Rechtsanwalt beauftragt Rechtsanwalt

18. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
picaro
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 4x hilfreich)
Rechtsanwalt beauftragt Rechtsanwalt

Hallo,

in meiner Scheidungsangelegenheit beauftrage ich einen Rechtsanwalt an meinem Wohnort. Das Verfahren gegen meine Ex findet jedoch an deren Wohnort, ca. 150 km von meinem Wohnort entfernt statt. Einen stattfindenden Gerichtstermin nimmt mein RA nicht selbst wahr, sondern beauftragt hierfür, und zwar, ohne mit mir Rücksprache zu nehmen, einen RA vor Ort. Da der beauftragte RA nicht vollumfänglich in meinen "Fall" eingearbeitet war, war der Termin eine einzige Farce. Die Frage, die sich mir stellt: Darf mein RA eigentlich -erst recht ohne meine Zustimmung- einen Kollegen vor Ort beauftragen, nur, weil ihm selbst die Fahrtstrecke zu weit ist?

Vielen Dank für euer Feedback.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

So, da haben wir jetzt ein Problem. Einen Anwalt, der extern tätig ist, muss man zusätzlich bezahlen, und das nicht zu knapp. Die einzige Frage, die sich mir hier stellt, ist, ob er Dich unterrichtet hat, bzw. hätte unterrichten müssen. Da würde ich mal ganz genau nachfragen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

das Ganze nennt sich Verkehrsanwalt oder gebräuchlicher Korrespondenzanwalt / Terminsvertreter. Die Vergütung ist nicht allzuhoch s. Anlage 1.3.4 RVG, eigentlich immer deutlich niedriger als die zusätzlichen Kosten, wenn der Anwalt selbst an einem weiter entfernten Ort erscheint.

Ich gehe davon aus, das das Mandat auch die Ermächtigung zur Bestimmung eines Terminvertreters beinhaltet. Findest Du den Passus nicht, wie wirdwerden schon schrieb beim eigenen Anwalt nachfragen.

Zitat:
Da der beauftragte RA nicht vollumfänglich in meinen "Fall" eingearbeitet war, war der Termin eine einzige Farce.
Ich glaube zwar nicht, dass Du das beurteilen kannst, gleichwohl kommt so etwas immer wieder vor.
Die von Dir befürchteten Auswirkungen sollte es aber nicht haben, da Dein Anwalt im Schriftsatz nachbessern kann (üblich). Sprich ihn auf Deinen Eindruck an und berichte, was er dazu meint.

Berry

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

In der Standartvollmacht ist normalerweise die Befungnis zur Erteilung einer Untervollmacht enthalten.

Wir haben es hier wohl eher mit einem Kommunikationsproblem zu tun.

wirdwerden

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#4
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Zitat:
Standartvollmacht


Ist das ein Heraldikding, oder klärt das, wie der Anwalt stehen darf? Naja, anscheinend behandelt sich ja wenigstens die Standart, in der jemand anders steht :)

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