Privatinsolvenz & Unterhalt

9. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Picster
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz & Unterhalt

Hallo,

ich habe eine Frage, nehmen wir an:
Mann A und Frau B sind in einer festen Beziehung und bekommen ein Kind.
Nach 6 Jahren trennen sich A und B und Frau B nimmt das Kind.
Mann A ist Besitzer eines Unternehmes und meldet Privatinsolvenz an, er zahlt deswegen keine Unterhaltszahlungen mehr.
Das Unternehmen wird dann von der neuen Freundin von Mann A übernommen, da er ja in Privatinsolvenz steckt.
Er lebt also einen sehr guten & gehobenen Lebensstil während er in Privatinsolvenz steckt und keine Unterhaltszahlungen zahlt.

Hat Frau A jetzt anspruch auf die Unterhaltszahlungen oder nicht?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wiland
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 28x hilfreich)

Waren a und b verheiratet?

und kindesunterhalt ist in jedem fall zu zahlen. dafür kann man auch unter die pfändungsfreigrenze gehen. in welcher höhe ist abhängig vom einkommen. ein titel sollte vorliegen. im mangelfall hilft das jugendamt, holt sich aber das geld vom kindesvater wieder.

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#2
 Von 
Picster
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

A und B waren in dem Beispiel nicht verheiratet

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Hallo Picster!

Unterhaltsschulden werden in der Privatinsolvenz nicht bevorzugt, die Unterhaltsschulden die zum Zeitpunkt der Eröffnung vorhanden waren sind demnach ganz normale Insolvenzschulden.

Allerdings bleibt A natürlich weiterhin verpflichtet den Unterhalt zu zahlen, d.h. wenn er nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens den lfd. Unterhalt nicht zahlen laufen sofort wieder neue Schulden auf. Diese kann man auch bereits während des Insolvenzverfahrens vollstrecken und sie fallen natürlich auch nicht unter die Restschuldbefreiung.

Grüße, Borion

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