Pfändung / Gericht

19. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Amicizia
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 2x hilfreich)
Pfändung / Gericht

Zur Zeit läuft die Angelegenheit vor dem Familiengericht.
Kind legt keine weiteren Unterlagen vor, möchte aber Geld.
Es läuft "drunter und drüber", also vom RA zu RA zum Gericht. Seit Januar wird auf ein drittes Konto eingezahlt.
Kind scheint nicht zu reagieren ... unser Anwalt möchte nun Druck machen, was auch immer er darunter versteht.

Was können wir tun?
Geld bzw. "Erspartes" wird nun sehr knapp, da Pfändung nun 1 1/2 Jahre läuft ...

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Amicizia hallo erst mal in die Runde,
lange nichts gelesen von dir.
Kannst nicht mal die Zusammenhänge nennen oder den damaligen Beitrag nach oben schieben? o. ä.


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"LGAnny*Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt"

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#2
 Von 
Amicizia
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 2x hilfreich)

Ist wirklich lange her ... und kein Ende in Aussicht !!

Rückständiger Betrag in Höhe von EUR 12000,00 ist bezahlt, trotzalledem läuft die Pfändung weil (nun) 21-jähriges Kind noch Unterhalt möchte für den Zeitraum von 18-20 Jahre (bis zum Ausbildungsbeginn). Seit dem 18. Lebensjahr wartet man (RA + nun auch Gericht auf die erforderlichen Unterlagen zur Neuberechnung des Unterhalts). Mutter hatte ebenfalls in dieser Zeit gearbeitet (seit Jahren) hat es nie angegeben .. RA besteht nun auf Offenlegung. Leider nichts bisher bekommen.
Wir würden auch zahlen, aber vielviel? Muß der Anwalt bzw. Gericht ausrechnen. Kind besteht auf Zahlung gibt aber keine Information ... deshalb läuft die Pfändung und läuft ...

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#3
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Liebe Amicizia,
ich fürchte ohen Aktenkenntnis werden wir Dich nicht besser beraten können, als Euer Anwalt das kann. Warum wendest Du Dich mit den Fragen nicht an ihn?

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#4
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Na als erstes sollte Euer Anwalt mal die Einstellung bzw. das vorläúfige Ruhen der ZV beantragen.

Wenn der Rückstand bezahlt und die *zukünftige* Forderungshöhe nicht bekannt ist, frage ich mich, WAS da gepfändet wird?

Fragt mal Euren Anwalt danach.

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#5
 Von 
Amicizia
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 2x hilfreich)

Mit unserem RA haben wir darüber gesprochen ... Einstellung der ZV zu beantragen, was jetzt noch gepfändet wird ... wissen wir auch nicht, nur das gepfändet wird.

RA sagt nur immer, werde jetzt Druck machen (dass sagt er seit Monaten) ... und es wird munter weiter gepfändet....

Eigentlich muß nur ausgerechnet werden, was das Kind zwischen dem 18. und 20 Lj zu erhalten hat ..., aber Kind schweigt sich aus, WILL aber Geld. Warum das Gericht da nun nicht so langsam eingreift ...
Ab Ausbildungsbeginn hat Kind kein Anspruch mehr auf Unterhaltsgeld... sagt der gegnerische Anwalt ... Kind bekommt zuviel ...

Es ist furchtbar und zerrt an den Nerven!!!

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#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
die Einstellung der ZV könnt ihr nitfalls auch selbst beantragen.
Vielleicht sollte man bei Zeiten auch mal den Anwalt wechseln?
Sorry aber wenn von meinem Konto lustig gepfändet wird, ohne dass ich weiß warum und wofür...... Mensch, da tu ich doch was und warte nicht, dass der schläfrige Anwalt mal in die Puschen kommt!!!

Was der gegnerische Anwalt sagt, ist Schwachsinn. Auch in der Ausbildung hat ein Kind u.U. noch Anspruch auf Unterhalt. Kommt auf den Einzelfall an.

Ausserdem bekommt das Kind nicht zuviel, wenn rückständige Beträge gepfändet werden - und davon gehe ich aus.
Bestand über das 18. Lebensjahr ein gültiger Titel?
Muss ja, sonst würde man nicht pfänden können.
Wißt ihr gar nicht, was das Kind bis zum 20. Lebensjahr gemacht hat?
U.U. seid ihr ja gar nicht mehr unterhaltspflichtig gewesen.

Ihr, bzw. euer Anwalt seid einfach zu träge. Statt einfach den Unterhalt trotz gültigen Titels einzustellen, hätte man sofort Abänderungs- bzw. Auskunftsklage einleiten sollen, wenn die 'Gegenseite' sich nicht bewegt.

Ich versteh nicht, wie man damit 2, bzw. 3 Jahre lang warten kann und dann auch noch eine Pfändung über sich ergehen lässt, ohne Maßnahmen zu ergreifen!!

Oder hab ich etwas falsch verstanden?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Amicizia
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 2x hilfreich)

Endlich!
Der langerwartete Gerichtstermin ist in Aussicht. Am 10.08.2005! Hoffen, dass alles gut geht, auf jeden Fall wird vom Gericht dann eine Entscheidung getroffen und auch das "Kind" (heute 21) muß sich daran halten.
Wir haben ja bisher alles was wir tun mußten getan (zur Berechnung des Unterhaltes alles vorgelegt, Formulare für das Kind ausgefüllt, als es Ausbildungsunterstützung beantragte usw.).

Drückt uns bitte die Daumen!!

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