Rechte und Pflichten

10. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.04.2020 17:42:44
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte und Pflichten

Guten Morgen allerseits.
Ich bin verheiratet und Mutter zweier zuckersüßer Mädels. Die große ist vier und aus einer früheren Beziehung. Mit ihrem Vater bin ich eigentlich ganz gut ausgekommen. Jetzt will er das wir eine schriftliche Umgangsregelung haben, die ich aber nicht unterschreiben will. Unsere Tochter will nicht immer alle zwei Wochen von Freitag bis Sonntag bei ihm bleiben, manchmal eben nur einen tag ohne Übernachtung. Und er meint sie muss. Wenn sie bei ihm ist gefällt es ihr schon, eben weil sie da verwöhnt wird und ihr viel durchgegangen lassen wird. Wenn sie wieder kommt, ist sie wie verwechselt, bockt, schreit, macht in die Hose, lügt erpresst uns (wenn ihr nicht macht was ich will dann geh ich wieder zu ihm), und vorallem schlägt sie auf ihre kleine Schwester ein. Und da hört es dann entschieden auf, wenn sie gewalttätig wird. Ich denke sie kriegt die Querelen mit und kommt damit nicht klar.
Muss ich sowas unterschreiben? Was habe ich für Rechte und Pflichten wenn sie bei ihm ist? Wohin darf er mit ihr ohne das ich mitreden kann / darf / muss? Wie oft muss oder soll sie zu ihm? Stehen solche Sachen irgendwo geschrieben?
Ich möchte das Beste für unsere Tochter und ich will auch nicht das der leibliche zu kurz kommt oder sie keine Bindung mehr hat.
Allerdings muss man dazu sagen das sie meinen Mann als ihren Papa sieht, ihren leiblichen spricht sie zumeist mit dem Vornamen an.
Danke für eure Antworten!

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16 Antworten
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#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

also wenn die Tochter Deinen neuen LG/Mann als Papa sieht und den leiblichen Vater mit dem Vornamen anspricht, ist hier schon mal etwas schief gelaufen. :augenroll:

Du bist natürlich nicht verpflichtet eine solche Vereinbarung zu unterschreiben. Grundsätzlich ist es aber wünschenswert, dass so viel Umgang wie möglich besteht. Dann sollten nämlich auch solche Dinge wie im Eingangssatz nicht vorkommen.

Eine gängige Umgangsregelung wären alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag, einen Tag in der Woche und je die Hälte der Ferien (bei Schulkindern).

Würde der KV das Umgansrecht einklagen, hätte er damit vor Gericht gute Aussicht auf Erfolg.

Wärend des Umgangs kannst Du nicht bestimmen was der KV mit dem Kind unternimmt oder wohin er mit dem Kind geht. Im Rahmen der Alltagssorge obliegt dies dem KV. Diese sagt Dir ja vermutlich auch nicht was Du mit dem Kind machen darfst und was nicht. Ausnahmen sind aber wirklich gefährliche Unternehmungen.

Wenn es aber zu so massiven Problemen nach dem Umgang kommt, wäre vielleicht mal ein Gespräch mit dem KV angesagt, was denn da so abläuft. Vielleicht auch mal abstimmen was Kind darf und was nicht. Die Eltern müssen sich da einig sein. Das ist wichtig für das Kind.

LG Nero

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#2
 Von 
guest-12323.04.2020 17:42:44
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Nero

lt. JA hätte er zwar Erfolg aber nicht in dem Umfang wie er das will. Man muss doch die kleine respektieren, mit ihren Wünschen? Mit den Auffälligkeiten die sie zeigt wenn sie bei ihm war?
d.h. er darf mit der kleinen wegfahren ohne mir Bescheid zu sagen, auch wenn ich alleiniges Sorgerecht hab? Das wäre mir neu, aber ich kenn mich auch kaum aus.

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

quote:
...auch wenn ich alleiniges Sorgerecht hab?


Das wurde in Deinen Eingangsbeitrag nicht erwähnt.

Ändert aber m.M.n auch nichts, da Du beim Umgang die Alltagssorge auf den KV überträgst.

LG Nero

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#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Man muss doch die kleine respektieren, mit ihren Wünschen?


Ich weiß nicht, inwieweit ein 4-jähriges Kind das beurteilen kann.
Liest sich fast, als wäre es negativ beeinflusst:

quote:
Ich denke sie kriegt die Querelen mit und kommt damit nicht klar.


