Nicht verheiratet - Rechte / Pflichten

5. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Ruth1965
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 10x hilfreich)
Nicht verheiratet - Rechte / Pflichten

Ich hoffe, daß ich hier richtig bin. Mein Freund und ich leben nun seit über 10 Jahren zusammen. Die Wohnung gehört ihm, wir haben einen gemeinsamen Sohn. Gestern kam folgende Diskussion auf. Was müssen wir tun, wen dem einen mal etwas passiert. Welche Vollmachten müssen zwingend erteilt werden an den anderen. Es ging auch darum, wenn der eine mal im Krankenhaus, lasst es auf der Intensivstation sein. Darf ich als eigentlich "Nicht-Familienangehörige" dann zu ihm, welche Unterlagen werden im Krankheitsfall benötigt, auch wenn der andere nicht mehr geschäftstüchtig ist. Wie wird unser Sohn (der ist mittlerweile 15) abgesichert. Wo kann ich mich darüber informieren. Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Eine Vorsorgevollmacht hilft im Krankheitsfall:

http://www.aerztekammer-bw.de/15/patientenverfuegung/

Eine Risikolebensversicherung ist eine verhältnismäßig günstige finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall:

http://www.check24.de/news/risikolebensversicherung/risikolebensversicherung-optimal-vorsorgen-16755/

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