Noch kein Scheidungstermin - wann Garagenräumung?

7. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)
Noch kein Scheidungstermin - wann Garagenräumung?

Vielleicht kann mir jemand für mein Problem einen Rat geben: Ich lebe getrennt von meiner Ehefrau, ein Scheidungstermin ist noch nicht festgelegt, weil für die Errechnung des Zugewinnausgleichs noch Gutachten über Grundstückswerte etc. einzuholen sind. Gebäude und Grundstücke sind im Eigentum meiner Frau. Darunter befinden sich auch einige Garagen, die sie nicht nutzt.
Nun hat sich mich aufgefordert, bis zu einem relativ kurzen Termin diese Garage zu räumen. Dies fordert sie jetzt nur aus Boshaftigkeit und Ärger wegen des Zugewinnausgleichs. Sie braucht die Garage ansonsten nicht. Kann ich nun bis zum Scheidungstermin die Garage weiter benutzen oder muss ich ihrer Aufforderung folgen?
Wohnungsmäßig habe ich mich bereits "abgenabelt", um die Trennung einhalten zu können, diesbezüglich gibt es keine Probleme. Mir geht es jetzt nur um die Garagennutzung bis zum Scheidungstermin, der irgendwann 2014 sein wird. Bin dankbar für jeden guten Hinweis.

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"Sepp"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo nnahoj ,

Der Zugewinnausgleich kann auf Antrag, abgetrennt werden.

D.h. Scheidungstermin , und für Zugewinnausgleich ein extra Termin. Meist auch billiger.

Muss einer dem anderen Unterhalt zahlen?

Eine vermietete Garage könnte als EK deiner Nochfrau gewertet werden.

lg
edy



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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 07.12.2013 16:04

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo edy -
danke für deine Antwort.
Ich zahle Unterhalt an meine Nochfrau (für 2 Kinder);
die Garage, die ich jetzt frei machen soll, wird sie
wahrscheinlich nicht vermieten, weil es mehr ein älterer Schuppen ist, für Fremdvermietung etwas ungeeignet.

Viele Grüße und herzlichen Dank für deine Stellungnahme.


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"Sepp"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Du wohnst nicht mehr dort. Vielleicht will sie Dich einfach nicht mehr auf dem Grundstück in ihrer Nähe haben. Was nachvollziehbar ist. Wenn die Garage Teil des Anwesens ist, was sie allein bewohnt, hat sie m.E. auch Anspruch auf Räumung. Mit der Scheidung hat das gar nichts zu tun.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo,
nein, das kann´s nicht sein.
Die Garage ist über einen Kilometer von ihr entfernt,
sie sieht also weder die Garage noch mich wenn ich dort
mal wenige Minuten bin.

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"Sepp"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ich habe keine Ahnung, wie bei Euch die Eigentums/Nutzungsverhältnisse ausgestaltet sind. Jedenfalls ist das keine familienrechtliche Frage und hat mit der Scheidung gar nichts zu tun.

wirdwerden

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