Parteilichkeit der Richterin

30. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.11.2011 20:50:02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Parteilichkeit der Richterin

Guten Tag!

Ich hätte gern gewußt, warum in Wien, Österreich, akzeptiert wird, wenn eine Richterin in Anwesenheit des Vaters zur Mutter wörtlich sagt: "Ich würde ihnen empfehlen, dass sie einen getrennten Wohnsitz nehmen, und das müssen Sie bei Ihrem Mann beantragen. Sonst können Sie ihre Kinder nie bekommen."

In Folge geschah es dann so, dass ich es als das kleinere Übel betrachtete, wenn meine Frau getrennt wohnt und dann von der Richterin gefragt wurde, ob sie sich jetzt scheiden lasse, denn dann ginge es schneller, dass das Jugendamt bereit ist, ihre Kinder wieder zurückzugeben.

Das war für mich das kleinere Überl, als die Kinder beim Jugendamt fremduntergebracht zu wissen.

Darf denn eine Richterin das, wenn der Vater einzig und allein sagt: Er möchte, dass die beiden Kinder wieder bei den beiden Eltern leben können, oder wenn sich die beiden Eltern keine große Wohnung leisten können, dann eben bei einem der Eltern.??? Mit welcher gesetzlichen Begründung können Richter in ÖSterreich so handeln?

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27 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo HugoVonMontfort,

Wie sind die Antworten im österreichichen Forum?

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

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#2
 Von 
guest-12305.11.2011 20:50:02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Edy!

Ich habe erst heute in diesem deutschen und in zwei österreichischen Foren den obigen Text gepostet. Es ist erst eine halbe Stunde her. Es hat noch niemand in den österreichischen Foren reagiert.

Danke für die Nachfrage,

HugoVonMontfort

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Ich vberstehe da Problem nicht ganz?
Die Richterin hat doch alles richtig gemacht, da sie in beiden Fällen dafür sorgte das nur das kleinere Übel zum tragen kam?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
guest-12305.11.2011 20:50:02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihr Beitrag kann auch nur Ihre persönliche Meinung/Interpretation darstellen.

Denn dass die Mutter getrennt wohnt (habe ich vielleicht falsch ausgedrückt), ist schlecht gewesen. Sie hätte sich mit mir versöhnen müssen und wir hätten in eine gemeinsame Wohnung ziehen müssen, da sie es war, welche die letzte gemeinsame Wohnung 2007 aufgegeben hatte und die Kinder mit einer erfundenen Geschichte dem Jugendamt überantwortet hat, ohne dass ich eine andere Wahl gehabt hätte.

Bei der zweiten Entscheidung (ich übergehe hier geflissentlich die Scheidung, was meine kirchlich getetraute Frau auch nur auf Anraten der Richterin getan hat), dass die Kinder zur Mutter kämen, ohne sich zu interessieren, ob sie auch zu mir hätten kommen können (ich war ja nicht wohnungslos, nur den gemeinsamen Haushalt hatte die Mutter aufgelöst), war mir ebenso unverständlich und ich habe nun die Frage, ob das nicht prinzipiell dem Gleichstellungsgrundsatz zwischen Mann und Frau widerspricht!

Wenn Sie sich k o n s t r u k t i v weiter mit meinem Fall der Familie, die ich liebe, beschäftigen wollen, dann bin ich gern bereit, weitere Fragen zu beantworten. Bitte versuchen Sie aber nicht, destruktiv vorzugehen, denn heutzutage lassen sich viel zu viele anständige Männer in ihrer Einstellung demolieren. Ich bin eher der Typ, der die Schuld anderer auf seine eigene Schulter nimmt, denn somit sieht die Mutter nun endlich, dass ich ihretwegen nicht die Kinder vergesse, oder mit einer anderen Frau den Rest meines Lebens verbringen kann, wie es vielleicht ein Rabenvater tun würde. Das wird sie gütlich stimmen. - Mein Interesse in diesem Forum ist nur, wie es sich mit der Rechtssprechung handelt, da ich jetzt, nachdem wieder 1 und 1/2 Jahre seit des Jugendamt´s Zurückgeben der jüngsten Tochter vergangen sind, mit freundlicher Bestimmtheit vielleicht den Kindern doch noch ein Leben in einer 20 bis 25 Kopf großen Familie ermöglichen kann, zumindest in ausgeweiteten Besuchszeiten oder mit dem Modell einer gemeinsamen Obsorge. Das müßte aber rechtens abgesichert sein. Denn - wie gesagt - werde ich mit meiner kirchlich angetrauten Frau nicht streiten, sondern immer freundlich bleiben.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
Sie hätte sich mit mir versöhnen müssen und wir hätten in eine gemeinsame Wohnung ziehen müssen,

Aha, verstehe. Steht das so im Kaufvertrag für deine Frau?

Ansonsten ist sie schlicht eine freie Person die gar nichts MUSS. Insbesondere nicht die Wünsche anderer Erfüllen und schon gar nicht DEINE.
Schlicht weil sie NICHT DEIN EIGENTUM ist.

Auch wenn sich das nicht für jeden mental verarbeiten lässt ...



quote:
Das müßte aber rechtens abgesichert sein. Denn - wie gesagt - werde ich mit meiner kirchlich angetrauten Frau nicht streiten, sondern immer freundlich bleiben.

Wenn man sich nicht streiten und immer freundlich bleiben will, dann braucht man auch keine rechtliche Absicherung.
Dann setzen sich zwei Erwachsenen an einen Tisch und finden unter Einsatz des gesunden Menschenverstandes eine Lösung. Denn das ist absolut legal, auch in Österreich.



quote:
und ich habe nun die Frage, ob das nicht prinzipiell dem Gleichstellungsgrundsatz zwischen Mann und Frau widerspricht!

Nein, das widerspricht nicht prinzipiell dem Gleichstellungsgrundsatz zwischen Mann und Frau.
Wenn man die genauen Entscheidungsgründe des Einzelfalls kennen würde, könnte man das prüfen. Also posten, was dort im Urteil etc. steht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert Harry van Sell am 30.10.2011 18:38

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#6
 Von 
guest-12305.11.2011 20:50:02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Herr Harry van Sell,

in Hinblick darauf, dass Ihnen die P f l i c h t e n von katholisch getrauten Ehepartnern nicht so wichtig sind, wie die Meinungsfreiheit auch noch nach einem eindeutigen, bezeugten und mit dem Wunsch - nach mehreren Kindern von Anfang an - verknüpften Versprechen des wechselseitigen Beistehens auch in Notzeiten, möchte ich diese Diskussion mit ihnen nicht weiter führen, denn Sie haben in I h r e r F r e i h e i t mein Ersuchen, bitte nicht destruktiv auf mich einwirken zu wollen, m i ß a c h t e t und waren intolerant mir gegenüber. Als intolerant empfinde ich, dass Sie mich so behandeln, als müßte man mir sagen, dass meine Frau nicht mein Eigentum sei. Bitte diese Erklärung nicht als Belehrung zu verstehen, sondern als Rechtfertigung dafür, dass ich auf Ihr nächstes Feedback mir ebenfalls die F r e i h e i t gestatten werde, entweder zu antworten, oder gar nicht zu antworten, oder - wenn Ihnen Entgleisungen unterlaufen - es zu melden. Mit einstweiliger Achtung Ihres Fleißes, auf drei Sätze von meinem posting zu reagiert zu haben, Hugo von Montfort.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
dass Ihnen die P f l i c h t e n von katholisch getrauten Ehepartnern nicht so wichtig sind,

Es mag immer Leute geben, die bedauern das sie ein paar huntert Jahre zuspät geboren wurden.

Denen rufe ich zu:
Willkommen in der Wirklichkeit.
Willkommen im Jahre 2011.



Die Regeln und Pflichten der katholischen Kirche haben übrigens keinen Gesetzesrang in der juristischen Realität.

Es mag sein, das die Regeln und Pflichten der katholischen Kirche Eigentum an der Ehefrau zusprechen oder ähnliches.
In der weltlichen Realität werden diese aber nicht anerkannt und sind auch nicht vor weltlichen Gerichten einforderbar.

Hier mag das päpstliche Femgericht oder das jüngste Gericht zustaändig sein.


Diese Vereinigung hat aber sowieso seltsame realitätsferne Riten. Nähere Auskünfte diesbezüglich erteilt dazu gerne unter anderem der Trierer Bischof Stephan Ackermann ...





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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38460 Beiträge, 14007x hilfreich)

In Deutschland ist das staatliche Personenstandsrecht 1875 eingeführt worden. Dies bedeutet, dass es seitdem Standesämter gibt, Trauungen Staatsangelegenheit sind. Kirche und Staat sind familienrechtlich getrennt. In Deutschland wurde die staatliche Scheidung dann 1900 nach zivilrechtlichen Bestimmungen eingeführt. Damit war die Unabhängigkeit von Staat und Kirche in diesem Bereich fixiert. Wir haben seit geraumer Zeit sogar keine Kreuze mehr im Gerichtssaal, um die Unabhängigkeit der Gerichte von der Kirche auch so demonstrieren. In Österreich war die Entwicklung (nur zeitlich etwas verschoben) vergleichbar. Die Richterin darf also folglich im Hinblick auf die katholische Trauung gar nicht irgendwelche Einflußnahmen versuchen. Das wäre ein schwerer Verstoß gegen ihre gesetzlich geforderte Neutralität in religiöser Hinsicht.

wirdwerden

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#9
 Von 
guest-12305.11.2011 20:50:02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo "wirdwerden",

Danke vorerst, dass Sie sachlich und ausführlich sind. Diese Dinge sind mir ganz grob bewußt, es war nicht mein Fach auf der Uni, aber ich konnte es mir in Etwa so vorstellen, wie Sie es geschrieben haben. Danke nochmals. - Im Verlauf des Verfahrens, das inzwischen längst abgeschlossen wurde, ist das Thema "Scheidung" nie diskutiert worden. Es war nur die Empfehlung der Richterin, nachdem Sie empfohlen hat, meine Frau (bitte akzeptieren sie, dass ich aus Glaubensüberzeugung "meine Frau" sage, obwohl sie nach österreichischem staatlichen Gesetz heute geschieden von mir ist) möge sich mithilfe meiner Unterschrift eine gesonderte Wohnung nehmen [das war das erste, wo das Gesetz neutral ist; aber die Richterin nur der Frau eine Empfehlung für ihre Bedürfnisse abgab, mir aber keine, die auf meine Bedürfnisse gepaßt hätte - und ich nicht diskutiert habe, sondern die Sache, die wegen der Fremdunterbringung der Kinder (damals 1 1/2 Jahre lang) nicht noch mehr in die Länge ziehen wollte, denn die Richterin hätte mir keine Chance gegeben, und so hätte ich bis zum St.Nimmerleinstag Einspruch erheben und der Reihe nach immer die jeweils kontrollierende Stelle anrufen müssen, was die Sache wirklich verzögert hätte].

