Regelmäßigkeit Umgang

22. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Eiderente
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 8x hilfreich)
Regelmäßigkeit Umgang

Hallo mal wieder...

Der Umgang zwischen meinem LG und seinem Kind war bis jetzt immer sehr schwierig da es eine Entfernung von knapp 700km gab.
Vor kurzem sind wir jetzt bis auf 250 km ran gezogen. Das Kind wird jetzt 6 Jahre, die finanziellen Mittel sind durch erreichen des SB seinerseits natürlich begrenzt.
Welche Regelmäßigkeit würdet ihr für den Umgang als vertretbar und angemessen erachten?
Natürlich könnte es für ihn nicht oft genug sein, aber da das nicht geht wollen wir wenigstens eine Regelmäßigkeit einführen.
Freue mich auf viele Vorschläge...




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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Persönlich und spontan würde ich sagen, alle 3 Wochen.

Alle 14 Tage würde wohl zu sehr ins Geld ziehen, vermute ich.

Und vielleicht zusätzlich alle Brückentage(also die langen WE, wo Donnerstags ein Feiertag ist)


-- Editiert von merline am 22.02.2006 12:21:38

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#2
 Von 
Eiderente
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 8x hilfreich)

@Merline...

Danke erstmal für den Vorschlag, aber ganz ehrlich selbst das können wir uns nicht leisten... Das wären alle zwei Monate 2000km und die anderen Monate 1000km.
Naja und das mit den Brückentagen hatten wir auch schon überlegt, aber da spielt die KM mal gar nicht mit. Wir könnten ja ein Vorteil dabei haben... Sehr schade...

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#3
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Eiderente
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Reike

Der SB ensteht aber nicht allein durch KU sondern durch KU und EU. Weiß nicht ob das ne Rolle spielt. Und die Enfernung? ich denke die KM... kurze Erklärung:
ehemals eheliche Wohnung war in Mitteldeutschland,8 Monate nach der Trennung ist die KM nach Süden gezogen und mein LG 3 Monate später zu mir in den Norden. Ergebniss: fast 700km. Um den Umgang zu erleichern sind wir nun wieder Richtung Süden gezogen.

-- Editiert von eiderente am 22.02.2006 18:43:25

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#5
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Vermute auch mal, das wenn Ihr es drauf ankommen ließet, entweder
a) der Selbstbehalt erhöht wird,
oder
b) die Mutter Euch entgegen kommen muß.

Also als meine großen damals bei mir lebten, und wir 450km entfernt,
schlossen wir vor Gericht einen Vergleich(allerdings wollte ich auch jeglichen Umgang unterstützen und möglich machen, deshalb eine Einigung, aber habe mehrfach schon gelesen, das es ähnlich auch ohne Vergleich ausgehen könnte).

Alle 3 Wochen, und ih habe dem Vater die Kinder halben Weg entgegengebracht, und anschliessend hälftig wieder abgeholt.

Okay....man muß damit rechnen, das Staus kommen, oä. deshalb haben wir immer einen Autohof gewählt zur Übergabe, mit Mc Du weißt schon.....

Zusätzlich bekam er sie alle Brückentage, und hälftige Ferien.

Geht mal zum JA, und sagt, Ihr könnt das Umgangsrecht aus finanziellen Gründen nicht wahrnehmen........das Kind habe aber ein recht drauf, und Daddy auch.

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#6
 Von 
Eiderente
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 8x hilfreich)

@ Merline

Ja ich denke das wir evtl. nochmal zum JA gehen. Wollen jetzt aber nichts übereinander werfen. Wie in vorher gehenden Beiträgen angesprochen geht es ja im Moment auch um Unterhalt und Titel. Wir haben uns jetzt erstmal ne Reihenfolge gebastelt. Beim JA wegen Titel waren wir schon haben uns aber erstmal beraten lassen. Da der KU ab nächsten Monat steigt und der EU sowieso neu berechnet werden muß, haben wir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragt, nächste Woche haben wir einen Termin bei einem neuen Anwalt und wenn dann die neue Berechnung steht und von der Gegenseite angenommen ist wollen wir den KU titulieren lassen. Vielleicht bleibt ja dann etwas mehr als der SB und wenn nicht werden wir wohl beim JA vorsprechen...
Danke für eure Tip`s

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