Hallo,
kann man als "eingebürgerter Deutscher" (seit läng. wieder in der Heimat/aussereurop.Ausland/ lebend), sich einen Anwalt per Internet und über diesen PKH für ein Familienrechtsverfahren in D,beantragen?
Diese Person hat ein eigenes Einkommen dort, wird das aber nie angeben und man kann es nicht nachweisen.
Danke
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PKH bei Wohnsitz im aussereurop. Ausland ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich denke nicht.
Er muß seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
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Hallo,
ja, er hat dort seit Jahren seinen ständigen Wohnsitz, in D wird od. wurde er von Amtswegen "abgemeldet" weil er keine Adresse mehr hat.
Angeblich hätte ihm diese Unterstützung schon ein deutscher RA zugesagt, dieser würde alles für ihn regeln.
Kommt mir sehr suspekt vor.
Danke und Gruß
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Hallo Alesig2010 ,
http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe
lg
edy
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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""
Hallo edy,
danke. Habe aber nichts von Personen, lebend in "aussereuropäischen Ländern" gelesen. Geht dann wahrscheinlich nur innerhalb Europas und nicht z.B. wenn jemand in Asien (mit deutschen Pass) lebt und dann mit PKH vor einem dt. Gericht vertreten werden will.
Das wollte ich nur wissen.
Danke
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Hallo Alesig2010 ,
ruf doch einfach mal beim Amtsgericht an.
lg
edy
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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""
hallo,
danke für den tipp mit dem amtsgericht, werde ich machen.
aber mittlerweile glaube ich, dass "er" diese info an mich nur so "gestreut" hat um was rauszufinden wie weit die scheidung ist. nur ich habe mich "ihm" gegenüber bezüglich des verfahrens nicht geäussert. ist im moment das beste.
meinen anwalt werde ich aber darüber informieren.
LG
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