Wer erhält Prozesskostenhilfe?

24. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Amicizia
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 2x hilfreich)
Wer erhält Prozesskostenhilfe?

Wer erhält Prozeßkostenhilfe? Welche Voraussetzungen (?) sollen / müssen hierbei erfüllt sein?
Wer kennt sich hier ein wenig aus?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tini368
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Prozesskostenhilfe bekommt der, der kein oder nur ein geringes Einkommen hat. So viel ich weiß kann erstmal jeder Prozesskostenhilfe beantragen. Je nach Einkommen wird es gewährt oder auch nicht. Wir haben z.B. bei unserer Scheidung eine Anwältin genommen, um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Wir waren uns aber auch über alles einig. Ich habe Prozesskostenhilfe bekommen, da ich zu dieser Zeit nicht gearbeitet habe. Meine Schwester und mein Ex-Schwager haben bei ihrer Scheidung beide Prozesskostenhilfe beantragt, wobei sie jetzt einen Teil wieder zurückbezahlen muss, da sie mittlerweile gut verdient. Das Finanzamt hat 4 Jahre die Möglichkeit die Einkommensverhältnisse zu überprüfen und evtl. zurückzufordern.

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#2
 Von 
Amicizia
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 2x hilfreich)

Dankeschön.

Wie sieht es aus, wenn es um eine Abänderungsklage geht ? (Wenn das Kind sich weigert Auskunft über seinen Werdegang zu erteilen) und man es möglichst einfordern möchte, ebenso eine Neuaufrechnung des laufenden Unterhalts...

Kann man auch das diese Prozeßkostenhilfe beantragen??

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#3
 Von 
Amicizia
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 2x hilfreich)

Gibt es Tabellen oder sonst irgendetwas, wo man die Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe ersehen kann?

Kann man einfach so einen Antrag stellen, der dann geprüft wird? Wie funktioniert das?
Ist es besser diese Prozeßkostenhilfe über einen Anwalt zu beantragen? Oder geht das auch als Privatperson allein?

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#5
 Von 
Amicizia
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn diese abgelehnt wird, ist´s ziemlich teuer, wenn der Anwalt den Antrag gestellt hat.

Macht man´s alleine, dann eben abgelehnt, aber keine weiteren Kosten.

Stimmt das?

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#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

das sehen Sie richtig.

Besorgen Sie sich das Antragsformular zur PKH beim jeweiligen Gericht.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#8
 Von 
Amicizia
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 2x hilfreich)

Dankeschön für die Tipps. Wir haben bereits einen Antrag auf PKH gestellt.

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#9
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

Sagt mal eine wichtige Vorraussetzung wurde hier aber vergessen, die Klage muss Aussicht auf Erfolg haben. Die Grenzen werden, glaube ich, nach dem EStG berechnet. Je nach Einkommenshöhe bekommt von von einem Zuschuss, über einen Teil- alles bezahlt.
Sollte man gewinnen muss man natürlich auch nichts zurückbezahlen.
Gruss
miniway

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

http://www.bmj.bund.de/images/11080.pdf

http://www.bmj.bund.de/images/11477.pdf

Hier kann man ziemlich viel nachlesen.

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#11
 Von 
wolke7
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
zusätzlich sollte man/frau sich darüber im Klaren sein, dass man, wenn man den Prozess wieder Erwarten doch verliert, wenn auch nur anteilig, die RA-Kosten der Gegenseite (u.U. auch anteilig) tragen muss. PKH gilt nur für die eigenen Anwalts und Gerichtskosten, nicht für die Kosten der Gegenseite.

Liebe Grüße
Wolke7

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#12
 Von 
Amicizia
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke, wir werden mal unter den angegebenen www-Adressen forschen, Danke für die Tipps.

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