Problem mit dem Jugendamt

7. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
ogni
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)
Problem mit dem Jugendamt

Hallo Forum,

welche Rechte hat man gegenüber dem JA?

Kurzer Sachverhalt.

Meine 17 jährige Tochter fing am 01.08.05 eine Ausbildung an.
Durch einen Gerichtsbeschluß mußte die Mutter mir Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes geben. Vorher war Funkstille (0 Info)!
Darauf hin bekam ich eine Kopie vom Lehrvertrag, den meine Tochter am 21.07.05 unterzeichnete. Ich zahle Unterhalt und ein Titel der vollstreckbar ist besteht auch.
Ich machte mich auf die Socken und unterrichtete das JA. Immerhin verdient meine Tochter ab 08/05 650,-€ brutto. Bisher wurde mir der Nettoverdienst trotz Aufforderung nicht mitgeteilt.
Nach tel. Rücksprache mit dem JA wurde die Mutter zu einem Termin beim JA gebeten um des Netto vorzulegen. Diesen Termin nahm die Mutter nicht wahr.
Ich schrieb vor knapp 14 Tagen einen Brief an das JA zwecks Termin zur Abänderung des alten Titels! Bisher erfolgte keine Reaktion vom JA, die auch die Beistandschaft bis zur Volljährigkeit ausüben.
Heute hatte ich dann angerufen und wollte die "nette" Sachbearbeiterin sprechen. Ihre Kollegin sagte, ich soll in 10 min nochmal anrufen. Das tat ich dann auch nur war ab dem Zeitpunkt das Telefon besetzt!!!
Ich fühle mich jetzt total vera.....!
Im umgekehrten Fall mußte ich bei Erhöhungen sofort reagieren, was ich auch tat. Denn der Titel ist ja vollstreckbar.
Jetzt haben wir schon September! Es tut sich nichts beim JA!

Kann ich etwas gegen dieses Schlamperei tun? Muß ich mir das gefallen lassen?
Die Mutter selbst gibt mir auch keine Auskunft!

Bitte gibt mir einen Tipp wie ich mich jetzt verhalten soll zumal die Sachlage völlig eindeuitig ist!

MfG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Setze dem Jugendamt eine Frist,andernfalls würdest du deinen Anwalt einschalten!
Sollte doch eigentlich reichen...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Also, auch wenn du mit der Aktion eine Pfändung riskierst: Ich würde ihr hälftiges Netto abzüglich einer Pauschale von 90 EUR vom KU abziehen und nur noh den Differenzbetrag überweisen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mutter pfänden lässt, da sie doch genau weiß, was Sache ist. Und wenn doch, kann ja eh nur das gepfändet werden, was du jetzt zahlst.
Die Abänderungsklage muss natürlich trotzdem so schnell wie möglich erfolgen. Wenn das JA so überarbeitet ist, muss es halt übers Gericht laufen.

Übrigens: Bei Titeln, die vom JA oder von einem Notar ausgestellt wurden, gelten Abänderungen m.E. ab Einreichung der Klageschrift.
Da bedeutet, sie müsste ab diesem Datum alles an dich zurückzahlen, sofern du gewinnst. Und letzteres sollte wohl ziemlich sicher sein.

Gruß

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