Pfändung Kindesunterhalt

18. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Apollonia83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung Kindesunterhalt

Hallo ihr Lieben!

Ich habe zwei Unterhaltsberechtigte Kinder. Lange Zeit haben wir Unterhaltsvorschuss beim Jugenamt bezogen, bis mein damaliger Anwalt einen vollstreckbaren Titel erwirkte und der Unterhalt gepfändet wurde. Danach gab es mithilfe des Jugenamtes eine Einwilligung zur Unterhaltszahlung durch den Kindsvater und eine Beistandschaft wurde eingerichtet. Die Zahlungen erfolgten fortan monatlich über das Jugenamt. Im Januar diesen Jahres ging kein Unterhalt ein. Ich informierte unseren Beistand beim Jugenamt, mit der Bitte um Klärung. Ich bin zwar Vollzeit berufstätig, verdiene aber nicht sehr gut und habe dementsprechend zu kämpfen wenn plötzlich das Geld fehlt. Der Beistand vom Jugenamt hat den KV zwar angeschrieben, der Unterhalt von Januar ist aber bis heute noch ausständig. Der Sachbearbeiter hat lediglich beschwichtigend versucht, zu erklären, dass eine Lohnpfändung erhebliche Probleme für den Kindsvater mit sich bringen und darum von seiner Seite her noch nicht befürwortet werde. Ich selbst stehe aber kurz vor der Zwangsräumumg, weil ich die Miete nicht zahlen konnte. Von Monat Februar bis Juni wurde der Unterhalt normal gezahlt, für diesen Monat wurde wieder nichts überwiesen. Der Beistand vom Jugendamt kümmert sich einfach nicht darum. Mittlerweile beantwortet er nicht einmal mehr meine Nachrichten. Ich stehe echt kurz vor einer Verzweiflungstat, weil ich nicht weiss wie ich noch meine Kinder versorgen soll. Ich rief eine Anwätin an und fragte nach der Möglichkeit, den Unterhalt über Diese pfänden zu lassen, aber sie sagte, dass aufgrund einer Gesetzesänderung keine Prozesskostenhilfe mehr für die Pfändung über einen Anwalt bewilligt würde und ich die Kosten somit selbst tragen muss.
Ist es tatsächlich so? Gibt es noch irgeneine andere Möglichkeit oder kann man irgenwelche Hilfen bantragen?
Liebe Grüsse
Apollonia

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

wenn eine Beistandschaft besteht, musst Du diese zunächst kündigen, bevor ein Anwalt tätig werden kann.

Wenn Du eine vollstreckbare Urkunde hast, kannst Du die Pfändung aber auch selber veranlassen.

Dazu wendest Du Dich an die Gerichtsvollzieherverteilstelle des Amtsgerichts am Wohnort des Schuldners und beauftragst dort die Vollstreckung.

Tipp: Absätze können die Verständlichkeit Deiner Beiträge erhöhen.

LG nero

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Apollonia83,

Besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde ?

Wenn ja, eine Vollstreckung/Pfändung kostet dich in

Vorlage 40.50 €.

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Die Frage ist, warum er nicht zahlt, hat er seine Arbeit verloren und ist gar nicht mehr leistungsfähig. Es gibt viele Möglichkeiten, die erstmal abzuklären sind. Natürlich kann man den Kindesunterhalt titulieren lassen, damit man über den Gerichtsvollzieher pfänden lassen kann. Das alles gelingt nur, wenn er Geld verdient, aber trotzdem nicht zahlen will.Ist er tatsächlich nicht leistungsfähig und du schickst ihm den Gerichtsvollzieher der dann nicht mal was pfänden kann, geht der Schuss auch mal nach hinten los, das heisst keine Pfändung möglich, die Kosten trägt dann der Verursacher, der die Pfändung durchführen wollte also Du. Ich kenne mich recht gut aus damit, weil ich selber durch Krankheit keinen Verdienst mehr hatte, ich über Jahre den Gerichtsvollzieher im Haus hatte, bis ich gegen meine Ex geklagt habe, lange Prozesse, aber am Schluss gesiegt und sie musste mir die Kosten alle zurückerstatten. Ich verstehe deine Lage, aber du solltest prüfen, ob eine Pfändung dir etwas bringt. Für deinen Ex gibt es natürlich erhebliche Konzequenzen, er wird kein Kredit mehr bekommen, ihm wird das Leben sehr schwer gemacht. Ich denke du musst abwägen, wie weit du gehen willst.Ich weiss, oft sind die Eltern so zerstritten, dass man einfach nicht mehr reden kann.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hey edy,

Zitat:
Besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde ?


quote:
bis mein damaliger Anwalt einen vollstreckbaren Titel erwirkte


Demnach, ja!

-----------------
""

-- Editiert nero070 am 18.07.2013 22:56

-- Editiert nero070 am 18.07.2013 22:57

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Apollonia83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Mio,
ich gebe dir in allem was Du schreibst recht.

