Hallo
Ab wann muß man die PKH zurückzahlen?
Ich gehe doch recht in die Annahme, dass es beim " Können" zurückbezahlt werden muß.
Prozeßkostenhilfe( PKH )
11. Juli 2005
Thema abonnieren
Frage vom 11. Juli 2005 | 10:52
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 3x hilfreich)
Prozeßkostenhilfe( PKH )
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. Juli 2005 | 14:13
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9523x hilfreich)
Mal bei Google PKH-Rechner eingeben... Da kann man sich das berechnen lassen.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Und jetzt?
Schon
268.319
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
16 Antworten