Hallo eine Frage an alle Forumteilnehmer!
Kann ich von meiner getrennt lebenden Ehefrau schriftlich verlangen, wofür die Unterhaltszahlung an Sie und die Kinder verwendet wird??
Auflistung Ihrer Kosten usw...
Gibt es da irgendeine Rechtliche Grundlage?
Denn eins ist ja wohl klar!
Der Unterhalt für die Kinder kommt ja nicht 100% den Kindern zu gute und bei 3 KIndern ist das ja schon ein schönes Sümmchen, was da von mir gezahlt wird. Da meine "getrennt Lebende"schon mit einem neuen Partner zusammenlebt,profitiert er wohl auch noch vom KU. Die gemeinsamen Freizeitaktivitäten lassen darauf schließen!
Kann man über einen Rechtsanwalt die Auflistung der Kosten "erzwingen"??
Bitte um Antworten
Gruß
DJDEE
Rechtfertigung über den Verbleib der Unterhaltszahlung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo
Ganz klares NEIN, kann man nicht verlangen.
Grüßle dream
Hallo,
nein das kannst du nicht verlangen.
Ich meine, auch wenn du vielleicht an einigen Stellen auch Recht hast, würde doch diese Forderung etwas zu weit gehen.
Aber du schreibst das du auch an Sie Unterhalt zahlst obwohl sie mit neuen Partner zusammen lebt?
Oder meintest du nur die Zahlungsweise, die ja bei noch mind. Kindern immer der KM gezahlt wird.
Was deine Ex in ihrer Freizeit tut und von welchen Mitteln sie dies finanziert ist wirklich ihr allein überlassen. Kann ja auch der neue Partner finanzieren oder?
Vermutungen sind leider noch keine Beweise.
Würdest du in umgedrehten Fall dein Haushaltsbuch deiner Ex senden???;)
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
No chance. Wobei ich das auch im Fall der Ex in Ordnung finde. Der Unterhalt steht ihr zu und damit kann sie tun, was sie möchte.
Ein Nachweis, dass der Ku auch tatsächlich ausschließlich für die Ausgaben der Kids verwendet wird, fände ich auch nicht schlecht. Oft genug kann man sich leider des Eindrucks nicht erwehren, dass der Ku dazu dient, der Mama ein feines Leben zu ermöglichen. Z. B., wenn die Kids Klamotten weitgehendst von ihrem Geburtstags- und Weihnachtsgeld bezahlen müssen, wie bei uns. Manche betrachten den Ku halt noch als *Schmerzensgeld* für die Trennung... Aber eine Handhabe gibt es nicht!
Grüße
Hi DJDEE
hast du dir mal ausgerechnet was ein Kind im Monat kostet? Gehe doch mal davon aus was ein Kind jeden Tag isst (5 Euro) deine Ex muss eine größere Wohnung unterhalten, auch das kostet.Kinder brauchen Anziehsachen, Spielzeug.... Ach ja die Schule (Hefte, Bücher, Klassenfahrt....) Kindergarten, selbst wenn der Monatliche Beitrag übernommen wird kommen trotzdem noch Kosten zusammen. Die gemeinsamen Aktivitäten die du angesprochen hast, davon provitieren die Kinder doch auch...oder?
also wenn ich mal bei meinem Sohn nachrechne dann reichen die 257 Euro die ich von meinem Ex bekomme keinenfalls aus um die Kosten zu decken (hört sich blöd an)
Zu den 257,- kommen aber auch noch 154,- Kindergeld, das vergessen die meisten bei ihren Berechnungen...
-----------------
"gruß azrael"
...und wenn die Mutter neu verheiratet ist, zählt das Kind beim Kindesvater vermutlich aus 'Zählkind', was sich an seinem Lohn auch noch bemerkbar machen dürfte.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--Was haben denn 'Zählkinder' mit dem Lohn des Mannes zu tun?--
Z.B. erhöhter Orts- und Familienzuschlag.
