Hallo, ich habe folgendes Thema.
Meine geschiedene Frau pflegt mein geistig-behindertes (100%) Kind und geht arbeiten. Das ist möglich, weil mein Kind im Alltag so "recht gut" zurecht kommt.
Nun muß ich Unterhalt zahlen. Kann da nun das Pflegegeld, das meine Frau bekommt auf den Unterhalt angerechnet werden?
Danke für euere Antwort
Pflegegeld auf Unterhalt anrechnen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nein, da das Pflegegeld dazu dient, eine angemessene Pflege Ihres Kindes zuhause sicherzustellen.
Dem Zweck dient der Unterhalt nicht. Pflegegeld wird ja auch nicht auf Sozialleistungen angerechnet.
Oder doch?
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl00042.html
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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
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Es sollte zunächst mal geklärt werden, auf welchen Unterhalt die Anrechnung des Pflegegeldes erfolgen soll.
Für den KU hat das Pflegegeld keine Auswirkung als Einkommen, sofern das Kind noch minderjährig ist.
Geht es um EU, so werden von dem Pflegegeld die notwendigen Kosten (Medikamente etc.) abgezogen, der übrig bleibende Teil ist Einkommen und wird angerechnet.
Ebenso verhält es sich, wenn das Kind bereits volljährig ist.
--- Posting wurde vom Admin editiert
Hallo,
noch eine kleine Anmerkung zu meinem Fall.
Meine Tochter ist nicht so schwer behindert, daß das Pflegegeld aufgebraucht wird. Ganz im Gegenteil, sie braucht weniger Geld als meine beiden anderen Kinder, weil sie recht anspruchslos ist. Sie ist bis spät nachmittags im Kinderhort.
Ein schöner Gruß
na dann solltest du am besten mal deinen Anwalt fragen.
lg
Julchen
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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "
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