PKH bei Wohnsitz im aussereurop. Ausland ?

1. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.05.2016 23:39:44
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 108x hilfreich)
PKH bei Wohnsitz im aussereurop. Ausland ?

Hallo,

kann man als "eingebürgerter Deutscher" (seit läng. wieder in der Heimat/aussereurop.Ausland/ lebend), sich einen Anwalt per Internet und über diesen PKH für ein Familienrechtsverfahren in D,beantragen?

Diese Person hat ein eigenes Einkommen dort, wird das aber nie angeben und man kann es nicht nachweisen.

Danke


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Ich denke nicht.
Er muß seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12307.05.2016 23:39:44
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 108x hilfreich)

Hallo,
ja, er hat dort seit Jahren seinen ständigen Wohnsitz, in D wird od. wurde er von Amtswegen "abgemeldet" weil er keine Adresse mehr hat.

Angeblich hätte ihm diese Unterstützung schon ein deutscher RA zugesagt, dieser würde alles für ihn regeln.

Kommt mir sehr suspekt vor.

Danke und Gruß

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Alesig2010 ,


http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12307.05.2016 23:39:44
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 108x hilfreich)

Hallo edy,

danke. Habe aber nichts von Personen, lebend in "aussereuropäischen Ländern" gelesen. Geht dann wahrscheinlich nur innerhalb Europas und nicht z.B. wenn jemand in Asien (mit deutschen Pass) lebt und dann mit PKH vor einem dt. Gericht vertreten werden will.

Das wollte ich nur wissen.

Danke

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Alesig2010 ,

ruf doch einfach mal beim Amtsgericht an.

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12307.05.2016 23:39:44
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 108x hilfreich)

hallo,

danke für den tipp mit dem amtsgericht, werde ich machen.
aber mittlerweile glaube ich, dass "er" diese info an mich nur so "gestreut" hat um was rauszufinden wie weit die scheidung ist. nur ich habe mich "ihm" gegenüber bezüglich des verfahrens nicht geäussert. ist im moment das beste.
meinen anwalt werde ich aber darüber informieren.

LG


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