Pflegegeld auf Unterhalt anrechnen

22. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
TomFan
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)
Pflegegeld auf Unterhalt anrechnen

Hallo, ich habe folgendes Thema.

Meine geschiedene Frau pflegt mein geistig-behindertes (100%) Kind und geht arbeiten. Das ist möglich, weil mein Kind im Alltag so "recht gut" zurecht kommt.

Nun muß ich Unterhalt zahlen. Kann da nun das Pflegegeld, das meine Frau bekommt auf den Unterhalt angerechnet werden?

Danke für euere Antwort

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Nein, da das Pflegegeld dazu dient, eine angemessene Pflege Ihres Kindes zuhause sicherzustellen.

Dem Zweck dient der Unterhalt nicht. Pflegegeld wird ja auch nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

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#2
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Oder doch?

http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl00042.html

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#3
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Es sollte zunächst mal geklärt werden, auf welchen Unterhalt die Anrechnung des Pflegegeldes erfolgen soll.

Für den KU hat das Pflegegeld keine Auswirkung als Einkommen, sofern das Kind noch minderjährig ist.

Geht es um EU, so werden von dem Pflegegeld die notwendigen Kosten (Medikamente etc.) abgezogen, der übrig bleibende Teil ist Einkommen und wird angerechnet.

Ebenso verhält es sich, wenn das Kind bereits volljährig ist.

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TomFan
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

noch eine kleine Anmerkung zu meinem Fall.

Meine Tochter ist nicht so schwer behindert, daß das Pflegegeld aufgebraucht wird. Ganz im Gegenteil, sie braucht weniger Geld als meine beiden anderen Kinder, weil sie recht anspruchslos ist. Sie ist bis spät nachmittags im Kinderhort.

Ein schöner Gruß

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#6
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

na dann solltest du am besten mal deinen Anwalt fragen.
lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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