Das, worum es mir in Wirklichkeit ging, war das Wohl der Kinder. Jetzt im Nachhinein interessiert mich aber die Meinung der Besucher dieses Forums, hinter deren Pseudonymen hoffentlich auch aktive Anwälte stehen), um mir ein bild zu machen, ob man das Vorgehen d e s g a n z e n V e r f a h r e n s als unvorteilhafte Regelung für die Kinder sehen kann. Ich bin überzeugt davon, dass es das nämlich geworden ist. - Und wie gesagt, wir diskutieren hier rein theoretisch, denn ich mute den Richtern auf den lokalen Bezirksgerichten hier nicht zu, diese Sache ins Reine zu bringen, ohne meine Frau nochmals zu verärgern (wenn die Richter mir recht geben würden). Das wäre ja wieder gegen die Kinder, die das ganze ja mitbekommen würden. - Also bitte ich um Stellungnahmen, ob vom herrschenden Gesetz her das erfolgte Vorgehen der Richterin als schlecht und nicht im Sinne des Familienrechtes beurteilbar ist. Danke.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
ob man das Vorgehen d e s g a n z e n V e r f a h r e n s als unvorteilhafte Regelung für die Kinder sehen kann.

Dafür gibt es nach bisheriger Schilderung keine Anhaltspunkte.

Mann und Frau trennen sich.
Mehrere Kinder müssen irgendwo hin.

Möglichkeit:
1. Mutter
2. Vater
3. Jungendamt/Heim/Pflegeeltern
4. Kinder werden zwischen Mann und Frau aufgeteilt


Über die Option 3 und 4 muss ja - das Wohl der Kinder im Blick - in diesem Fall nicht ernsthaft diskutiert werden.

Bleibt also nur 1. und 2.

Hat die Richterin/das Jugendamt ihre Entschscheidung die Kinder der Mutter zuzusprechen begründet?

In der Regel ist es immer noch so, das die Väter Vollzeit arbeiten und die Mütter sich um die Kinder kümmern.
War schon immer so und wird wohl auch noch lange so bleiben...


Offenbar lagen keine Gründe vor, der Mutter die Kinder nicht zuzusprechen?
Auser 'den Kindern doch noch ein Leben in einer 20 bis 25 Kopf großen Familie ermöglichen kann ' gab es keine Argumente des Vaters gegen die Mutter und für sich?





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#11
 Von 
guest-12305.11.2011 20:50:02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Herr "Harry van -"

Eigentlich gab es nur die Möglichkeit
- Vater

Denn die Mutter hatte mich beim freiwilligen Gang ins Psychiatrische Spital und beim Weggeben der Kinder (das geschah beides am gleichen Abend, ich war nur zwei Tage zuvor bei ihr und den Kindern, und wollte am nächsten Tag wieder hin - es war vereinbart, 2x großes Kind in Schule bringen, am Wochenende Familienausflug, sowie zusätzl.wöchentl ein- od. zweimal abends helfen, die Kleine ins Bett zu bringen) ausgeklammert. Das Jugendamt hätte mich miteinbeziehen müssen, glaube ich (Gesetzeslage?) . Dann wäre die Möglichkeiten
- Vater

Die Mutter war ja weg, die hatte mit einer Panikattacke (mir war zwei Tage zuvor nichts was anders als sonst war aufgefallen. Im Gegenteil es war gerade in Planung, in eine größere gemeinsame Wohnung umzuziehen, wo ich dann versprach, bei Vorhandensein eines eigenen Zimmers nur selten in mein externes Studierzimmer zu "flüchten" und sonst immer in der Wohnung zu bleiben und bei allem mitbeteiligt zu sein, nicht nur beim Geld - ich weiß bis heute noch nicht, was genau meine Frau in Panik versetzt hat: dass ich "zu wenig" da war, oder dass ich versprach fast "immer da zu sein". Sie hüllt sich bis heute diesbezüglich in Schweigen)die Kinder nicht nehmen können, da das Spital sie länger behielt.

Das Jugendamt hat mich aber nicht die Kinder nehmen lassen, auch mir nicht die Adressen mitgeteilt (inzwischen weiß ich, dass das das erste war, was illegal war), sondern mir gesagt, ich müsse unterschreiben, dass die Kinder "vorübergehend" fremduntergebracht seien. Die Frau **** vom Jugendamt ***** hat mir sogar mit der Polizei gedroht, wenn ich beim ersten Sehen der Kinder sie nehme und mit ihnen nach Hause gehe.

Da glaube ich, greift sich doch jeder gerechte Mensch auf den Kopf. Immerhin wollte ich noch lange Jahre mit meiner oft so streitbaren Frau (war noch nicht geschieden) diese Ehe weiter führen, immerhin hatte ich in der Zeit, die wir zusammen lebten und beide Kinder auf die Welt kamen, mein Psychologie-Studium fast fertig gemacht. Wenn das Jugendamt, das ja heißt "Amt für Jugend und Familie" mit einer Mediation während der ersten Tage von meiner Frau auf dieser Klinik versucht hätte, meiner Frau zu erklären, dass ich inzwischen die Wohnung allein beziehe, wenn sie noch da ist, oder sonst eine Woche später eine Wohnung mit der Kaution der alten für uns beide nähme, dann hätte meine Frau sich vielleicht überreden lassen und es wären die Möglichkeiten gewesen:

