Hallo Leute.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich möchte gern mein Kind sehen, aber der Umgang wird mir von der KM verweigert. Ich würde jetzt gern das Umgangsrecht einklagen. Nun meine Frage: Unter welchen Vorraussetzungen bekomme ich PKH? Ich kann es mir nämlich ohne sicher nicht leisten, aufgrund eines Berges von Schulden.
Vielen Dank
Prozesskostenhilfe-Wann?
1. Juni 2005
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Frage vom 1. Juni 2005 | 20:46
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 0x hilfreich)
Prozesskostenhilfe-Wann?
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#1
Antwort vom 1. Juni 2005 | 21:20
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 1x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 3. Juni 2005 | 15:25
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtherzlichen Dank für die Information
Und jetzt?
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