--Zählkind; Familienzuschlag
Es begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, wenn der Gesetzgeber für die Bestimmung des kinderbezogenen Anteils im Familienzuschlag auf die im Einkommenssteuer- oder Kindergeldrecht geltende Regelung Bezug nimmt und den auf ein Kind entfallenden Betrag danach bestimmt, an welcher Stelle das zu berücksichtigende Kind in der Reihenfolge der Geburten bei dem Besoldungsempfänger steht. Unerheblich ist, aus welchem Rechtsgrund - ob z. B. als eheliches oder als Stiefkind - ein Kind dem Beamten zugeordnet wird.--
@chavah
na, das sag mal dem Ämtern, die Hartz IV verteilen.
Die interessiert es nämlich nicht, dass ein Kind mehr als 208,-€ abzgl. 154,-€ Kindergeld kosten....
Also meine Kinder kosten mich im Monat keine 500,-€! Und meine Kinder haben auch Markenklamotten etc.
Ich wohne auch nicht auf irgendeinem Dorf, wo ich ein geerbtes Eigenheim habe. Wir wohnen in Berlin. Wie jeder weiss ist hier zu leben nicht gerade billig.
bei 500,-€ pro Kind würde ja gar kein Geld übrigbleiben.
Da macht ihr wohl irgendwas falsch.
Ich finde 500,-€ wohl ein bisschen überzogen.
beijing
--- editiert vom Admin
--Der Betrag wird x 2 genommen. Der eine Elternteil zahlt in bar, der andere durch Betreuungs- und Versorgungsleistungen. Hinzu kommt das Kindergeld. --
Mag so sein, aber wieviel 'kostet' ein Kind, wenn es in einer intakten Familie lebt?
Auch X mal 2 oder weniger?
djdee10 hallo,
du kannst das auf jeden Fall verlangen.
Tue es doch!
Ob, sie dir dann eine Auskunft gibt ist eine andere Sache.
Ich würde das erst mal in Zweifel stellen, dass der Kindesunterhalt Zweckentfremdet wird.
Einfach mal in den Raum werfen.
Wieso macht das eigentlich kein Mann?
Kinder kosten Geld, dass und anderes wissen wir wohl, aber, wenn man sich ansehen muss, dass der Unterhalt für alles andere drauf geht.
Bedenke aber auch, Miete, Strom usw. die Kinder leben ja im Haushalt und Wäsche muss gewaschen werden.
Wir hatten ein halbes Jahr den Sohn meines Mannes bei uns.
Mit dem Kindergeld plus den Unterhalt von 291 Euro kamen wir zurecht.
Mehr hätte unser eigenes Kinder sicher auch nicht.
Man muss halt Abstriche machen, wie viele andere auch. Na und?
Ich denke, man kommt auch mit weniger klar.
Darf gar nicht daran denken, dass die das Kindergeld wieder anheben wollen.
Furchtbar.
Ich rufe an dieser Stelle mal wieder, statt nur Unterhaltspflicht, auch die Erziehungspflicht aufs Programm.
Beides muss gleichermaßen eingefordert werden.
Dann kommt auch beim Unterhalt ausgeben kein Missverständnis zustande.
Aber irgendwie bin ich jetzt von Thema ab, hab den Faden verloren.
Schönen Abend noch.:)
-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."
Hallo,
ist ja nett, dass so viele Forumteilnehmer von Thema abweichen!
Lest doch bitte meine Frage richtig durch!!!
Nochmals es heißt KINDESUNTERHALT!!!!!
Und dieser kommt NICHT voll den Kindern zu gute!
In meinem Fall weiß ich daß, dass dieses Geld für Miete, Auto Strom ausgegeben wird, wovon der neue Partner AUCH profitiert!Wenn der gesamte Kinderunterhalt nur für die Kinder wäre hätte ich überhaupt keine Probleme damit.
Nur leider ist das nicht so!Meine Kinder sind noch sehr klein und deshalb profitiert Mama davon!!
Gruß
DJDEE
Hallo,
ist ja nett, dass so viele Forumteilnehmer von Thema abweichen!
Lest doch bitte meine Frage richtig durch!!!
Nochmals es heißt KINDESUNTERHALT!!!!!
Und dieser kommt NICHT voll den Kindern zu gute!
In meinem Fall weiß ich daß, dass dieses Geld für Miete, Auto Strom ausgegeben wird, wovon der neue Partner AUCH profitiert!Wenn der gesamte Kinderunterhalt nur für die Kinder wäre hätte ich überhaupt keine Probleme damit.