Aber Unterhaltsfragen sind in den allermeisten Fällen (Durschnittsverdiener) beidseitig existenzbedrohend. Den Unterhalt ohne ein Wort der Erklärung nicht zu zahlen ist genau so schäbig wie den Unterhalt ohne eine Erklärungen vom Lohn pfänden zu lassen.

Allerdings kommt man nicht umhin, sich nach den Alternativen umzusehen. Meine liegen momentan bei der Anmietung eines Fleckchens Erde auf dem Zeltplatz. Dort warte ich dann auf den Entzug des Sorgerechts wegen mangelnder Versorgung unserer Kinder.

Ihr Papa ist Angestellter und somit kein Grossverdiener. Allerdings verdient er dennoch das doppelte von meinem Gehalt.
Auch er hat eine Fürsorgepflicht, die kann er nicht allein auf mich abwälzen.
Ich werde jedenfalls nicht warten bis der Gerichtsvollzieher bei mir vor der Tür steht. Ich sitze nicht faul Zuhause auf der Couch und warte darauf das er Geld überweist. Ich arbeite auch den ganzen Tag, zusätzlich versorge ich unsere Kinder und er muss seinen Teil dazu beitragen.
LG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Apollonia83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank für die Antworten.

Also der Titel ist vorhanden und liegt derzeit beim Sachbearbeiter vom Jugenamt.

Zusammengefasst:

Ich hole mir den Titel ab und mit diesem Blatt Papier kann ich dann eigenständig den Gerichtsvollzieher am Wohnort des Vaters beauftragen?
Muss ich ihm vorher noch einmal schriftlich eine Frist setzen?


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Apollonia83,

quote:
Muss ich ihm vorher noch einmal schriftlich eine Frist setzen?


Musst du nicht.

Der Überraschungseffekt z.B. bei einer Kontopfändung,

könnte gut für dich sein.

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

quote:
Den Unterhalt ohne ein Wort der Erklärung nicht zu zahlen ist genau so schäbig wie den Unterhalt ohne eine Erklärungen vom Lohn pfänden zu lassen.

Blödsinn.

Der säumige KV weis genau was auf ihn zukommt wenn er nicht zahlt, das Urteil ist ihm bekannt.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Natürlich es beides nicht ok. Ich sage auch Kindesunterhalt wie wichtig, doch wenn ich berufsunfähig bin, von einer Klinik in die andere komme,mein Krankengeld ausläuft, dann bekomme ich ne Zeit lang Arbeitslosengeld, das wiederum wird mir gestrichen, weil ich ja laut der Klinik nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Ich aber weiterhin einen Titel habe zur vollen Unterhaltszahlung, sprich zu Zeiten, als ich noch volle 12 Stunden täglich bei der Arbeit war. Dann waren es auf einmal nur noch 750 Euro, von denen wurden 498 Euro gepfändet, das ist dann gar nicht mehr lustig. Die Gerichtsvollzieherin interessierte es einen Dreck, was mir noch bleibt. Der Richter meinte ich solle schauen, dass ich so schnell wie möglich wieder an Geld komme, super, wenn ich durch mehrere Gutachten als nicht mehr arbeitsfähig attestiert wurde, aber der Richter von all dem nichts wissen will. Ich habe gekämpft, bin vor Gericht abgelehnt worden, dann mehrfach in Berufungsverhandlungen gegangen, bis mein Titel endlich abgeändert wurde und ich dann aber das Geld, was mir durch den Gerichtsvollzieher gepfändet wurde, wieder zurück bekommen habe. Ich kann nur sagen hat man einmal einen Titel unterschrieben, kommt man auch bei Krankheit fast nicht mehr raus aus den Zahlungen.
Dagegen verdient meine Exfrau über 3500 Euro netto und sie musste sich nicht am Kindesunterhalt beteiligen. Obwohl es schon lange Urteile gibt, die bei einer so starken Einkommenslage auch die Mutter als Unterhaltszahler mit ins Boot nimmt. Es muss einfach gerecht zugehen, ich wurde nicht eigenmächtig krank, aber durch meine Erkrankung wollte sie die Scheidung. Das alles ist nicht so einfach, wie viele immer mal so glauben. Wenn einen Existenzängste bedrohen, man muss prozessieren und hat eine Justiz, die sich querstellt, versteht man die Welt nicht mehr.Doch die Gerechtigkeit hat dann nach vielen Jahren halt doch gesiegt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119318 Beiträge, 39710x hilfreich)

quote:
Die Gerichtsvollzieherin interessierte es einen Dreck, was mir noch bleibt.

Selbstverständlich muss ein Gerichtsvollzieher den Titel durchsetzen, bis er abgeändert wird. Der Gerichtsvollzieher ist ausführendes Organ und hat keine Entscheidungsbefugnis die Beitreibung auszusetzen solange pfändbares/verwertbares vorhanden ist.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.461 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen