Rechtswirksamkeit eines Scheidungsurteils

12. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Old Mac Donald
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)
Rechtswirksamkeit eines Scheidungsurteils

Wenn ich Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Scheidungsurteil einlege , aber den Einspruch vor Beginn des zweitinstanzlichen Verfahrens zurückziehe , ab wann ist das erste Urteil rechtgültig ? Im Voraus vielen Dank
Old Mac Donald

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Old Mac Donald
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Anfrage bezieht sich eigentlich auf die von mir verfolgte Strategie.
Hier mal der ausführliche Sachverhalt:
Verhandlung soll am 22.04.08 sein , über alle Fragen außer dem Versorgungsausgleich haben wir uns aussergerichtlich geeinigt.
Mein Grundsatz dabei war , dass ich für mich selbst sorgen kann, das allerdings auch von meiner Frau erwarte. Also Verzicht auf mögliche Vorteile aus Zugewinn und Hausratsteilung.
Weitere Punkte:
Kurze Ehe , Trennung nach 10 Wochen
Beruf aufgegeben für Eheschließung
Nach Trennung sofortige Arbeitaufnahme einer schlecht bezahlten Tätigkeit.
Verzicht auf Trennungsunterhalt ( Einkommen meiner Frau wesentlich höher)
Versorgungsausgleich:
Ich : Rentenversicherung + freiwillige Beiträge in die landwirtschaftliche Alterskasse d.h. Monatsbeitrag ca. 200€ und dementsprechend niedrige Ansprüche.
Meine Frau nur Alterskasse
Zur Charakteristik der Alterskasse ist zu sagen, dass sie vom Gesetzgeber nur als Grundversorgung angesehen wird ( Maximalrente ca 550€), es wird vorausgesetzt , dass man entweder zusätzliche private Altersvorsorge betreibt , oder vom Hofnachfolger Altenteilsleistungen als Leibrente erhält.
Kurz und gut , ich sollte von meinem Rentenanspruch monatlich 9,42€ abtreten . Nicht viel , ich lasse mich auch gern Kohlhaas schelten.
Allerdings habe ich auf bei der Aussergerichtlichen Einigung auf einiges verzichtet.
Meine Strategie ist nun , mich an dem für den Rest der Ehezeit auflaufenden Trennungsunterhalt schadlos zu halten , und deshalb zu versuchen die Ehedauer noch etwas zu verlängern

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Old Mac Donald
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)

Besten Dank für die bisherigen Antworten
@ Camper
Von Abzoccken der Ex kann hier keine Rede sein,
ich habe auch versucht, sie zu einem Verzicht auf den Versorgungsausgleich zu bewegen, wofür ich sämtliche Ansprüche auf Trennungunterhalt aufgegeben hätte.
Außerdem:
Verlust meiner selbstständigen Existenz , beruflich wieder ganz unten anfangen ,in der Zeit der Ehe nicht einmal ein Taschengeld zu bekommen ,trotz Mitarbeit in Ihrem Betrieb Krankenversicherung selbst bezahlen, bis heute habe ich allein das Geld , das ich für die von Ihr gekauften Möbel ausgelegt habe bekommen.(und ich habe auch nichts anderes gefordert)
Ihr dafür zur Belohnung die Rente aufzustocken, ist schon etwas viel verlangt
Man könnte die Frage auch anders formulieren :
Ist unter den geschilderten Bedingungen ein Versorgungsausgleich nicht grob unbillig?
Ps. Zum Thema Anwalt:Wenn sämtliche Fragen bis auf den Versorgungsausgleich geregelt sind brauche ich doch nicht unbedingt einen Anwalt . oder anders formuliert:
Ich habe die Vereinbarung die mir der Anwalt meiner Ex vorgelegt hat von einem Anwalt prüfen lassen (Erstberatungsgebühr ) Auf die ungelöste Frage des Versorungsausgleichs hat er mich auch nicht hingewiesen.

2x Hilfreiche Antwort

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