Problematik: Abholung der Kinder durch vertretungsgberechtigte Person

11. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Camomile
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Problematik: Abholung der Kinder durch vertretungsgberechtigte Person

Hallo miteinander,
ich lebe seit 4 Jahren in Scheidung und wir haben eine Umgangsregelung für die beiden gemeinsamen Kinder (9,12) . Alle 14 Tage habe ich als Vater Wochenendumgang. Als ich aus beruflichen Gründen die Freitagsabholung jetzt einmal nicht gewährleisten konnte, habe ich als abholberechtigte Person meine neue Partnerin in Vertretung gebeten, dies zu übernehmen. Die Mutter hatte ich hierüber vorab per Smartphone informiert und die Bevollmächtigung angezeigt. Außerdem hatte ich meiner Partnerin noch zusätzlich eine schriftliche Vollmacht mitgegeben.
Trotzdem hat die Mutter die Herausgabe der Kinder an meine neue Partnerin verweigert, weil sie diese angeblich nicht kennen würde und ihre Kinder nicht an eine Fremde gibt. Dies hatte sie mir kurz vor der geplanten Abholung per Smartphone mitgeteilt und auch beim Klingeln an der Haustüre meiner neuen Partnerin mitgeteilt, dass sie die Kinder nicht an sie herausgeben werde.
Selbstverständlich kennen beide Kinder meine neue Partnerin seit über zwei Jahren bestens und mögen diese auch sehr. Neben dem gemeinsamen Alltag an den Kinderwochenenden haben wir gemeinsam schon mehrere wunderbare, harmonische Urlaubsreisen mit den Kindern gemacht. Sie sind auch hin und wieder mal ganz alleine mit meiner neuen Partnerin unterwegs (Einkaufen, Park, Spielplatz) oder bei uns zu Hause, wenn ich beruflich später komme oder einen Termin habe. Funktioniert alles problemlos.

Was soll ich machen? Der Richter hatte uns damals gesagt, dass die Abholung auch von einer anderen Person als dem Vater erfolgen kann. Die Mutter ist trotzdem leider sehr uneinsichtig.

Schon einmal vielen lieben Dank vorweg, dass sich jemand meiner Thematik annimmt.

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8 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Wir haben hier zwei verschiedene Problemkreise.

Der eine: wie ist eine Vollmacht zu bewerten. Eine Vollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten, für den Vollmachtgeber im vorgegebenen Rahmen tätig zu werden. Hier: die LG durfte von Dir aus gesehen die Kids abholen.

Der zweite: muss ein Dritter diese Vollmacht akzeptieren. Nein, muss er nicht (die Regel). Es gibt Ausnahmefälle, die sind dann aber auch geregelt. Etwa, dass die Vollmacht eines Anwalts zu akzeptieren ist und von Ausnahmefällen abgesehen eben nur über den Anwalt zu kommunizieren ist. Oder, Banken akzeptiern in der Regel keine Vollmachten, es sei denn, es ist im Vertrag vorgesehen oder in den AGBs.

So, jetzt hier zum Fall. Die Mutter muss eine Vollmacht nicht akzeptieren, es sei denn, es ist ausdrücklich in der Umgangsvereinbarung vorgesehen. Hier scheint es so was zu geben. Nur scheint da die Regelung des Gerichts sehr unsubstantiiert zu sein. Sehr unschön das alles. Denn die Next ist irgendwo ja immer eine Provokation, wie der Next auch. Trotzdem, kindisch, die Mutter.

Die Kids sind ja nicht mehr so ganz klein. Können die denn nicht allein zu Dir kommen? Mit Öffis, was weiss ich? Das wäre so mein Einstieg in die Problematik. Dann mal genau durchlesen, was wirklich in dem Gerichtsentscheid steht. Anschließend eine Beratungsstelle aufsuchen (z.B. Jugendamt), um Vermittlung bitten. Wenn das nicht hilft, dann bleibt nur die Klage mit dem Ziel, die genaue Übergabemodalitäten festlegen zu lassen. Wobei, angesichts des Alters der Kids mit der einhergehenden Selbständigkeit es auch andere Lösungen geben sollte.