Nur leider ist das nicht so!Meine Kinder sind noch sehr klein und deshalb profitiert Mama davon!!
Gruß
DJDEE
@djdee10,
Dein 'Fall' ist kein Einzelfall.
Es geht der überwiegenden Mehrheit so.
Für den 'Neuen' ist es doch geradezu verlockend, eine Frau mit Kind/ern zu nehmen, profitiert er doch davon nicht unerheblich.
Leider gibt es keine gesetzliche Möglichkeit, zum Beispiel über das Jugendamt eine Beistandschaft über Vermögenssorge zu bestellen.
Im 'Normalfall' muss der Pfleger jährlich dem Vormundschaftsgericht auf den Cent genau durch eine Rechnungslegung nachweisen, was mit dem vorhandenen Geld passiert.
quote:
In meinem Fall weiß ich daß, dass dieses Geld für Miete, Auto Strom ausgegeben wird
- das Kind braucht ebenfalls Platz also Miete
- das Kind wird ebenfalls im Auto transportiert (Schuhgeschäft , Arzt usw.)also Autokosten
- das Kind wird bestimmt nachts nicht im dunklen versorgt, bekommt warmes Essen oder gekühlte Getränke, wird mit warmem Wasser gewaschen usw. also Strom.
DJDEE glaubst du wirklich die Mutter kann mit dem KU ein flottes Leben führen und die Kinder leben von nix oder wie?
Wenn du so Bedenken hast, dann nimm die Kinder zu dir, versorge sie rund um die Uhr und lass die Mutter KU zahlen.
Jede Wette kommt dann irgendwann der Schrei von dir von wegen Mehrbedarf wenn Brille, Schulsachen, Klassenfahrten u.ä. ansteht.
Und wenn du deine Arbeit nicht reduzieren kannst, dann nimm für die Zeit eine Tagesmutter u. Haushaltshilfe, bei dem vielen KU muß die ja leicht zu finanzieren sein.
---... glaubst du wirklich die Mutter kann mit dem KU ein flottes Leben führen und die Kinder leben von nix oder wie?----
@Kleine Hexe:
Ich kenne einen Fall, ...die Mutter befindet sich im Insolvenzverfahren, fliegt jährlich mindestens 2 x in Urlaub, strich Kindergeld nebst Kindesunterhalt ein, obwohl die Kinder sich längst ausser Haus befanden.
Sie teilte dem Unterhaltspflichtigen weder mit, dass der Sohn beim Bund ist, noch dass die Tochter eine Lehre machte.
Mit der Einrede der Verwirkung blieb der Unterhaltspflichtige auf rund 4000,-EURO zuviel gezahltem Unterhalt sitzen.
Zudem:
Eine grössere Wohnung ist zumeist günstiger, als eine Kleine.
Ob die Kindesmutter nun für sich alleine lebt oder mit Kind/ern, dürfte sich in den Nebenkosten nicht oder kaum bemerkbar machen.
Der Kühlschrank läuft auch ohne Kind.
-- das Kind wird ebenfalls im Auto transportiert (Schuhgeschäft , Arzt usw.)also Autokosten--
Wie sind denn die Generationen vorher aufgewachsen?
Natürlich entfällt auch ein Anteil der Miet- Neben- und Autokosten auf die Kinder und dieser Anteil könnte auch bei einer Kostenaufstellung eingerechnet werden.
Aber es ist eh müßig, DjDee, du hast keine Möglichkeit die Verwendung des Ku nachweisen zu lassen. Nur die Alternative von Kleine Hexe, die Kids zu dir zu nehmen. Dann hast du es in der Hand, wofür der Ku wirklich verwendet wird.
Grüße
--- editiert vom Admin
@Warum:
Da muss ich Dich leider enttäuschen.
-bei deiner Argumentation ist davon auszugehen, dass DU keine Kinder hast.-
trifft keinesfalls zu.:)
@kleine Hexe!
Wenn ich die Kinder zu mir nehmen könnte, würde ich hier nicht fragen, ob ich einen Nachweiß über die Ausgaben der KU verlangen kann!
Wie Du vielleicht am Inhalt meiner Anfangsfrage erkennen kannst, bin ich ein "GetrenntWORDENlebender"!
Es kotzt mich an jeden Monat KU und TU zu zahlen und meine "noch" Ehefrau macht sich ein schönes Leben! Urlaub,Musical usw..
