Neufestsetzung Unterhalt bei weiterem Kind?

29. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Emma
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Neufestsetzung Unterhalt bei weiterem Kind?

Mein Mann ist einem Kind (10 Jahre) unterhaltsverpflichtet. Das Kind stammt aus einer früheren Beziehung, die Mutter ist mittlerweile wieder verheiratet.
Der Unterhalt ist per Titel festgelegt.
Bei der Unterhaltsfestlegung ist von einem Gehalt von 2000 Euro mtl. und einer Uunterhaltsverpflichtung von zwei Kindern ausgegangen worden.
Seit September 2003 haben wir ein weiteres Kind, so dass mein Mann doch theoretisch drei Kindern zum Unterhalt verpflichtet wäre.
Wird da nicht der tiedere Stufe der Düsseldorfer Tabelle angesetzt?
Lt. Auskunft der zuständigen Stelle wird nicht neu berechnet, da es " unser eigenes Pech wäre, wenn wir noch ein Kind bekommen hätten". Außerdem hat mein Mann nun einen weiteren Arbeitsweg, nämlich 35 km einfach mit dem PKW, auch dieser weitere Arbeitsweg wird bei der Bemessung des Unterhalts nicht herangezogen, stimmt das so?????????????

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Ja und Nein !
Bei Unterhaltsfragen brauchst du das Jugendamt als Unterhaltspflichtiger nie zu fragen.... da bekommst du immer dumme Antworten !
Seid ihr verheiratet ?
Die Düsseldorfer Tabelle ist für 3 unterhaltsberechtigte Personen ausglegt.... sofern er für dich nicht unterhaltspflichtig ist, da du eigenes Einkommen hast, rutscht er keine Stufe runter. ( Aber auch egal, da durch die anteilige Kindergeldberechnung der Zahlbetrag bis Einkommenstufe 6 gleich bleibt.
Auch für dich ist er unterhaltspflcihtig, sofern du kein eigenes Einkommen hast ( oder zu wenig)... dann wiederum rutscht er eine Stufe runter. !
Ob der Arbeitsweg angerechnet wird, liegt im Ermessen des Richters.
Ob das alles allerdings eine Rolle spielt bei 2000 EU Nettoverdienst, ist die Frage. Relevant wird dies nur, sofern er ein Mangelfall ist und nicht genügend Einkommen für alle Unterhaltsberechtigten zur Verfügung steht. Wie alt ist das mittlere Kind ?

Bedarf:
249 EU ( für das 10 jährige ) + 192 ( für euren Frischling ) + 535 EU ( für dich, falls nicht erwerbstätig) = 976 EU

Einkommen:
2000 - 5% ( berufsbedingte Aufwendungen, falls nicht schon inkl. ) - 840 EU Selbstbehalt = 1060 EU, die zu Unterhaltszahlungen zur Verfügung stehen würden.
Da sind dann auch noch 220 EU für ein 3. Kind drin, ohne dass er unter dem Selbstbehalt ( 840 EU ) liegt.
Also, sofern das mittlere Kind zwischen 0 und 6 Jahre alt ist, kann/muss er voll zahlen. Ist das Kind zwischen 6 und 11, liegt er 11 EU über dem Selbstbehalt..... also nicht der Rede wert.
Gruß
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Klaus Wille
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
von wann ist der Unterhaltstitel?
ist das Einkommen gleich geblieben?


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Klaus Wille
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
grundsätzlich muß man "teufelin" zustimmen, wenn sich die o.g. Angaben nicht verändert haben. Daher nur rein provisorisch:
von wann ist der Unterhaltstitel?
ist das Einkommen gleich geblieben?




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Emma
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier die weiteren Infos:
Ja ,wir sind verheiratet, ich arbeite derzeit nicht. Mit der Mutter des unterhaltberechtigten Kindes bestand nur eine Beziehung.
Das mittlere Kind ist 4 1/2.
Der Unterhaltstitel ist von 2001.

Kann ich als Unterhaltsverpflichteter eine Neuberechnung verlangen ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Emma
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal an "Teufelin";
ich rechne dann doch aber so:
Einkommen 2000 -5%-840= Verteilmasse, also 1060 Euro

da ich derzeit in Elternzeit bin , also nicht arbeite, wären das 535 für mich ,192 Euro fürs Baby, 192 für den mittleren weil er 4 ist und 249 für den großen, damit wäre ich aber bei 1196 Euro das stimmt doch, oder , somit müßte neu berechnet werden, vorallem wenn ein Kind in eine neue Alterstufe rutscht, oder?

Spielt es denn eine Rolle, ob die Ex wohlhabend geheiratet hat , nein, oder?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.637 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen