Richter und Hausratsteilung...wer hat erfahrung

24. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
laslo
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 11x hilfreich)
Richter und Hausratsteilung...wer hat erfahrung

Gleiches Problem wie bei Ombre und bitte wirklich keine lustigen beantwortungen entweder man kann sich dazu passend Äußern oder man läßt es!Dazu ist doch die Sache viel zu ernst und stressig genungKurze Frage: Hausrat wurde nicht geteilt. Lediglich persönliche Gegenstände mitgenommen. Frau weigert sich eine Teilung vorzunehmen und beanspruch noch immer Sachen die vor der Ehe angeschafft wurden.Wer hat Erfahrung mit dem Richter gemacht bei Klage.Wie sieht die Liste für den Richter am Besten aus.
Ich weiß das ich nur mit einer Klage weiterkomme....wird kosten 1500€ Gericht und Anwalt nochmal 600€,das weiß ich schon.Aber wer hat so eine Klage hinter sich



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo laslo,

wir sind dir also zu lustig ;) ? - Ok, du brauchst deine Liste und Kaufbelege aus denen klar hervorgeht, dass es sich um deinen Hausrat handelt! Musst also dein Eigentum nachweisen.

Ich meine das jetzt nicht lustig, aber mein Mann und ich haben uns individuell geeinigt, der eine braucht dieses Möbelstück, der andere wollte das oder das sowieso neu anschaffen, vielleicht kommst du ihr ein Stück entgegen und sie dafür an anderer Stelle!

Gruß
nefertari1968

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#2
 Von 
guest123-80
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

zur Hausratsteilung - grundsätzlich wird vom Gericht nur der gesamte Hausrat geteilt, man kann also nicht nur bestimmte Gegenstände herausgreifen - das sollte man sich zunächst klar machen. Es wird alles hälftig geteilt, wobei berücksichtigt wird - falls Kinder vorhanden sind - dass derjenige, bei dem die Kinder leben solche Dinge wie Küche, Kühlschrank, Waschmaschine zugesprochen bekommt. Es wird grundsätzlich sächlich geteilt. Wertausgleich in bar gibt es nur, wenn die zu teilenden Gegenstände nicht reichen, um in etwa den gleichen Wert an Sachen für beide Parteien zu sichern. Sachen, die mit in die Ehe gebracht wurden gehören selbstverständlich demjenigen allein, der sie mitgebracht hat. Bei der Teilung des Hausrats wird immer der Zeitwert angesetzt. Dinge, die "fest mit der Wohnung verbunden sind", z.B. eingeklebte Teppichböden zählen nicht, da derjenige, der sie behält, sie bei Auszug aus der Wohnung nicht mitnehmen kann.
(Zeitwert - etwa 10 % pro Jahr)
Du solltest also überschlagen, ob es sinnvoll ist, einen Rechtsstreit zu führen oder ob Du die 2100 Euros + Gerichtskosten nicht besser zum Kauf neuer Gegenstände verwendest, als sie dem Staat in den Rachen zu werfen und Dir dann trotzdem neue Sachen kaufen zu müssen.

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"espoir"

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#3
 Von 
laslo
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke für die Hinweise....
Ja ,es ist leider die Überlegung wert den Staat 2100 € und mehr zugeben.Einigung ....vergesse dieses Wort sehr schnell ,denn wenn ich mich hätte einigen können wäre es ja wohl nicht so weit gekommen.Ich hatte nie meiner Ex vorgeworfen das sie mit 2 Koffern nach Deutschland gekommen ist,aber ich sehe es nun wirklich nicht ein das man sich hinstellt und alles für sich behält.....schon aus Prinzip nicht und schon gar nicht aus dem Grund das ich ja wohl gegangen bin.Und es geht hier auch nicht nur um 6 IKEA löffel......

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#4
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Laslo,
es kann aber schon möglich sein, dass man sich später noch mal einig wird.
Nur, weil`s jetzt nicht klappt bedeutet das nicht, dass es für das ganze weitere Leben so sein muss.
Was hat sich denn inzwischen getan bei euch?
Erfahrungen helfen dir weiter?
Meine Erfahrung ist die, dass man unbedingt Druck machen muss bei der Gegenseite, wenn es wichtig ist den Hausrat geteilt zu bekommen.
Ich kenne keinen Mann/ Vater der bei Gericht den Erfolg hatte, den man ihm vorab weis machen wollte. Hm.
Andere sagen auch, vergiss den Hausrat, soll die andere Seite glücklich werden.
Ich könnte mir vorstellen, dass so ein Thema eher belächelt wird vom Richter.
Aber, wer weiß das schon.
Hätte ich damit noch mal zu tun würde ich den ganzen Rummel teilen u. ihn rausholen aus der Wohnung / Haus mit Druck, Nachdruck.
Aber einige sagen: Und die Kinder?
Tja, das ist so eine Entscheidung.
Kinder bekommen auch die Schlechtigkeit eines Menschen mit, wenn sie nicht anwesend sind.
Alles Gute für dich;)


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"Anny
Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt "

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#5
 Von 
Nieselprimchen
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

mal eine ganz neue Variation. Meine Frau hat unser gemeinsames Haus unter spektakulären Umständen besetzt. Täuschte eine Straftat vor (angebliches Schlagen)erwirkte eine Einstweilige Anordnung. Ein von ihr angestrebter Prozeß verlor sie, da sie beim Lügen überführt wurde. Ich bin zwangsweise ausgezogen. Ich nahm mit, ein Auto, ein Motorrad beides auf mich zugelassen, meinen PC und meine Klamotten, sonst nichts. Zurück blieb ein Jeep und alle Hausratsgegenstände. Also das was ich mitgenommen habe hat einen Wert von 14 Tsd. Euro, zurück blieb ein Wert von ca. 60 Tsd Euro.
Jetzt aber die Krönung, der RA meiner Frau fordert 6000 Euro Entschädigung für die von mit widerrechtlich mitgenommenen Gegenstände.
Das sehe ich ja mal gar nicht ein, deshalb trage ich mich nun auch mit dem Gedanken das Fericht einzuschalten. Ich will nicht mehr als die Sachen die ich mitgenommen habe wie seht ihr da die Chancen, das ich die zugesprochen bekomme?

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