- Vater
- Vater und Mutter

Die Mutter allein hat ja die Kinder lang nicht bekommen, also das wäre auch im Falle, dass das Jugendamt sich für den Vater (mich) interessiert hätte, nicht so leicht gewesen, denn im Krankenhaus bekommt man eine Diagnose, dann erst ist ein Ausgang möglich und später ein schrittweises Absetzen der Medikation und nach einer Beobachtungszeit erst das Annehmen der Kinder in einer mütterlichen Wohnung. Wenn wir aber weiterhin zusammen gewohnt hätten und ich wie versprochen in einer Wohnung mit seperatem Lern-Zimmer dann täglich zu Hause gewesen wäre, bis auf wochenendliches Ausgehen mit einem guten Freund, dann hätte die Mutter, meine Frau, meine Unterstützung gehabt, wenn das Jugendamt sie als wichtiger für die Kinder betrachtet als mich. Dass das Jugendamt aber keine von beiden Möglichkeiten in Betracht gezogen hatte, sondern erst nach 1 ganzen Jahr und mehrfachen Feststellen durch mich, dass in der Unterbringung der Großen (11 Jahre) gesundheitsgefährdende Ereignisse passierten, sowie bei den ersten beiden Pflegemüttern die Kleine (3/4 Jahr) kurzfristig rückständig in der Entwicklung geworden war, scheint alles ganz richtig zu sein. Andere Männer in Wien erzählen ähnliches. Ich verstehe es nicht.-

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#13
 Von 
guest-12305.11.2011 20:50:02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo "Nick_19"

Das habe ich alles schon getan. Erfolglos. Ich möchte nicht jedes Schriftstück und die Antwort darauf hier zitieren. Es würde zu lange dauern. Mich interessiert lediglich das Vorgehen der Richterin vom Standpunkt von Rechtserfahrenen. Was ich hier hilfreich fände, ist nicht mit mir über religiöse Gruppierungen zu diskutieren. Bitte sehen Sie aber ein, dass ich zu Anfang erklärt hatte, warum ich wohl wußte, (1) dass ich nicht über meine Frau entscheiden kann und (2) dass ich trotz Scheidung aus dem in der Erklärung genannten Grund "meine Frau" zur Mutter sage. Ich denke, damit können wir bitte HIER IM FORUM DAS RELIGIÖSE AUSKLAMMERN, wenn sich nicht wieder ein Antwortender darauf bezieht.

Und zum Beiziehen eines Rechtsanwaltes habe ich auch schon geschrieben, dass es mich nicht interessiert, jetzt so etwas zu besprechen. Mich interessiert lediglich, ob das Handeln im Laufe des ganzen Verfahrens der Richterin irgendwie gesetzlich erklärbar ist. Bitte LESEN SIE DEN HERGANG MEINER FRAGE GENAU, bevor Sie Ratschläge und Tips zu geben versuchen, die nicht den Punkt treffen.

Trotzdem vielen Dank für jeden Beitrag!

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

@HugoVonMontfort
Da hier so nebenbei die Namen realer Persoen genannt werden, WAS an der Formulierung Verzichten Sie auf konkretisierende Details! ist nicht verständlich?



1. Ansonsten kann mna natürlich nicht ausschließen, das die Dame vom Jugendamt überreagiert hat.
2. Oder sie hat aus ihrer Sicht korrekt reagiert, da sie offensichtlich nur die Schilderung der Mutter kannte?
3. Oder sie war sich unsicher und dachte sich 'erstmal die Kinder aus den 'Schussfeld' bringen' ?



Dazu müsste man halt alle Unterlagen prüfen.



Offenbar hat die Richterin nach derzeitiger Sach- und Rechtslage keine Verfehlungn begangen (insbesondere wenn sie der Empfehlung des Jugendamte gefolgt ist) und auch beim Jugendamt ist nichts greifbares (siehe die 3 Optionen oben). Erst wenn sie hieb- und stichfest überführt wäre vorsätzlich und schuldhaft die Option 1 gewählt zu haben, hätte man Aussichten.





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#16
 Von 
guest-12305.11.2011 20:50:02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,

auch nur so nebenbei: Ich betreibe keine üble Nachrede und verleumde ja niemanden, im Falle mir wirklich jemand elfen kann, wäre es sogar besser,dass Menschen, welche die Dame kennen, von dieser Diskussion hier erfahren, denn ich bin in dieser Sache ein Wahrheitssucher und mein einziger Profit wäre, dass ich einen Schadenersatz bekäme, aber das sehe ich bei der derartig weiten Verbreitung solcher Ungerechtigkeiten (zumindest in Österreich) als unwahrscheinlich an. Trotzdem, und jetzt zurück zum Thema:

Es ist genauso, wie Sie es hier formulieren. Wenn Option 1 nachgewisen werden könnte, ist die Frage, ob mir das weiterhilft.

Denn ebenso wie bei der Sache der Sciherheitsgefährdung meiner großen Tochter in der Kinderwohngemeinschaft (Fremdunterbringung), wo man die verantwortliche Resortleiterin nach meinem schriftlichen Ruf nach Vermeidung solcher Gefahren für mein Kind von ihrem Posten offensichtlich versetzt hatte, hatte auch Frau Gerö nach meiner Beschwerde beim Bundeskanzler, -ministerium, sowie Menschenrechtsgerichtshof nicht mehr an dieser Stelle gearbeitet. Wenn sie einen Weg fände, das Gericht zu umgehen, dann komme ich nicht weit.

Der Grund, warum das Menschenrechtsgericht nicht weiter getan hat, war, dass die Zurückführung zur Mutter auf diese meine Ankündigungen, das ganze übergeordneten Entscheidungsstellen zu berichten, relativ schnell funktioniert hat. Es fand dann noch ein grober Fehler der Ungerechtigkeit statt, diesmal allein meiner Frau gegenüber, aber das tut nichts zur Sache. Insgesamt hat es ja dann schließlich doch geklappt.

