Rente aus Scheidungsurteil

15. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
dietcar
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)
Rente aus Scheidungsurteil

Hallo zusammen,
hab mal eine Frage zu o.g. Thema.
Ein Ehepaar trennt sich und der Frau wird eine spätere Rente zugesprochen. Die Frau bleibt nach Trennung allein und der Mann hat wieder eine neue Frau die er auch heiratet. Nun stirbt der Mann und seine neue Frau erhält eine Witwenrente. Von dieser wird die Rente abgezogen, die der Mann an seine erste Frau zahlen muss. Als nun die "erste" Frau auch stirbt wird weiterhin die ihr zustehende Rente von der Witwenrente der zweiten Frau abgezogen bis heute. Ist das rechtens? Wer hat denn jetzt noch einen Anspruch? Die Krankenkasse? Es sind doch beide Partner die die Ehe geführt haben verstorben.

Wäre über ein paar Anregungen dankbar.

lg
Carsten

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22 Antworten
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#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Ich denke, das hat schon seine Richtigkeit.

quote:
Wer hat denn jetzt noch einen Anspruch?


Ganz einfach: Niemand! Im Rahmen der Scheidung ist ein Teil des Rentenanspruchs des Mannes an seine Ex-Frau übertragen worden. Und dieser Rentenanspruch erlischt mit dem Tod des Rentenempfängers.

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Als nun die "erste" Frau auch stirbt wird weiterhin die ihr zustehende Rente von der Witwenrente der zweiten Frau abgezogen bis heute.


Yepp, völlig richtig so.
Die Renten-Ansprüche, die in erster Ehe entstanden sind, wurden der ersten Frau gutgeschrieben, die zweite Frau hat nur Anspruch auf eine Witwenrente, der, in ihrer Ehe erwirtschafteten Rentenanwartschaften.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.11.2010 14:23:59
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Eine Hinterbliebenenrente vom geschiedenen Ehemann ist nur dann möglich, wenn die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde. Und da kommt es auch auf den Einzelfall an. In allen anderen Fällen sind mit der Durchführung des Versorgungsausgleich die Geschiedenen rententechnisch "auseinander." Es gibt dann noch die Möglichkeit einen Versorgungsausgleich praktisch zu "korrigeren", wenn sich die Verhältnisse etwa durch vorzeitige Verrentung unerwartet und gravierend verschlechtert haben, das ist ja hier nicht der Fall.

wirdwerden

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""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12316.11.2010 14:23:59
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Tja, das alles trifft aber hier nicht zu.

wirdwerden

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""

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12316.11.2010 14:23:59
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dietcar
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die vielen Antworten, puh, dss verwirrt mich alles total.
Das heißt also, wenn ich es einigermaßen verstanden habe:
die Frau aus erster Ehe hatte "Rentenanspruch" der übers Gericht festgestellt wurde. Der Mann heiratet wieder. Der Mann stirbt und die Frau aus erster Ehe
später auch. Seine jetzige zweite Ehefrau bekommt Witwenrente und bekommt die gekürzt um den Teil, den die Frau aus erster Ehe bekommen hätte, wenn sie dann noch leben würde. Der Staat oder die Rentenversicherung oder wer auch immer bekommt dann diesen Teil und die zweite Ehefrau bekommt nur den Teil, der ihr für die Dauer der von ihr geführten Ehe zusteht. Richtig?

lg
Carsten

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Fast richtig, nur der letzte Satz stimmt nicht. Bei der Scheidung sind die Eheleute "rententechnisch" auseinanderdividiert worden. Die von ihm und ihr in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften sind verrechnet worden, so dass jeder den identischen Rentenzuwachs während der Ehe hatte. Beispiel, mal in Geld und nicht in Punkten ausgedrückt, um es klarer zu machen: Sie hat während der Ehe aus eigener Tätigkeit eine Rentenanwartschaft im Wert von 50 € erworben, er im Wert von 100 €. Es sind also 150 € dazugekommen. Er muss auf ihr Rentenkonto 25 übertragen, bzw. es wird übertragen durch das Gericht. So hat dann jeder einen Zuwachs von 75 €. Im Regelfall haben die beiden dann nichts mehr miteinander zu tun, was die Altersversorgung angeht.

Jetzt heiratet er neu und dann stirbt er. Die Rentenanstalt wird dann ganz normal die Witwenrente berechnen. Die Scheidung und übertragung der Anwartschaften sind ja abgeschlossen. Also, die Berechnung erfolgt auch auf der Basis der vor der 2. Ehe erworbenen Anwartschaften, die auf dem Rentenkonto des Verstorbenen stehen.

Ich hoffe, ich hab mich so einigermaßen verständlich ausgedrückt.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12317.11.2010 13:42:30
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Der Versorgungsausgleich ist doch offensichtlich durchgeführt worden.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Die erste und die zweite Frau haben während der Ehejahre beide Ansprüche auf Wittwenrente erworben.

Nach dem Tod des Mannes erhält die zweite Frau Wittwenrente. Von dieser Rente wird der auf die erste Frau entfallende Anteil abgezogen und an diese als Rente ausgezahlt.

Mit dem Tod der ersten Frau erlischt diese Rente.

An die zweite Frau wird weiterhin der auf sie entfallende Anteil ausgezahlt.

Warum sollten denn auch die Rentenansprüche der ersten Frau nach ihrem Tod auf die zweite Frau übergehen?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Eben, Marcus. Das wollte ich rüberbringen.

wirdwerden

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""

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12317.11.2010 13:42:30
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nö, das habe ich nicht geschrieben. Nur hier stellt sich die Frage gar nicht, weil der Versorgungsausgleich durchgeführt wurde, wenn ich den TE richtig verstehe.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12317.11.2010 13:42:30
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Der Versorgungsausgleich hat rentenrechtlich mit der Wittwenrente nix zu tun. Man muss hier die verschiedenen Rentenarten auseinander halten.

Warum die Wittwenrente der ersten Frau nicht auf die zweite übergeht hab ich dir erklärt. Und nur darum geht es doch in deiner Anfrage.

Ansonsten würde ich dir empfehlen, dich einfach an den Rententräger zu wenden. Die werden dir dann genau Auskunft geben, wie die Berechnungsgrundlage ist.



-- Editiert am 17.11.2010 11:18

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12317.11.2010 13:42:30
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Es wurde keine Hinterbliebenenrente an die geschiedene Ehefrau gezahlt. Die geschiedene Ehefrau hat einen eigenen Rentenanspruch erworben, welcher sich aus den eigenen Anwartschaften sowie den Anwartschaften zusammensetzt, die ihr aufgrund der Scheidung übertragen wurden.

wirdwerden

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""

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12317.11.2010 13:42:30
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also irgendwie ist dieser Fall ziemlich misteriös. Und der Fragesteller trägt ja nun auch nichts dazu bei, den Sachverhalt klar zu stellen.

quote:
Ein Ehepaar trennt sich und der Frau wird eine spätere Rente zugesprochen.


Wer hat denn hier wem und auf welcher Grundlage was für eine Rente zugesprochen?

Zitat:
Von dieser wird die Rente abgezogen, die der Mann an seine erste Frau zahlen muss.


Also der Ehemann zahlt doch wohl allenfalls nachehelichen Unterhalt an seine Ex und keine Rente.

Wurde ein Versorgungsausgleich mit der ersten Frau durchgeführt?

Offensichtlich liegen hier nicht alle Fakten auf dem Tisch ... und das sollten wir erst mal abwarten, bevor wir uns vom Fragsteller weiter vorführen lassen.

Außerdem ist mir nicht klar, warum der Fragesteller nicht längst beim Rententräger vorstellig geworden ist. So wie er hier auftritt hat er das doch sicher bereits getan. Was schreiben die denn? Wie wäre es denn, wenn der Fragesteller mal die Karten offen auf den Tisch legen würde ... :grins:

Ach so ... und wer Rechtschreibfehler in meinen Beiträgen entdeckt, der kann sie gern behalten ... :grins:


-- Editiert am 17.11.2010 14:06

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
dietcar
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi ihr "Wissenden",

vielen lieben Dank für Eure Antworten. Haben mir geholfen das Thema ein wenig besser zu verstehen.

Danke nochmals

lg
Carsten

2x Hilfreiche Antwort

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