Ich hoffe, daß ich hier richtig bin. Mein Freund und ich leben nun seit über 10 Jahren zusammen. Die Wohnung gehört ihm, wir haben einen gemeinsamen Sohn. Gestern kam folgende Diskussion auf. Was müssen wir tun, wen dem einen mal etwas passiert. Welche Vollmachten müssen zwingend erteilt werden an den anderen. Es ging auch darum, wenn der eine mal im Krankenhaus, lasst es auf der Intensivstation sein. Darf ich als eigentlich "Nicht-Familienangehörige" dann zu ihm, welche Unterlagen werden im Krankheitsfall benötigt, auch wenn der andere nicht mehr geschäftstüchtig ist. Wie wird unser Sohn (der ist mittlerweile 15) abgesichert. Wo kann ich mich darüber informieren. Danke
-----------------
""
Nicht verheiratet - Rechte / Pflichten
5. Mai 2011
Thema abonnieren
Frage vom 5. Mai 2011 | 07:04
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 10x hilfreich)
Nicht verheiratet - Rechte / Pflichten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. Mai 2011 | 08:56
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8069x hilfreich)
Eine Vorsorgevollmacht hilft im Krankheitsfall:
http://www.aerztekammer-bw.de/15/patientenverfuegung/
Eine Risikolebensversicherung ist eine verhältnismäßig günstige finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall:
http://www.check24.de/news/risikolebensversicherung/risikolebensversicherung-optimal-vorsorgen-16755/
-----------------
""
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
266.983
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
16 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten