Privatinsolvenz

3. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Tinchen122
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz

Guten Tag,

in folgendem Fall brauche ich bitte einen Rat:

Frau A hat Herrn B geheiratet. Aus ihrer vorherigen Ehe hat Frau A Schulden aus dem Haus das sie mit ihrem vorigen Ehepartner gekauft hat.
Die Zustellung der entsprechenden Mahnungen an sie ist aufgrund mehrerer Wohnsitzwechsel nie erfolgt, so dass sie die Möglichkeit verpasst hat, früh genug mit ihrem Ex-Mann eine Regelung zu den Schulden zu treffen.
Sie ist davon ausgegangen, dass er die Schulden bereits getilgt hat oder eine entsprechende Regelung mit der Bank getroffen hat. Unerwartet hat dann vor kurzem der Gerichtsvollzieher Kontakt mit ihr aufgenommen. Sie hat keinerlei finanzielle Mittel, hat also Privatinsolvenz beantragt.

Vor der Beantragung der Privatinsolvenz hat sie allerdings Herrn B geheiratet. Die beiden haben keine Gütertrennung vereinbart und aus seinen Mitteln ein Haus gekauft (bzw. mangels Eigenkapital einen Finanzierungsvertrag auf Basis seines Gehalts abgeschlossen). Sie stehen beide im Grundbuch.

Muss sie trotz Privatinsolvenz mit "ihrem" Teil des Hauses einstehen?
Inwiefern muss er für ihre alten Schulden einstehen? Gibt es eine Möglichkeit, das Haus aus dem Prozess heraus zu halten - z.B. eine nachträgliche Gütertrennung und ihre Austragung aus dem Grundbuch?

Besten Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

hallo tinchen,

das ist ein sehr heikles thema für ein laienforum. und es gibt sicher bessere bereiche als das familinerecht. geh mal in den bereich inkasso oder WEG.

meines wissens nach muss vor beantragung der privatinsolvenz der versuch eines ausgerichtlichen gläubigervergleich vorgenommen werden. hierzu braucht deine freundin sowieso einen anwalt. spezialisten hierzu werden auch vom amtsgericht/insovenzstelle geannt.
normalerweise wird jedes aktuelle vermögen, also auch das haus berücksichtigt. allerdings dürfte der hypotheken spielraum ja sowieso durch die finazierende bank besetzt sein und nur noch nachrangige möglichkeiten bestehen. nur geht unbedingt zum anwalt

übrigens wird sie sich aus der darlehnshaftung oder auch aus dem grundbuch des möglicherweise zu versteigernden hauses aus der ex-ehe nicht einfach verabschieden können. der gläubiger, sprich die alte bank, wird dies nicht so einfach zulassen.

also ab zum anwalt

gruß
uwe

-- Editiert von uweundpapa am 03.02.2009 08:37

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

ein Anwalt wär sicherlich nicht schlecht...

quote:
Die Zustellung der entsprechenden Mahnungen an sie ist aufgrund mehrerer Wohnsitzwechsel nie erfolgt, so dass sie die Möglichkeit verpasst hat, früh genug mit ihrem Ex-Mann eine Regelung zu den Schulden zu treffen.


Auf gut Deutsch: Frau A hat sich aus dem Staub gemacht und versucht Mann B auf einem Berg Schulden sitzen zu lassen...

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert von Loddar am 03.02.2009 09:18

0x Hilfreiche Antwort

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