Jetzt steh ich noch immer mit der Frage da, was könnte ich machen, wenn sich ein Anwalt findet, der ohne Vorschuss seine Strategie so zielsicher verfolgt, dass er zumindest den Spesenersatz aufgrund der gesetzlichen Sicherheit mir zumindest teilweise recht zu geben von Anfang an schon für sich weiß. Ich meine, was könnte ich konkret machen, wenn die Dame ihre Aussage verweigert oder nicht zum Gericht erscheint, oder man verleugnet, dass sie allein diese Entscheidung getroffen hat. Dann entzieht sich der Gegner und es kommt zu keinen Gegenüberstellungen. Aber das kann doch nicht alles sein, wie der Staat seine Bürger rechtlich schützt? So nur wenn alle Umstände gut ausgelegt sind, so nur im besten Fall, nur in der grauen Theorie. Und den anderen Vätern in Österrich, denen ähnliches widerfahren ist, wird es noch jahrzehntelang ähnlich ergehen. Das kann doch wirklich nicht wahr sein!

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Wenn das ganze Thema morgen hier nicht mehr zu lesen ist, ist das übrigens deine eigene Schuld und nicht der lange Arm vom Jugendamt.



quote:
Ich meine, was könnte ich konkret machen, wenn die Dame ihre Aussage verweigert oder nicht zum Gericht erscheint, oder man verleugnet, dass sie allein diese Entscheidung getroffen hat.

Wenn sie die Aussage verweigert kannst du nichts machen, außer andere stichhaltige Quellen zum Beweis zu bringen.
Höchstens der Richter könnte sie zur Aussage motivieren.
Mit geschicktem Anwalt macht sie einen Aussage die so inhaltslos ist wie einen Tasse heise Luft.

Wenn sie trotz Ladung nicht zum Gericht erscheint, könnte auch nur der Richter sie vorführen lassen.

Und wenn man verleugnet, dass sie allein diese Entscheidung getroffen hat, dann kannst du nichts machen, außer andere stichhaltige Quellen zum Beweis zu bringen welche die Aussgen widerlegen.





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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38460 Beiträge, 14007x hilfreich)

Was das deutsche Jugendamt tut oder läßt, das findet seine Basis im SGB VIII. Was das österreichische Jugendamt tut oder läßt, das wird sich in den österreichischen Gesetzen finden. Wie wärs, wenn da mal nachgeschaut wird?

wirdwerden

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#19
 Von 
guest-12305.11.2011 20:50:02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber HErr "van Sell",

danke für den Hinweis, dass es die Gefahr gibt, dass das ganze morgen hier nicht mehr zu lesen sein könnte. Ich werde zukünftig versuchen, alle realen Namen nicht hier zu nennen.

Und wegen meiner Beobachtungen über die Versetzungen oder selbstgewählten Änderungen des Arbeitsortes von den im Jugendamt Beschäftigten, unmittelbar nach meinen Beschwerden wegen der Sicherheitsgefährdungen meiner Kinder, stelle ich hiermit fest, dass es sich in beiden geschilderten Fällen um reale Tatsachen und nicht Vermutungen über einen "langen Arm" des Jugendamtes handelt. Es geschahen ja die Läßlichkeiten und Unachtsamkeiten in oder im Wirkungsbereich der Pflegemütter des Jugendamtes und der Kindereinrichtung "Kinder-WG" des Jugendamtes Wien.

Die Anschuldigungen und Korrekturen dort, wo ich alles richtig mache, führen seit der Kinderwegnahme zu ernsten Spannungen meiner Nerven, bis zu [bitte wörtlich verstehen!] hochwertigen Sensibilisierungen meiner Nervenstränge im Rückenmark, wo dann bei geringen äußerlichen Einwirkungen wie Umziehen der Oberbekleidung bei drei Grad unter der gewohnten Zimmertemperatur sich sehr oft im Alltag ein Hexenschuss einstellt und ich sehr starke Schmerzen habe. Es sind aber auch andere geringe äußere Einwirkungen, von da her ist dem nicht beizukommen. Es handelt sich um "überspannte"(sorry, ich weiß keinen besseren Ausdruck) Nervenbahnen. Das schmerzt dann furchtbar. Diese Auswirkungen sind nur daher zu verstehen, dass ich aufgrund der Mißachtung meiner Stellungnahme und meines Begehrs die Kinder weiter aufzuziehen, während meine Frau im Spital war (unabhängig davon ob sie sich scheiden lassen würde und ich ihr eine ausreichende Besuchszeit zugestanden hätte oder nicht, oder ob wir nach ihrem Spitalsaufenthalt zusammen gewohnt hätten oder nicht, oder ob ich mit ihr friedlich ausdiskutiert hätte, dass sie nach dem Sptal als Alleinerzieherin die Kinder übernimmt und ich mit einer ausreichenden Besuchs- und Urlaubszeit wie in gut funktionierenden Familien bei Arbeitstätigkeit beider Eltern so üblich, zufrieden gewesen wäre)entstanden. Seither krieg ich alle Zustände, wenn jemand mich nicht ernst nimmt. Das ganze ist 2007 passiert, da war ich 37 Jahre alt, und mir ist so etwas bei meiner Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit, meiner Wahrheitsliebe und meiner Toleranz gegenüber allen Meinungen und aufrichtiger Konsensbereitschaft mit allen anders als ich gesinnten Komillitonen im Leben, noch ie zuvor passiert. Es ist eine kognitive Fehl-Programmierung, dass ich seither bei direkt mich betrefendem Zweifel an meiner Integrität körperlich Schmerzen bekomme. Ich arbeite aber daran, dass mein Körper diese für´s Leben nicht gerade förderliche Fehl-Programmierung wegkriegt.

