PKH Einkommensnachweis???

23. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Crivisa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
PKH Einkommensnachweis???

Hallo,

und zwar hätt ich folgende Frage: ich lebe in Scheidung und habe mich mit meinem Nochehemann auf eine einvernehmlkiche Scheidung geeinigt. Nur er hat sich einen Anwalt genommen und auch Prozesskostenbeihilfe beantragt. Nun sagte er mir, dass das gericht einen Einkommensnachwies von mir haben möchte???? Hä? Warum von mir? Ich hab den Antrag ja nicht gestellt.... ich soll jetzt mein gesamtes Vermögen darlegen. ich persönlich habe kein Schreiben vom Gericht bekommen, sondern nur der Anwalt. Mir klingt das alles ziemlich kurios und ich frag mich ob das auch wirklich wahr ist.... was meint ihr, soll ich ne Kopie von dem Schreiben von seinem Anwalt anfordern lassen ob das auch wirklich vom Gericht ausgeht? Will mein Vermögen nicht einfach so darlegen... hat wer Rat???

Vielen lieben Dank

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8 Antworten
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#1
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

des Rätsel Lösung heißt vermutlich Prozesskostenvorschuß

den müsstest Du Deinem Mann leisten, wenn Du genügend Geld zur Verfügung hättest...

Verdienst Du denn ?

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#3
 Von 
Crivisa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich befinde mich derzeit in Mutterschutz und erhalte somit Mutterschaftsgeld. Das wird mir noch bis ca. Dezember gewährt...danach gehe ich in erziehungsurlaub.

D.h. für mich jetzt, dass das Gericht von mir verlangen kann, dass ich seine kosten übernehme???

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#5
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo crivisa,

auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist mindestens ein Anwalt Pflicht! Der zweite Anwalt ist nicht zwingend erforderlich, kann aber sehr wohl beansprucht werden, da ohne Anwalt z.B. keine Anträge gestellt werden dürfen.

Auf dem Prozesskostenhilfeantrag ist sehr wohl auch das Einkommen des Noch-Ehegatten anzugeben, da ja die gegenseitige Unterhaltspflicht noch gar nicht abschließend geklärt ist. Du bist verpflichtet gegenüber dem Gericht dein Einkommen einzugeben, damit diese den Antrag überhaupt bearbeiten/bewilligen kann.

Was deine Frage angeht, frage doch einfach beim Gericht persönlich nach, ob denen ein PKH-Antrag vorliegt und welche Angaben sie von dir im Einzelnen benötigen.

Es sei denn, es handelt sich um eine Anfrage vom gegnerischen Anwalt und die PKH-Akte war noch gar nicht beim Gericht, da das Formular ja noch nicht vollständig ausgefüllt ist und entsprechende Belege fehlen...

In einem anderen Forum habe ich dazu gelesen, das das Recht auf Akteneinsicht besteht, auch von deiner Seite, d.h. ihr legt beide offen, wie eure Finanzen stehen - alles weitere hoffe ich, können dir hier Andere besser beantworten.

Lg nefertari1968

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#6
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

wenn Du nur Dein Mutterschaftsgeld zur Verfügung hast natürlich nicht ;-)

solltest Du allerdings fürchterlich reich sein, dann müsstest Du ihm Prozesskostenvorschuss leisten

aber wer ist heutzutage schon reich *seufz*

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#7
 Von 
Crivisa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

wie hoch die Grenzen sind, weißt du auch nicht rein zufällig, oder? Noch liegt mein Verdienst bei ca 1250 EUR/netto...aber das fällt ja dann spätestens Dezember weg....noch ne Frage, wäre es besser mir den Ansprechpartner bzw. die Anschrift des Gerichts geben zu lassen die den Nachwies haben möchten und das selbst dort hin zu senden oder den Lohnzettel + Erklärung über Mutterschutz direkt dem anwalt meines Nochehemannes zu geben? Hab nur Angst, dass mir irgendwas zum Nachteil ausgelegt werden kann und dem anwalt irgendwas einfällt um mir zu schaden...

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#8
 Von 
Crivisa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

oh..man...ihr seid ja alle fürchterlich schnell mit Antworten :o)) Vielen Lieben Dank erstmal auch für eure Tipps!!! Werde dann direkt bei Gericht anfragen....danke ihr Lieben...bin nun ein wenig beruhigter...

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