Recht auf Namensänderung nach Annullierung

9. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
amz487850-22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf Namensänderung nach Annullierung

Hallo, ich habe vor einiger Zeit eine Annullierung durch gestanden. Mein ehemaliger Partner hat leider meinen Namen behalten und macht keine Anstalten ihn wieder auf seinen zu ändern. Gibt es rechtlich gesehen irgend eine Chance meinen Namen von ihm "zurück zu bekommen"? Hat jemand vielleicht Erfahrung damit? Wäre für jede Hilfe und Auskunft dankbar....

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1 Antwort
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#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von amz487850-22):
Gibt es rechtlich gesehen irgend eine Chance meinen Namen von ihm "zurück zu bekommen"?


Möglicherweise.....

Siehe OLG Celle 06.02.2013 17 W 13/12

Demnach ist die automatische Folge der Eheaufhebung, dass der Ehegatte, der anlässlich der Eheschließung den Familiennamen des Ehepartners als Ehenamen angenommen hat, ab Rechtskraft der Aufhebung der Ehe wieder seinen Familiennamen zu führen hat, den er vor der Eheschließung geführt hat.

Ein Selbstläufer ist das wahrlich nicht, denn der BGH entschied 2005 gegenteilig und jedes Bundesland "orientiert" sich anderweitig.


-- Editiert von spatenklopper am 10.04.2018 14:21

-- Editiert von spatenklopper am 10.04.2018 14:25

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