Trotzdem finde ich es nur fair, wenn es einen Weg gäbe, mir diese Folgen des life-events 2007 wenigstens in Form einer finanziellen Wiedergutmachung zu amortisieren.

Dazu fehlen mir noch einige Stichpunkte zum Weiterklügeln: (1) Das mit dem Gesetz, welches in Deutschland gibt: Ich kenne ein paar Gesetzbücher und Gesetzkommentare, die in Österreich für´s Familienrecht Gültigkeit besitzen. Es gibt aber deren mehr, und das Problem ist, dass ich (1a)nicht die Gesamtheit der zur Anwendung möglichen Gesetzesstellen und -auslegungen kenne, und (1b) auch nicht weiß, warum und von welchen Richterpersonen und in welchen Jahren bestimmten Gesetzesinterpretationen oder -kombintationen gegenüber anderen Gesetzesinterpretationen Vorrang gegeben worden ist.

(2) Wie ist das für den Berufsstand des selbständigen, unabhängigen Rechtsanwaltes, wenn jemand kein Geld hat und im Vorfeld - wie ich es hier versuche - einiges diskutiert, um sich mit den in Frage kommenden Eventualitäten bezüglich seines Falles schon vor einer angestrebeten Aufrollung des Verfahrens vertraut zu machen (ohne konkrete Idee, wie ich das angehen soll, will ich keinen Rechtsanwelt mehr bekommen ; auch habe ich schlechte Erfahrungen. Als ich selbst Klage einreichte gegen dies und das wurde nur ganz selten meine Klage wahrgenommen- meist habe ich wegen den Gefahren für die Kinder direkt das Jugendamt angerufen und auf meinen Antrag bei Gericht hinweisen müssen, ich weiß aber nicht, ob das Gericht dem Jugendamt dies oder jenes hinter meinem Rücken empfohlen hat- und (da ich ja kein Geld hatte) suchte um Beistellung eines Rechtsbeistandes an und er wurde mir verwehrt (Beschluss der Richterin). Wie kann ich also zu einem Rechtsanwalt kommen, der meinen Fall für Wiedergutmachung im finaziell-gesundheitlichen-Arbeitsverdienstentgangss-spezifischen Fall von mir einige Zeit, oder am besten bis zum Erfolg mit mir, bei Gericht durchstreitet?

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#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Jedermann kann kostenlos (von den Bezirksgerichten oder bei der Österreichischen Rechtsanwaltskammer) Rechtsauskünfte einholen, um die Erfolgsaussichten einer Streitsache zu prüfen.



quote:
und (da ich ja kein Geld hatte) suchte um Beistellung eines Rechtsbeistandes an und er wurde mir verwehrt (Beschluss der Richterin).

Prozesshilfe wird nur dann gewährt, wenn die Partei nach Maßgabe ihres Einkommens, Vermögens und ihrer Unterhaltsverpflichtungen außerstande ist, die in Punkt 1 aufgeführten Kosten (bzw. einen Teil davon) ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten, den sie zu einer einfachen Lebensführung benötigt.

Das betreffende Formblatt ('ZPForm 1') kann bei jedem erstinstanzlichen Gericht (Bezirksgericht, Landesgericht oder Arbeits- und Sozialgericht) oder bei bestimmten österreichischen Konsulaten persönlich abgeholt oder schriftlich dort beantragt werden.

Die Verwendung dieses Formblatts ist verpflichtend. Es darf nicht mehr als vier Wochen alt sein (Datum der Unterschrift durch den Antragsteller), sonst verliert es seine Gültigkeit.

Der Antrag enthält ein Vermögensbekenntnis, das eine Aufstellung über die Guthaben (Einkommen und Vermögen wie Liegenschaften, Bankguthaben, Versicherungspolizzen usw.) und Verbindlichkeiten (Unterhaltspflichten usw.) sowie Angaben über die Person und die Wohnverhältnisse umfasst. Soweit möglich, sind entsprechende Belege beizubringen. Unrichtige oder unvollständige Angaben im Vermögensbekenntnis sind mit beträchtlichen Geldstrafenbedroht und können eine zivilrechtliche Haftung für die verursachten Schäden und auch ein Strafverfahren wegen Betrugs zur Folgen haben.


Nur Bedürftige erhalten Prozesshilfe.
Das man kein Geld hat ist also erstmal kein Grund um Prozesshilfe gewährt zu bekommen, wenn noch anderes verwertbares vorhanden ist.





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#21
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Jedermann kann kostenlos (von den Bezirksgerichten oder bei der Österreichischen Rechtsanwaltskammer) Rechtsauskünfte einholen, um die Erfolgsaussichten einer Streitsache zu prüfen.



???

Wo ist das geregelt?

