Hallo,
habe mal ein Frage bezüglich Verpflichtungen bei/nach Scheidung:
Folgender Fall:
Ehepaar + 1 Kind(*12.2001), verh seit 08.2002, Getrennt 01.2004.
Aufgrund der selben Hausadresse (nach Trennung) gilt das Ehepaar vor der Behörde nach wie vor als eine Lebensgemeinschaft.
Die (Noch-)Ehepartner sind gut befreundet und über die meisten Punkte einig. Beide Partner sind Vollzeitbeschäftigt.
Ehefrau 2 Jahre nach Geb. ohne Beschäftigung, danach 1 Jahr Halbtags, dann Vollzeit.
- Ab wann beginnt nun das Trennungjahr??
- Wann wäre der frühestmögliche Scheidungstermin??
- Wie sehen die Unterhaltszahlungen aus (Frau/Kind)??
- Welche Ansprüche (Rente, etc.) gegenüber dem EX-Partner
bestehen nach der Scheidung??
- Wie hoch sind diese Ansprüche??
Im vorraus schon mal besten Dank für Tips und Antworten
Gruss SW
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"Recht haben und Recht bekommen... ist "leider" nicht das selbe..."
Renten-Teilung bei Scheidung
26. Februar 2007
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Frage vom 26. Februar 2007 | 11:45
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 5x hilfreich)
Renten-Teilung bei Scheidung
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#1
Antwort vom 26. Februar 2007 | 11:52
Von
Status: Student (2621 Beiträge, 485x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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