Notar

10. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ma.Lau
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)
Notar

Ich habe mich mit meinem Mann bezüglich Wohnung, Zugewinn, Kind usw. geeinigt - außer Unterhalt - und wir möchten dies schriftlich niederlegen und beglaubigen lassen.
Dies wird ein Notar machen aber brauche ich für das Aufsetzen der Unterlage oder können wir das allein schreiben und dem Notar vorlegen ?
Was kann uns die Beglaubigung beim Notar kosten ? Gibt es dafür feste Sätze?

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"Marion"

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ihr solltet überlegen, was der Vertrag beinhalten soll. Den Vertragstext wird der Notar aufsetzen. Das solltet ihr auch besser nicht selbst machen.

Die Beratung durch den Notar solltet ihr unbedingt wahrnehmen, da er sicher auf einige zusätzliche Dinge hinweisen wird.

Die Kosten für den Notar sind fix und richten sich nach dem Geschäftswert.

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Das Jugendamt hat nichts mit Zugewinn, Hausratteilung, Aufenthaltsbestimmungsrecht etc., sprich einer sogenannten Ehescheidungsfolgenvereinbarung zu tun.

Eine derartige Vereinbarung hat den Sinn, die Ehescheidung so schnell und einvernehmlich wie möglich zu gestalten. Sie muß notariell beglaubigt werden, da hierin u.a. Zahlbeträge geregelt werden und im weiteren ausgeschlossen werden soll, daß sich zur eigentlichen Scheidung noch sogenannte Folgesachen gesellen.

Alles klar?;)

Der Geschäftswert bemißt sich dann nach den einzelnen Positionen, die mit dieser Vereinbarung "abgehandelt" werden. (Beispiel: Zugewinn 50.000,00 EUR, Hausrat 20.000,00 EUR, Geschäftswert = 70.000,00 EUR). Nach diesem Geschäftswert ermittelt sich dann die Notargebühr entsprechend der KostO.

Wenn man nun Anwälte beauftragt, eine derartige Vereinbarung aufzusetzen,
hat man zweimal Kosten, einmal den Anwalt und dann noch den Notar, weil notarielle Vereinbarung.



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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#5
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Aha, und der Notar soll dann den Unterhalt ausrechnen? Geht´s noch?

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#6
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo Kanalmeister,

ich gebe Dir jetzt nur mal kurz die Erläuterung, warum Du die Frage von Marion nicht verstanden hast:

<I>Die Parenthese (griechisch parenthesis = Einschub) bezeichnet einen grammatisch selbständigen <B>Einschub in einen Satz, der dessen Zusammenhang unterbricht, ohne die syntaktische Ordnung zu verändern.</B>

Der Einschub wird meist von Gedankenstrichen umschlossen in den Satz eingefügt; deshalb werden oftmals auch die beiden Gedankenstriche selbst als Parenthese bezeichnet.</I>

Fragen?

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#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#8
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#9
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Kanalmeister,

ein Mensch wird klüger, der hinterlistige Fuchs wird schlauer. ;)

Ich hoffe aber dennoch, daß Du für die Zukunft richtig liest; wenn Du was nicht verstanden hast, nachfragst und wenn beides nicht in Deinem Sinne ist, einfach den Babbel hälst, sprich keine Falschweisheiten ausposaunst.

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#10
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#11
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#12
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

@Kanalmeister

*lol* *grins*

Verstehst Du mich jetzt? Da das nun Dein Niveau ist, sollte es aber klappen. ;)

Im übrigen hat Grammatik nichts mit meinem Büroservice zu tun, meine Erläuterung für Dich war einfacher Deutschunterricht 7. Klasse.

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#13
 Von 
Ma.Lau
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)

Ihr sollt euch nicht wegen meiner Frage in die Wolle bekommen !!!!
Also kann ich das aufsetzen wie ich mir das denke, dem Notar vorlegen und der wird das dann hoffentlich unterzeichnen. Hmmm ...

Danke für die Antwort

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#14
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#15
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

<I>Also kann ich das aufsetzen wie ich mir das denke, dem Notar vorlegen und der wird das dann hoffentlich unterzeichnen. Hmmm ... </I>

Ich hoffe für Dich nicht, daß der Notar das dann so einfach und ungeprüft unterschreibt. Wird er auch nicht tun, übt er denn sein Amt verantwortungsbewußt aus.

Nein, Ihr solltet das eben gerade <B>nicht</B> alleine aufsetzen, sondern von dem Notar erledigen lassen. Anderenfalls kann es ganz schnell ein böses Erwachen geben.

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