Ich schließe mich @Nero an:

quote:
Würde der KV das Umgansrecht einklagen, hätte er damit vor Gericht gute Aussicht auf Erfolg.


Genauso wie der Aussage:

quote:
also wenn die Tochter Deinen neuen LG/Mann als Papa sieht und den leiblichen Vater mit dem Vornamen anspricht, ist hier schon mal etwas schief gelaufen.


Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#5
 Von 
guest-12323.04.2020 17:42:44
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja er kümmert sich erst seit einem Jahr intensiver um sie. Sie ist früher auch hingegangen aber jetzt eben nicht mehr so gern. Sicher kriegt sie auch mal mit, wenn mein Mann und ich über den KV unterhalten, aber als negative Beeinflussung würd ich das nicht sehen. Ich weiss auch das ich nicht all ihen Wünschen nachkommen muss, aber jedes mal des weinen, wenn Vater-Wochenende ist ertrag ich halt net wirklich. Ihr seid Väter und denkt wohl auch erst mal schlimmste.
Was ist denn eine gemeinsame elterliche Sorge?

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#6
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

kaiserlich hallo,
wenn ich so gut auskommt dann habt ihr die beste Basis um die Dinge zu klären.
Ist doch nicht schlimm, wenn sie zu deinem Mann PAPA sagt, dass ergibt sich in einer zusammenlebenden Fam. schon mal.
Im Grunde wollen das alle.

Aber es gibt den Vater eben auch noch. Da findet ihr doch wohl einen Weg.
Erst mal annähern, mal reden, mal treffen, alle mit einbinden und gut ist.
Da würde ich doch jetzt nicht SOOOOOOOOOOOO ein Thema von machen.

Das kann auch das kleine Kind nicht verkraften, es weiß um die Dinge nicht bescheid, es kann noch nicht erfasst werden von einem Kind in dem Alter.

Redet miteinander, sagt wie es ist, erklärt eure Bedenken.
Wünsche dir ein gutes Händchen. Versuche deine Gefühle in den Griff zu bekommen. Das schafft ihr mit Sicherheit!!!!!!!!!

-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

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#8
 Von 
guest-12323.04.2020 17:42:44
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@dromedar: Nein das hab ich nicht ausspioniert sondern vermutet. Solle also net böse sein. :)

Die gemeinsame elterliche Sorge muss man beantragen? Was is denn da der Unterschied zum gemeinsamen Sorgerecht?


@Anny: Ich bemüh mich ja schon. Von Anfang an. Ich hab in vielen Dingen aber immer nen Arschtritt gekriegt, dann hat er sich zu oft zu lang nicht interessiert. Ich denke ihre Reaktion mitunter ihm gegenüber ist "normal". Man ist ihm so oft entgegen gekommen, davon will er jetzt ja nichts mehr wissen.
Ganz ehrlich, da Gefühle im Griff zu behalten ist mitunter schwer.

Schönes Wochenende euch!

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#9
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

kaiserlich hallo,
was willst du jetzt machen? konntest du mit den reaktionen hier aus dem forum etwas anfangen?

-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

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#10
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

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#11
 Von 
guest123-2343
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 67x hilfreich)

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#12
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Ich bin verheiratet und Mutter zweier zuckersüßer Mädels.


Das Problem liegt hier meiner Meinung nach nicht beim Vater und beim Kind, sondern bei der Mutter. Indem sie der kleinen Zuckersüßen den Willen durchgehen lässt (Unsere Tochter will nicht immer alle zwei Wochen von Freitag bis Sonntag bei ihm bleiben, manchmal eben nur einen tag ohne Übernachtung.) Warum bist du nicht einfach konsequent? Auch eine Vierjährige weiß genau, wo welche Regeln herrschen und wie der Wind weht.
Und sich von so einer Kurzen erpressen zu lassen halte ich für einen erklärten Witz. Ehrlich. Tz...




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#14
 Von 
guest-12323.04.2020 17:42:44
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

für mich is des halt erpressen, des mag jeder sehen wie er will.
Sie hat halt irgendwann Papa gesagt, der KV kommt damit zurecht. Hätte ich ihr das verbieten sollen? Sie weiss das er nicht ihr richtiger ist.
Was genau ich jetzt mach weiss ich nicht. Irgendwas das ich nervlich net mehr so im wind bin und wieder ruhe einkehrt.

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#15
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12323.04.2020 17:42:44
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo an alle
Danke für die Anregungen und Kritiken und Antworten und für die Ratschläge!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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