Meine Tochter wird in 5 Wochen 2 Jahre. Ihr Vater
hat bis heute keinen Cent Unterhalt gezahlt und auch bis zum Ergebnis des Vaterschafttestes abgestritten, überhaupt je etwas mit mir gehabt zu haben.
Meine Frage ist nun die: Darf er die Kleine sehen, obwohl er nicht zahlt? Außerdem will er aktuelle Bilder und einen Entwicklungsbericht von ihr haben. Er hat sie wie gesagt bisher nicht gesehen, wollte auch nichts davon wissen, als ich schwanger war und jetzt aufeinmal so???
Also ich denke ja mal, solange er nicht zahlt (seine Pflichten), solange darf er sie auch nicht sehen (seine Rechte), oder liege ich da falsch? Er verdient übrigens 1600,- Euro im Monat.
Danke schon mal... Katja
Persönl. Kontakt zum Kind
Notfall oder generelle Fragen?
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Ich weiß auch, dass die kleine irgendwann einmal fragen wird, wer den ihr Vater ist. Wenn sie dann alt genug ist, werde ich ihr seine Adresse geben und sie kann dann selbst entscheiden, ob sie ihn sehen will oder nicht, aber solange wie ich es in der Hand habe, bekommt er sie erst zu sehen, wenn der letzte Cent von mittlerweile 4400 Euro auf meinem Konto ist. Und ja, der Vaterschaftstest hat bewiesen, dass er der Vater ist.
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Hallo,
die Kleine hat ein Recht auf ihren Vater... Und wenn er sich nicht sicher war, ob er der Vater ist - kann ich ihn sogar ein bisschen verstehen, dass er nicht zahlt und sich nicht kümmert.... Vielleicht hat er ja einen Grund (Gründe) anzunehmen, dass ein anderer der Vater sei... Das er nicht zahlt ist ganz bestimmt nicht okay, aber den Umgang zu verweigern ist auch nicht richtig, denn die Kleine kann ja nichts dafür, oder? Lass dich nicht auf sein Niveau herunter!
--- editiert vom Admin
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Hallo Katja!
Es ist wirklich so, das er dennoch Umgangsrecht zu seiner Tochter hat, obwohl er bisher noch keinen Cent an Unterhalt gezahlt hat. Frag einfach beim Jugendamt nach, die wissen darüber sehr gut bescheid. Was mich wundert, es wurde ein Vaterschaftstest gemacht, hat er denn die Vaterschaft gegenüber dem JA angenommen? Hast Du einen Titel von ihm?
Kann mich nur anschließen, der Unterhalt ist keine Bezahlung des Umgangsrechtes. Vll ist der KV nicht Leistungsfähig, dann braucht er auch nicht zu zahlen.
Das Umgangsrecht kann im zweifelsfalle mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.
MFG
Hallo,
der Stolz mancher alleinerziehender Mütter ist schwer nachvollziehbar.
Ich dachte immer, Kinder haben etwas mit Liebe zu tun.
Nur wenn du deiner Tochter die Möglichkeit gibst, ihren Vater kennenzulernen, kann sie erfahren, dass es Leute gibt, die sie lieben. Sei froh, dass er sie sehen will und vereinbare vernünftige Termine, z.B. 1 mal im Monat im ersten Jahr zum Kennenlernen und dann später öfter. Wenn deine Tochter merkt, dass sie zur käuflichen Ware gemacht wird, wird sie auch schnell zum Zocker werden und ihre Mutter so erpressen, wie du es jetzt mit dem Vater machst.
Wenn du versuchst ein gutes Verhältnis aufzubauen, wirst du sicher schneller Geld erhalten als über einen Anwalt. Notfalls zahlt die das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss.
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