Hallo ihr lieben,
ich hab da mal eine Frage :
Person A ist die Schwester von Person B. Die Mutter als Person C unterbindet den Kontakt zwsichen A & B .
B darf mit A nicht telefonieren, nicht sehen, keine Gespräche über MSN etc führen. Der Kontakt wird mit allen Möglichkeiten unterbunden. B wird unter Druck gestellt ( Psychisch) so das er mit 16 Jahren noch ins Bett macht.
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten , das der Kontakt aufrecht gehalten wird / muss ?
Also z.b. vorßs Familiengericht gehen und ein Antrag auf Umgangsrecht stellen oder sowas in der art ?
A ist total verzweifelt und würde sich freuen wenn einer Tip´s für Sie hätte was sie machen kann.
Danke im vorraus.
-----------------
""
Recht auf Bruder ?
29. Juli 2010
Thema abonnieren
Frage vom 29. Juli 2010 | 15:20
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 8x hilfreich)
Recht auf Bruder ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 29. Juli 2010 | 15:45
Von
Status: Bachelor (3868 Beiträge, 471x hilfreich)
quote:
Also z.b. vorßs Familiengericht gehen und ein Antrag auf Umgangsrecht stellen oder sowas in der art
Wenn B psychisch so labil ist, wie hier dargestellt, wie soll er so einen Prozess überstehen???
Konfliktfrei geht es offenbar nicht, es scheint aber nicht so, dass B einen wie auch immer gearteten Konflikt aushalten würde. Der alleinige Wille und Wunsch von A wird hier nicht ausreichen. B muss schon mitziehen. Und wenn er das könnte, dann würde er sich mit 16 über die Anweisungen der Mutter hinwegsetzen.
Warum möchte C denn keinen Kontakt zwischen A und B?
Ist die Wahrnehmung von A objektiv richtig, dass die Geschwister Kontakt möchten oder mag B vielleicht gar nicht, traut sich das aber nicht zu sagen und versteckt sich hinter C??
Gibt es einen Vater oder andere Verwandte, die vermitteln können?
In zwei Jahren ist B volljährig und kann Kontakt haben zu wem er will. Die Zeit ist nicht überbrückbar??
Kontrolliert C den B noch so, dass es wirklich keine Chance gibt, dass B und A sich treffen?
Bisserl schräg mutet das Ganze schon an...
-----------------
"Viele Grüße mikkian"
#2
Antwort vom 29. Juli 2010 | 16:27
Von
Status: Master (4242 Beiträge, 2420x hilfreich)
Vom Text her passt § 1685 BGB . Allerdings muss ich auch sagen, das ein 16jähriger das vielleicht lieber selbst durchfechten sollte....
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 29. Juli 2010 | 16:35
Von
Status: Bachelor (3868 Beiträge, 471x hilfreich)
und über den Prozess wird das "Kind" eh volljährig....
-----------------
"Viele Grüße mikkian"
#4
Antwort vom 29. Juli 2010 | 16:59
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo Twilight83,
Ich würde dem 16 jährigen den Gang zum Jugendamt empfehlen, und dort
die Sache schildern.
lg
edy
-----------------
"irgendwie geht's schon.."
Und jetzt?
Schon
266.756
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
16 Antworten