiterhelfen.
Danke nochmal.

LG Bernd

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)

Gehen Sie mal zu Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt.
da ich aus Ihrem Text herausgelesen habe, dass Sie mindestens 18 Jahre sind (Führerschein), können Sie dort einiges erfragen.
(Adoptivkinder bis 16 Jahre bekommen keine Auskunft über ihre leiblichen Eltern bei der Meldebehörde, danach kann man recherchieren, wenn man das möchte)
Das Meldeamt wird Ihnen sagen können, woher Sie ursprünglich kommen, wenn Sie als Kleinkind adoptiert wurden.

In einer Geburtsurkunde müssen NICHT ZWINGEND die leiblichen Eltern eingetragen sein, sondern, wie in ihrem Fall, werden dort die Adoptiveltern eingetragen sein.

Dennoch würde ich mich, sollte die Recherche beim Meldeamt eine andere Stadt/Gemeinde ergeben, an das dortige Standesamt wenden.
Vielleicht wissen die näheres.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

[color=green]Bei allem, was du jetzt vorhast:[/color] Denke daran, daß sie für Dich eine ganze Strecke deines Lebens gesorgt haben, sie wollten DICH! Wenn die "richtige" Tochter vielleicht bevorzugt wurde, liegt das in der Natur der Sache; sieh es ihnen nach, sie haben für Dich gesorgt!
Pachlus

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#6
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

Hallo Bernd,

das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist nicht umsonst ein GRUNDrecht.

Den Wunsch deines Vaters, Gewissheit haben zu wollen, kann ich durchaus nachvollziehen.

Rein rechtlich könnte er zumindest auf einen Abstammungstest der noch lebenden Großmutter gegenüber bestehen.

Das würde allerdings in dem Fall, dass er ein Kind aus einer Beziehung VOR der Ehe der Großeltern wäre, keine Sicherheit über seinen leiblichen Vater bringen.

Und ob es der innerfamiliären Verständigung zuträglich wäre ...

Alternativ könnte er seine Schwester bitten, ob sie bereit wäre, einen Gen-Test darauf, ob sie Vollgeschwister sind, zu unterstützen.

Dann hätte er zumindest Gewissheit, ob er leibliches Kind der Eltern ist oder zumindest eines der Elternteile.

Ansonsten schließe ich mich den Vorrednern an.

Sollte es eine Adoption gegeben haben, dann müsste das auch irgendwo beurkundet sein.


Grüße

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