Und ich habe keine handhabe für was der Unterhalt drauf gegangen ist!P.S. Und der Kühlschrank läuft auch noch und ist mit Bier vom neuen Partner gefüllt! Soviel dazu!
Gruß
DJDEE
--- editiert vom Admin
@Warum :
Du schreibst:Wir leben von 431,00 €, Ich lebe allein mit 2 Kindern .
Bei dieser Sachlage wird wohl der Unterhaltspflichtige niemals auf die Idee kommen,zu sagen, der Unterhalt würde für andere Dinge ausgegeben.
djdee10 hat das Problem, wie viele andere Unterhaltspflichtige auch, nämlich, daß er der Meinung ist, bzw. die Gewissheit hat, dass der von ihm zu zahlende Kindesunterhalt nicht an die richtige Adresse (Kinder) kommt. Und nur darum geht es in seiner Ursprungsfrage.
@djdee10,
ich kann Dich ja irgendwie verstehen, aber ich kenne die Sachlage aus eigener Erfahrung, mein Exman hat auch immer genau hingeschaut, wenn ich etwas Neues hatte und ironisch gefragt, ob ich das von seinem Geld bezahlt hätte.
Aber Du willst doch bestimmt, dass es Deinen Kindern gut geht und es ihnen an nichts fehlt.
Und das Bier im Kühlschrank, das der Neue bezahlt, geht Dich doch wirklich nichts an.
Vielleicht solltest du mal überlegen, über was du Dich wirklich so ärgerst. Hast du vielleicht noch nicht vekraftet, dass Deine Frau sich von Dir getrennt hat?
--- editiert vom Admin
quote:
Eine grössere Wohnung ist zumeist günstiger, als eine Kleine.
Ob die Kindesmutter nun für sich alleine lebt oder mit Kind/ern, dürfte sich in den Nebenkosten nicht oder kaum bemerkbar machen.
Undere Wohnung wird mietmäßig nach qm berechnet => je größer die Wohnung, desto teurer. Und die Nebenkosten werden nicht pauschal, sondern nach Personenzahl abgerechnet. Ist ja auch fair. Als meine Kinder noch zuhause wohnten, haben wir für vier Personen Wasser, Müllabfuhr etc. bezahlt, heute zahlen wir nur noch für zwei. Mit dem AUSZUG der Kinder ist unsere Wohnung um einiges billiger geworden!
-----------------
"gruß azrael"
@Meri
quote:
Ich kenne einen Fall, ...die Mutter befindet sich im Insolvenzverfahren, fliegt jährlich mindestens 2 x in Urlaub, strich Kindergeld nebst Kindesunterhalt ein, obwohl die Kinder sich längst ausser Haus befanden.
Sie teilte dem Unterhaltspflichtigen weder mit, dass der Sohn beim Bund ist, noch dass die Tochter eine Lehre machte.
dann wusste der Unterhaltspflichtige vermutlich nicht mal wie alt seine Kinder sind und hat sich auch nicht darum gekümmert welchen schulischen/beruflichen Werdegang sie haben?
quote:
Wie sind denn die Generationen vorher aufgewachsen?
Erinnert mich irgendwie an meine Eltern und Großeltern. "wir konnten nicht..., wir hatten nicht, wir mussten..., damals im Krieg..., damals als wir flüchten mussten usw.
Und den Unterschied von Wohnungskosten bei einem 1- bzw. 2(oder noch mehr)-Personenhaushalt kenn ich sehr gut, hab jahrelang Nebenkosten- und Betriebskostenabrechnungen erstellt.
djdee kommt nicht damit zurecht, dass sich seine Frau von ihm getrennt hat, das ist der einzigste Grund warum er sich so ärgert.
Wer sagt denn, dass nicht der neue Freunde die Dinge die sich seine Exfrau leistet kann bezahlt?
Woher will er wissen, dass sie von *seinem* Geld zahlt?
Er kann natürlich die (noch sehr kleinen) Kids nicht nehmen aber er sieht es auch nicht ein KU und EU zu zahlen für die KM die dann die Kinder ja wohl *nehmen muß*. Immerhin hat sie die Unverschämtheit besessen sich zu trennen.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
21 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
21 Antworten
-
43 Antworten