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#22
 Von 
guest-12305.11.2011 20:50:02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo "Hally Van Sell" zu Ihrem posting vom 3.11. um 00:20

Danke. Gemäß dieser Ihrer Information habe ich die mir zustehede (gemäß Ihrer aufführung von Bedingungen) Prozesshilfe beantragt. Sie wurde mir zum Teil bewilligt, d.h., dass ich keine Prozesskosten für mich selbst tragen mußte. Rechtsanwalt, oder Rechtsbeistand in Form einer mich vertretenden Person bekamm ich keinen. Die Richterin hat mir gesagt, sie gesteht ihn mir nicht zu. Ich wußte nichts davon, ob dies rechtens ist, oder nicht, oder ob dies nicht doch im Ermessen der Richterin liegt. Ich nahm letzteres an, war enttäuscht, und mußte mich deshalb - weil ich nicht sehr durchschlagskräfitg wirke und gewohnt bin, alle Sachen nur ein- oder zweimal zu sagen, wobei ich glaubte, die Beteiligten würden diesen meinen Aussagen genauso viel Gewicht beimessen wie den Aussagen des Jugendamts, und später: die Richterin würde meine Aussagen in gerechter Gegenüberstellung zu Ihren Empfehlungen an meine Gattin möglichst objektiv abwägen (besonders meine Beweise mit ins Protokoll nehmen), aber dem war zu keinem mir erinnerbaren Zeitpunkt so. [Wahrscheinlich war immer nur dieses ominöse Mitteilen an das Jugendamt hinter meinem Rücken, was dieses tun müsse, um nicht durch mich rechtliche Schwierigkeiten zu bekommen (bitte nageln Sie mich nicht an diesem letzten Satz fest, es ist jetzt nur eine von mir vermutete Feststellung)]Jeder von den Beteiligten, das weiß ich, weil meine Gattin mir ihre Post damals noch manchmal zeigte, bekam seperat Beschlüsse und Aufforderungen, welche der jeweils andere oft nicht wußte, wenn es kleinere Beschlüsse oder Aufforderungen waren. - Aus diesemGrund bezweifle ich die Objektivität der Richterin.

So viel zu dem - in dem von mir gewünschtem Ausmaß - korekt beantragten Rechtsbeistand

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-- Editiert HugoVonMontfort am 03.11.2011 21:05

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#24
 Von 
Jungsche@123
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo, was möchten Sie eigentlich ganz konkret erreichen? Wollen Sie ein neues Verfahren? Wollen Sie die Scheidung anfechten?

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#25
 Von 
guest-12305.11.2011 20:50:02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo "Jungsche@123",

ich möchte herausfinden, ob ich Schadenersatz, Wiedergutmachung, Reperationszahlung, Ausgleichszahlung oder wie immer das in meinem Fall heißen soll, beantragen kann. Das ist alles, was ich will. Danke für Ihre Anfrage, dass sie sich interessieren und die Diskussion in Gang halten.

Entgegen den Meinungen, die Mutter habe nur ihr Recht auf Selbständigkeit durchgesetzt, glaube ich fest daran, dass Väter Rechte haben. Die Mißachtung dieser meiner Rechte gleich zum Zeitpunkt der Übergabe unserer Kinder durch meine Frau (oder eben, weil wir geschieden sind, "der Mutter")an das Jugendamt für viel, viel länger als 3 Monate, von denen man anfangs mit mir sprach, habe ich nicht verdaut und glaube ich, ist für einen liebevollen, fähigen Vater unverdaulich. Damals wurde ich bedroht, ein Papier zur Einwilligung zu unterschreiben, dann sagte man mir, es dauere höchstens 3 Monaten. Beides ist meines Erachtens ein Verstoß gegen vieles, ich hätte die Kinder anfangs und auch nach 3 Monaten guten Gewissens wieder zurück erhalten können und gut versorgen können. Ich war arbeitslos und wollte Alleinerzieher sein, bis meine Frau aus dem Spital kommen würde. Statt dessen ist sie Alleinerzieherin geworden. Ihr haben sie es ermöglicht, mir nicht. Obwohl ich der stabile Faktor war, ein Studentenzimmer (=Garconniere) mit Warmwasser in der Wohnung (nicht am Gang), sowie Toilette in der Wohnung und eine Wasch-Schüssel. Im Zuge des Verfahrens konnte ich auch organisieren, dass eine Dusche mit Warmwasser eingebaut wird.

Gründe, die für eine alleinerzieheerschaft durch mich gesprochen hätten: - ich lebe ca. 800 m entfernt vom gehobenen Haushalt meiner Schwester und ihres Gatten mit ihren 2 gemeinsamen Töchtern, auch so klein, wie meine Kinder. 2x wöchentlich auf 3 Stunden hatte meine Schwester schon in einem Papier, das ich dem Gericht gab, zugesagt, zu kommen, damit ich zum damaligen Arbeitslosengeld noch 300 E. im Monat durzverdienen könnte, bzw. nach Ummeldung zum Kinderbetreuungsgeld dazu, das wäre erlaubt und hätee keine Abzüge des Kiderbetreuungsgeldes zur Folge gehabt.

Zweiter Grund: Ich habe sehr viel ERfahrung und für die älterere Tochter war ich zum damaligen Zeitpunkt noch mehr die Hauptbezugsperson als die Mutter es war, weil ich sie nach der Geburt als erster Elternteil gesehen und sie mich wahrgenommen hat, ich ihr die Flascheneersatznahrung meistens gegeben hatte, und ich sie meist um Kindeergarten und zurück gebracht hatte. Das hatte ich zusätzlich zum Studium und zu einer freiberufl. Vollzeitbeschäfitgung damals geschafft. Heute weiß ich nicht mehr wie. Aber es war so gewesen. Und jetzt ´die Kinder weg? Also, warum mir nicht zurückgeben?

Diese beiden wichtigsten Gründe und noch andere hatte ich dem Bezirkssgericht mitgeteilt, aber die hatten alle Angräge abgtelehnt, und auch die anderen Unrechtmäßigkeiten angestellt (nicht mir die Aufenthaltsadr. mitgeteilt, etc. - alles illegal nach den Gesetzbüchern, aber ich konnte zu keinem Zeitpunkt was dagegen machen).

