Recht auf Bruder ?

29. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Twilight83
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 8x hilfreich)
Recht auf Bruder ?

Hallo ihr lieben,
ich hab da mal eine Frage :

Person A ist die Schwester von Person B. Die Mutter als Person C unterbindet den Kontakt zwsichen A & B .
B darf mit A nicht telefonieren, nicht sehen, keine Gespräche über MSN etc führen. Der Kontakt wird mit allen Möglichkeiten unterbunden. B wird unter Druck gestellt ( Psychisch) so das er mit 16 Jahren noch ins Bett macht.

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten , das der Kontakt aufrecht gehalten wird / muss ?
Also z.b. vorßs Familiengericht gehen und ein Antrag auf Umgangsrecht stellen oder sowas in der art ?

A ist total verzweifelt und würde sich freuen wenn einer Tip´s für Sie hätte was sie machen kann.

Danke im vorraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

quote:
Also z.b. vorßs Familiengericht gehen und ein Antrag auf Umgangsrecht stellen oder sowas in der art


Wenn B psychisch so labil ist, wie hier dargestellt, wie soll er so einen Prozess überstehen???

Konfliktfrei geht es offenbar nicht, es scheint aber nicht so, dass B einen wie auch immer gearteten Konflikt aushalten würde. Der alleinige Wille und Wunsch von A wird hier nicht ausreichen. B muss schon mitziehen. Und wenn er das könnte, dann würde er sich mit 16 über die Anweisungen der Mutter hinwegsetzen.

Warum möchte C denn keinen Kontakt zwischen A und B?

Ist die Wahrnehmung von A objektiv richtig, dass die Geschwister Kontakt möchten oder mag B vielleicht gar nicht, traut sich das aber nicht zu sagen und versteckt sich hinter C??

Gibt es einen Vater oder andere Verwandte, die vermitteln können?

In zwei Jahren ist B volljährig und kann Kontakt haben zu wem er will. Die Zeit ist nicht überbrückbar??

Kontrolliert C den B noch so, dass es wirklich keine Chance gibt, dass B und A sich treffen?

Bisserl schräg mutet das Ganze schon an...

-----------------
"Viele Grüße mikkian"

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Vom Text her passt § 1685 BGB . Allerdings muss ich auch sagen, das ein 16jähriger das vielleicht lieber selbst durchfechten sollte....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

und über den Prozess wird das "Kind" eh volljährig....

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"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Twilight83,

Ich würde dem 16 jährigen den Gang zum Jugendamt empfehlen, und dort
die Sache schildern.

lg
edy

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"irgendwie geht's schon.."

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