Prozesskostenhilfe ?

22. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
Bernd3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozesskostenhilfe ?

Hallo zusammen,
habe vor kurzem geheiratet! Meine Frau ist seid ca. einem Jahr geschieden ... die Scheidungskosten bisher wurden bisher durch eine Prozesskostenhilfe komplett getilgt.
Nun flattert uns ein Schreiben vom Gericht ins Haus ...
Überprüfung der Prozesskostenhilfe ... dort müssen wir unsere Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. Sie hat kein grosses Einkommen und kein
Vermögen.
Inwieweit kann ich nun für das Vergangene belangt werden ??? Kann es schlimmstenfalls soweit kommen das wir/ich die kompletten Scheidungskosten nachzahlen müssen/muss nur weil wir jetzt verheiratet sind und ich ein relativ gutes Einkommen habe ?

Danke im Voraus ...
Bernd!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Grundsätzlich hat das Gericht das Recht die Einkommensverhältnisse des Prozeßkostenhilfeempfängers innerhalb von 4 Jahren zu überprüfen.
Ihr Einkommen spielt dabei nur am Rande eine Rolle, um abschätzen zu können, wieviel von ihrem Geld Ihrer Frau zur Verfügung steht. Insofern kann es sein, das Ihre Frau zur ratenweisen Tilgung der seinerzeit verauslagten Gerichts- und Anwaltskosten verpflichtet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bernd3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort Herr Scharnhorst.
Je nachdem was bei der Überprüfung rauskommt muss
Sie also alles komplett in Raten zurückzahlen oder nur
einen Teil ... maximal aber 48 Tilgungsraten ... sehe ich das richtig ?

Wir haben ja bereits ein Formular zugeschickt bekommen ... dort muß ich aber meine Ein-/Ausgaben sowie Vermögen ebenfalls detailiert auflisten und nachweisen. Ist es ratsam sich hierbei von einem Anwalt unterstützen zu lassen um Freibeträge, Werbungskosten, etc. auszuschöpfen oder ist das
nicht unbedingt notwendig ???

Danke und Gruss...
Bernd

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