Pfändung?

1. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.07.2009 20:20:21
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Pfändung?

Hallo, hier ließt man ja soviel von Scheidung, da schreib ich doch mal Hochzeit, ich heirate nämlich!!!

So, aber das ist nicht das Problem, ganz im Gegenteil.

Mein Mann hat eine Tochter 9 Jahre (aus erster Ehe) die bekommt fleißig und pünktlich ihren Unterhalt und ist sehr oft und gerne bei uns. Die Exfrau meines Mannes hat bis zum April 2009 für sich ebenfalls Unterhalt bekommen.
Im Urteil stand drin: nicht abänderbar bis zum Ablauf am 30.04.09.

Ab dem Moment hatte sie zu uns gesagt sie bekommt ja nun kein Unterhalt mehr, wir waren uns da nicht ganz sicher aber haben das natürlich akzeptiert.

Wir sollten den Großen einmal die Woche mehr nehmen, damit sie das fehlende Geld reinarbeiten kann.

Soweit sogut.

Jetzt will sie das Gehalt meines Mannes pfänden. Ohne Mahnung ohne Ankündigung. Ihre Anwältin machte sie darauf aufmerksam.
Das Geld bekommt sie natürlich nicht auf einmal, da mein Mann 2 Kindern unterhaltsverpflichtet ist und im prinzip nicht pfändbar (denken wir zumindest). Unser Anwalt hat keine Zeit für uns (zu wenig profit nehmen wir an) und meinte wir sollen einfach ein Schreiben mit der Bitte um Einsicht ans Amtsgericht schreiben.

Hat sie nun ein Recht auf das Geld, wenn sie in der Zeit mehr Geld verdient hat, als bei der Berechnung des Unterhaltes?

Wer weiß rat?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo, wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann hat die Exfrau Deines zukünftigen Mannes einen befristeten Unterhaltstitel bis zum 30.4.2009. Er muss jetzt einen Antrag auf Abänderung beim Gericht stellen, damit er nichts mehr bezahlen muss. In der Pfändungstabelle, die kannst Du über google einsehen, kannst Du ablesen, ob Dein Mann überhaupt bei seinem Einkommen pfändbar ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.07.2009 20:20:21
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo Annaminna,

können wir den Antrag selbst stellen oder brauchen wir den Anwalt? Wir verstehen sie nicht warum sie nun ohne Ankündigung einfach pfänden will.

Hab schon mal vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Den Antrag können Sie selber stellen.
Einfach pfänden will sie wahrscheinlich, weil sie dann das Geld in der Hand hat.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.09.2009 12:29:58
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 140x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

@badenixe

Die Frage nach der wirklichen Befristung habe ich mir auch gestellt.

Wielange war dein Freund mit ihr verheiratet? Wieso kann sie, nachdem das Kind so gross ist, nicht arbeiten gehen und verlangt nach wie vor Unterhalt?

Hat sie weitere Kinder?

Ist sie alleinerziehend oder lebt sie mit jemandem zusammen?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.091 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen