Prozesskostenhilfe - ungerecht für die Arbeitenden

2. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
samyria
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozesskostenhilfe - ungerecht für die Arbeitenden

Hallo zusammen,

bei der Trennung hat der Vater meines Kindes erklärt, mich mit Gerichtskosten zu ruinieren. Seit Jahren prozessiert er etwa alle zwei Jahre erneut, verliert letztlich aber immer. Zahlen muss ich dennoch die Hälfte, was bisher aber keine Rolle spielte, da ich noch Studentin war und PKH bekam. Der Kindsvater hat mit Geburt des Kindes seine Arbeit aufgegeben und zahlt somit keinerlei Unterhalt und hat auch sonst kein Interesse am Kind selbst. Ein gerichtlich angeordnetes psychologisches Gutachten überprüft nun, ob bei ihm eine psychische Erkrankung vorliegt.
Kurz vor Weihnachten habe ich nun ein Schreiben zur Überprüfung der bewilligen PKH bekommen. Da ich mittlerweile in Vollzeit arbeite und somit auch nicht schlecht verdiene, werde ich also alles zurückzahlen müssen. Hier geht es sicherlich um Tausende. Das Schlimme ist, das noch weitere zig Tausend Euro auf mich zukommen werden. Es ist wirklich frustrierend. Hat vielleicht jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? bzw. gibt es eine Möglichkeit da hinauszukommen? Kann ich z.B. mit dem verdienten Geld in etwas Sinnvolles investieren (Eigenheim? Auto?) und damit die Rückzahlungsraten für die PKH reduzieren? Interessiert es die Richter denn gar nicht, dass der Mann diese Prozesse nur führt um mir zu schaden? Warum bewilligen sie diesem Mann, der augenscheinlich auf Harz 4 macht, nur um keinen Unterhalt zu zahlen und günstig Prozesse zu führen, denn ständig neue PKH?
Danke schon mal für Antworten

-----------------
""

-- Editiert samyria am 02.01.2015 20:26

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
gibt es eine Möglichkeit da hinauszukommen?

Sie können dafür Sorge tragen, dass der Vater keinen Grund hat, um gerichtlich vorzutragen. Das schaffen Sie vor allem dann, wenn Sie jedem seiner berechtigten Interessen uneingeschränkt nachkommen und jede darüber hinaus geltend gemachten Wünsche erkennbar unsinnig bzw die entsprechenden Verfahren mutwillig sind. Mit was für Verfahren hatten Sie denn bisher zu tun?
Was soll der Erkenntniswert eines Gutachtens über die Psyche des Vaters sein? Wer hat das angeliert? Eine Pflicht zur Beteiligung an sowas besteht für den vater ohnehin nicht. Und durch solche Gutachten schießen die Kosten natürlich rasant in die Höhe.
Abgesehen davon reduzieren Sie die Gesamtkosten natürlich, wenn Sie sich selber keinen Anwalt nehmen. Einen Großteil der familiengerichtlichen Verfahren kann man auch ohne Anwalt super überstehen. Einer alleinerziehenden Mutter wird beim Jugendamt geholfen.

Insbesondere natürlich wenn umfangreiche Umgangszeiten eingeplant werden und der Vater bei sämtlichen Entscheidungen über das Kind involviert wird, sollte ja nicht mehr viel übrig bleiben, wozu er noch das gericht bemühen könnte.

quote:
Kann ich z.B. mit dem verdienten Geld in etwas Sinnvolles investieren (Eigenheim? Auto?) und damit die Rückzahlungsraten für die PKH reduzieren?

Eher nicht. So funktioniert Sozialhilfe nicht.

quote:
Warum bewilligen sie diesem Mann, der augenscheinlich auf Harz 4 macht, nur um keinen Unterhalt zu zahlen und günstig Prozesse zu führen, denn ständig neue PKH?

Zum einen muss der Richter Ihre Meinung über die Aussichtslosigkeit der Anstrengungen teilen. Zum anderen ist die Gewährung von VKH für den Richter einfacher. Möchte er den Antrag ablehnen, muss er das begründen. Dann ist der Vater eventuell vor dem OLG erfolgreich. Und schwupps hat der Richter die gleiche Akte wieder auf dem Tisch, obwohl der Fall schon erledigt sein könnte.
Normalerweise sollten Sie als Antragsgegnerin schon vor Gewährung von VKH eine Stellungnahme abgeben können. Da können Sie dann ja auf die Mutwilligkeit abstellen und zumindest die Notwendigkeit einer Anwaltsbeordnung bestreiten. Ob der Richter dann Ihre Meinung teilt, ist eine andere Sache.

Ansonsten kann man da meines Erachtens nichts machen.
Das Problem gibt es auch außerhalb des Familienrechts, nur lassen sich das weniger leicht Streitgründe finden. Im Miet-, Nachbarschafts- und Sozialrecht dürfte es aber vergleichbar sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>was bisher aber keine Rolle spielte, da ich noch Studentin war und PKH bekam. <hr size=1 noshade>

Das kam ja nun nicht überraschend für Dich.

PKH ist für Leute die es sich sonst nicht leisten könnten, ihr Recht zu verteidigen.
Fällt die Bedürftigkeit innerhalb eines gewissen Zeitraumes weg, ist der Kredit zurückzuzahlen.

Das ist nicht unfair, das ist gerecht. Warum soll die Allgemeinheit für Kosten des Nicht-Bedürftigen auffkommen?



quote:<hr size=1 noshade>verliert letztlich aber immer. Zahlen muss ich dennoch die Hälfte, <hr size=1 noshade>

Warum eigentlich, wenn er doch immer wieder verliert?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb405300-51
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja ist ungerecht.

Ich habe gerade meinen Laden abgemeldet, weil meine Exfrau das gleiche macht. Harz4 und mich in Prozesse verwickeln...



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Wenn ein Verfahren mutwillig angezettelt wird, dann kann dem "Anzettler" PKH bzw. VKH verweigert werden. Also entstehen keine Kosten für die Gegenseite. Und wenn alle Verfahren gewonnen wurden, dann kann sich der Gewinner seine Kosten von der Gegenseite holen. Und das 30 Jahre lang.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.791 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen