Offenlegung Gehalt bei Jugendamt neuer Ehe, jedoch im Trennungsjahr

10. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Gini55
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Offenlegung Gehalt bei Jugendamt neuer Ehe, jedoch im Trennungsjahr

Hallo, ich habe folgende Frage und hoffe auf Info.

Mein Mann hat aus erster Ehe einen Sohn (12), für den er Unterhalt zahlt. Da er die letzten zwei Monaten weniger bzw. gar kein Geld vom AG erhalten hat, kam diese Woche ein Schreiben vom Jugendamt. Die fordern Ihn auf, mein Daten (Verdienst etc.) offen zulegen.

Da wir uns aber seit 3 Monaten im Trennungsjahr befinden (dieses wurde schriftlich von uns niedergeschrieben, waren in dieser Angelegenheit noch nicht beim Anwalt), würde mich interessieren, ob ich 1. meine Daten offen legen muss oder ob ein Schreiben meinerseits mit der Info das "wir uns im Trennungsjahr befinden" ausreicht und 2.,ob ich dann überhaupt in dieser Situation zahlen muss.
Im Voraus, herzlichen Dank für Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Du musst ohnehin nicht zahlen, wenn dann er. Die einzige Frage ist, ob sich seine Verpflichtung reduziert, weil Ihr zusammen lebt. Und da kann es sein, dass trotz "Trennung", wenn Ihr noch in einer Wohnung lebt, es Probleme geben kann. Wenn Ihr allerdings in getrennten Wohnungen lebt, dann ist das gar kein Problem, dann teilst Du das mit
und gut ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Bezüglich der Frage, ob Auskunft erteilt werden muss, stellt sich außerdem die Frage, ob das Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft schreibt oder allgemein (im Rahmen von § 18 SGB VIII ). Bei Letzterem besteht die Auskunftspflicht nämlich ggü. der Mutter (als Vertreter des Kindes).

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