wirdwerden

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#2
 Von 
Camomile
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die umgehende und ausführliche Antwort. Trotzdem würde ich da gerne nochmal nachhaken wollen. Denn es steht in unserer Umgangsregelung an keiner einzigen Stelle, dass immer nur ich als Vater die Kinder abholen muss. Der Richter hatte in der Verhandlung darauf hingewiesen, dass eine Vertretung geschickt werden kann, was dann aber nicht konkret in die Umgangsregelung aufgenommen wurde. Das schien ihm selbstverständlich zu sein. Mir im Übrigen auch. In unserer Umgangsregelung steht einfach nur: „Die Abholung sowie das Zurückbringen der Kinder erfolgt für jegliche Umgangszeit unter der Wohnadresse der Mutter." Und ich dachte, dass es doch meine Umgangszeit als Vater ist, für die ich die Verantwortung trage. Und wenn ich eine vertrauensvolle und den Kindern gut bekannte Person mit der Abholung beauftrage, entspricht dies doch der normalen Lebensführung.
Auch ist bei Abholung und Rückgabe der Kinder die Mutter manchmal selbst gar nicht anwesend, sondern ich bekomme die Kinder von den Großeltern oder diese nehmen die Kinder stellvertretend wieder im Empfang (unter der Wohnadresse der Mutter). Also die Mutter darf jemand anderes beauftragen und ich als Vater darf das nicht? Würde dann nicht mit zweierlei Maß gemessen?
Und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln können die Kinder leider nicht kommen, weil ja die Wohnadresse der Mutter in der Umgangsregelung als Übergabeort festgelegt wurde. Eine diesbezügliche Änderung gäbe nur noch zusätzliche Probleme.
Viele Grüße

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Umgangsentscheidungen sind immer Momentaufnahmen. Die Bedürfnisse ändern sich, die der Kids, die der Eltern. Keine Ahnung, wie alt jetzt die gerichtliche Entscheidung ist. Aber ein 12-jähriger sorry, der kann den Weg in der Regel alleine lösen, auch ein 9-jähriges Kind meist. Beide fahren ja auch alleine mit dem Schulbus, obwohl der Mutter der Fahrer wohl kaum persönlich bekannt sein dürfte.

Hier ist eine grundsätzliche Anpassung erforderlich, zunächst ein Versuch mit Jugendamt oder was vergleichbarem versuchen, wenn das nicht geht, eben Gericht.

wirdwerden

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#4
 Von 
Camomile
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Recht herzlichen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Camomile):
Also die Mutter darf jemand anderes beauftragen und ich als Vater darf das nicht? Würde dann nicht mit zweierlei Maß gemessen?


Aber ja doch ! Die Kindesmutter sitzt da immer erst mal am längeren Hebel ! Denn du willst was von ihr (nämlich die Kinder) und sie kann dir da eine lange Nase drehen ...

Ich weiß, das ist zum "aus der Haut fahren" ! Natürlich kann man das jetzt juristisch thematisieren ... aber dann führt man endlose Verfahren, die Geld und vor allem Zeit und Nerven kosten ... und die Kinder stehen zwischen den Fronten und nehmen Schaden.

In Ergänzung zu den völlig korrekten Ausführungen meiner Vorrednerin, möchte ich hier eins anregen: kann man diesen Kriegsschauplatz nicht einfach UMGEHEN ?

Hol die Kinder selber ab. Und Punkt. Offensichtlich gießt du Öl ins Feuer, wenn deine Neue bei der Ex aufschlägt. Das sollte man generell vermeiden. Denn dadurch weckt man die Eifersucht. Und nichts ist besser geeignet, das Gehirn einer Ex außer Betrieb zu schalten.

Die Kinder sind 9 und 12 Jahre alt. Wir reden also über einen Zeitraum von maximal 6 Jahren. Dann ist das Spiel mit dem Umgang zu Ende. Denn selbst das kleinere Kind wird sich dann der Willkür der Kindesmutter nicht mehr so ohne weiteres beugen. Und bis dahin muss man halt zusehen, dass man die Zeit möglichst ohne Eklat übersteht.

-- Editiert von Marcus2009 am 11.06.2018 13:21

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#6
 Von 
Camomile
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Selbst abholen ist natürlich sowieso die beste Variante, keine Frage. Obwohl es auch da nicht reibungslos abgeht und Beschimpfungen mir gegenüber nicht ausbleiben. Es war eine Ausnahmesituation wo ich es selbst zeitlich nicht geschafft hätte. Danke für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Na ja Marcus, ich weiss nicht, wie Du rechnest. Bei dem jüngeren Kind sind es ja noch immerhin 9 Jahre. Ich dachte immer, ich könnte nicht rechnen .....

Aber zum Fragesteller: niemand muss sich beschimpfen lassen, ganz besonders schlimm ist es, wenn es in Gegenwart der Kinder geschieht. Musst Du denn die Ex sehen? Uhrzeit ist ausgemacht, Kids kommen raus, ab ins Auto und weg. Sind doch keine Kleinkinder mehr. Da muss doch keine förmliche Übergabe erfolgen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Camomile
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich versuche es genauso zu machen: Kinder wenn möglich unten in Empfang nehmen, ab ins Auto und dann weg. Aber diese Übergabetermine werden leider hin und wieder für unnötige Diskussionsversuche missbraucht, was sich kaum unterbinden lässt, wenn die Mutter selbst die Kinder rausbringt und übergibt. Danke nochmals.

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