Einzig verständlicher streitbarer Punkt wäre gewesen, dass ich zum damaligen Zeitpunkt 9 Jahre zurückliegend auf 2 Wochen in einer psychiatrischen Klinik verbracht hatte, wo man mir eine Diagnose "latente Schizophrenie" verpaßt hatte. Erstens war das 9 Jahre her, und das "latente" kann man durch meine regelmäßige Überprüfung beim Facharzt (hatte ich damals, so 1 aml im Jahr, manchmal 2 mal im Jahr, ich mußte nie viele Medikamente nehmen, meist keine - nur für Notfälle habe ich immer was zu Hause) sicher durchleben, ohne, dass eine solche Krankheit zum ausdruck käme. Zweitens hatte eine vom Jugendamt beauftragte Psychiaterin mir zwar eine neue Diagnose mit vielen Krankeitsdefinitionen verpaßt, welcher ich jedoch einen durch einen selbst beauftragten sachverständig beeideten Psychiater gemachten Befund entgegenhielt, der besagte, dass ich kognitiv, persönlichkeitsmäßig, und leitstungsmäßig im Durchsnitt und gesund sei. Auch hatte ich einen anderen Befund, dass meine Stimmung nicht depressiv wäre, und sogar von oben genanntem Facharzt meines Vertrauens auch eine Bestätigung, dass ich zu "erweiterten Bescuhskontakten" fähig wäre. Statt dessen wurde es verringert auf 2x im Monat. Mit einem Gerichtsbeschluß. Das war das Ende, gegen das ich dann nichts mehr machte. Denn während der Jahre 2007 bis 2010 hatte ich von 5 bis 6 Mal wöchentlich im Jan 2007 bis ins Jahr 2010 sukzessive durch das Gericht weniger Kontakt zu meinen Töchtern vorgeschrieben bekommen, erst nur 2x wöchentl, dann nicht mehr von Schule abholen und in die Fremdunterbringung hinbringen, dann nur mehr 2x wöchentlich, dann die Kleine nicht mehr 1x wöchentl, sondern alle 2 Wochen, dann die große alle 2 Ocehn, zuletzt die Kleine alle Monate 1 x. Und da ich 2010 nicht wollte, dass man (nach dieser Erfahrung von 3 Jahren) mir nicht noch mehr die Besuchszeit kürzt, verhielt ich mich ganz still und bin heute nciht mehr gewillt, etwas dagegen zu versuchen. Sonst nimmt man mir das 1xmonatlich Sehen auch noch weg. Aber ich interessiere mich, ob das Jugendamt inklusive die betreffende Richterin herangezogen werden können, dass mein Leben massiv an LEbensqualität verlor, heute kann ich nur 100 bis 120 E. allein verdienen, ich kenn meinen Haushalt allein verwalten, und ich kann mit 2 Katzen leben, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, mit chronischen Rückenschmerzen, die durch altersbedingt entstaden worden waren und psychosomatisch verstärkt auftreten, zusätzlich hone nervliche Reagibilität der Wirbelsäule und Muskelneerven daran (habe im Winter jetzt schon 3 Jahre lang immer 2 bis 4 x einen schrecklichen Hexenschuss, das war früher nicht so), und bei starken verbalen Streitbereitschaften von Beamten in Dingen wo es um Verantwortlichkeit wegen der Kinder geht, sacken mir die Knie weg und ich falle um. Das ist auch erst einige Monate nach dem Jänner 2007 gekommen. Ich habe mich bis heute nicht so weit erholt, dass ich ohne Unterstützung der Wohngemeinde meinen Lebensunterhalt verdienen kann.

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#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
ich möchte herausfinden, ob ich Schadenersatz, Wiedergutmachung, Reperationszahlung, Ausgleichszahlung oder wie immer das in meinem Fall heißen soll, beantragen kann.

Selbstverständlich steht dir das Recht zu, dies zu beantragen.
Dummerweise wird der erhoffte Erfolg diesbezüglich nicht eintreten^, da keine Rechtsgrundlage dafür existiert.

Aber es ist immer schön, wenn sich der Verlust der Kinder dann doch in Geld kompensieren lässt ...



quote:
Obwohl ich der stabile Faktor war,

Offensichtlich waren andere Leute diesbezüglich nicht der Meinung.
Und jemand mit latenter Schizophrenie würde ich als medizinischer Laie nicht als 'stabilen Faktor' ansehen. Ich würde eher sagen, das du 'Schlagseite' hast.
Und so sahen das wohl auch alle anderen (Richter, Jugendamt).



quote:
ein Studentenzimmer (=Garconniere) mit Warmwasser in der Wohnung (nicht am Gang), sowie Toilette in der Wohnung und eine Wasch-Schüssel.

1 Zimmer mit unterdurchschnittlichwn sanitären Anlagen
DAS ist ja wohl keinesfalls eine Wohnsituation in der man mehrere Kinder dort noch aufnehmen kann.



quote:
Ich habe mich bis heute nicht so weit erholt, dass ich ohne Unterstützung der Wohngemeinde meinen Lebensunterhalt verdienen kann.

Du kannst also aus gesundheitlichen Gründen nicht einmal für dich selbst sorgen.

Wie also willst du irgend jemanden klar machen, das du dich ummherene Kinder so kümmern könntest, das sie keinen Schaden erleiden?

Wenn Richter/Jugendamt das zugelassen würden, müsste man wohl tatsächlich eine strafbare Gefährdung des Kindeswohls prüfen.


Solange du DEIN Leben nicht im Griff hast, wird man dir schlicht keine Verantwortung für weitere menschliche Leben - insbesondere Kinder - übertragen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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