Rangfolge Unterhalt bei drei Kindern, geschiedener Frau und neuer Freundin

15. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
frank_fragt
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rangfolge Unterhalt bei drei Kindern, geschiedener Frau und neuer Freundin

Guten Tag,

ich bin bei Internetrecherchen nicht so richtig fündig geworden und freue mich über Hinweise / Antworten zu folgender Fallkonstellation:

Ein Mann/Vater hat zwei Kinder mit seiner Ehefrau aus erster Ehe (über 10 Jahre Dauer), 13 und 6 Jahre alt. Die Ehe wurde geschieden, Unterhaltszahlungen und andere Regelungen in einem Vertrag niedergelegt, der notariell beglaubigt ist. Da die Ex-Frau die Kinder betreuen muss, die bei ihr leben, kann sie nur in Teilzeit arbeiten. Deswegen wurde neben dem Kindesunterhalt auch der Unterhalt für die Frau geregelt.

Der Mann wurde unmittelbar danach erneut Vater mit seiner neuen Freundin. Sie haben eigene Haushalte, das Kind lebt bei der Mutter. Nunmehr hat er für 3 Kinder Unterhalt zu zahlen und für zwei Mütter.

Da seine wirtschaftlichen Verhältnisse nun begrenzt sind und er den Selbstbehalt geltend machen kann, können nicht alle Ansprüche befriedigt werden.



Nun die diesbezüglichen Fragen:

1. Wie ist die Rangfolge zu bewerten? Stehen alle drei Kinder im ersten Rang oder steht das letzte uneheliche Kind im zweiten Rang?

2. Ist es richtig, dass die Ex-Ehefrau wegen der durch die langjährige Ehe und Kinderbetreuung entstandenen wirtschaftlichen Nachteile auf Rang zwei steht?

3. In welchem Rang steht die neue Freundin, der ja zumindest für die ersten drei Jahre nach Geburt Unterhalt zusteht, im Verhältnis zur Ex-Ehefrau? Beide auf dem gleichen oder in unterschiedlichen Rängen?

4. Wie würden sich Rangfolge bzw. Unterhaltsverpflichtungen ändern, wenn der Mann mit seiner neuen Freundin zusammenzieht oder die neue Freundin eine Beschäftigung aufnimmt?

5. Endet die Unterhaltsverpflichtung gegenüber der neuen Freundin drei Jahre nach der Geburt?


Vielen Dank für eure Antworten!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Blick ins Gesetz klärt die Rechtslage. Schau mal in § 1609 BGB . Kann aber alles dahingestellt bleiben. Solange ein Titel besteht, ist der zu bedienen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.711 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen