Neuer Partner hat Unterhaltsschulden mit Titel... zusammen ziehen?

1. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
VampAngel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Neuer Partner hat Unterhaltsschulden mit Titel... zusammen ziehen?

Hallo lieben Forum,
mein neuer Partner hat zwei Kinder (12, 9) jedoch keinen Kontakt zu den Kindern.
Die Mutter der 9 jährigen Tochter hat einen Titel auf ausstehende Kindesunterhaltszahlungen, mehrere Tausen Euro.
Aktuell zahlt er Mindestunterhalt auf Grund seines geringen Einkommens.
Was passiert, wenn wir zusammen ziehen?
Wird mein Gehalt als neues Haushaltseinkommen mit in die nächste Berechnung einbezogen?
Kurz zu mir, ich habe auch zwei Kinder (7, 4), bekomme für den großen Mindestunterhalt und für den kleinen Unterhaltsvorschuss.
Danke für Eure Antworten...

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo VampAngel,

Zur Zeit hat er einen Selbstbehalt von 1080€.

Durch den Zusammenzug kann dieser auf bis zu 800€ verringert werden,da er ja nur die Hälfte der Wohnkosten usw, hat.

(Haushaltsersparnis).

lg
edy

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#2
 Von 
VampAngel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Edy,
Danke für deine schnelle Antwort.
D.h. er müsste mehr Unterhalt bezahlen, weil ihm mehr Geld zur Verfügung steht, die Höhe meines Einkommens ist aber egal!? ;-)
Er verdient allerdings < 1.500 € netto ist da nicht eh max nur der Mindestunterhalt zu zahlen?
LG

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo V.A.

Dein Einkommen ist egal.

Der Mindestunterhalt für beide Kinder zusammen beträgt 632€

lg
edy

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#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen!

Das Absenken des SB würde ich hier nicht unbedingt sehen. Da müsste man zunächst tatsächlich auf das Einkommen der TS schauen, und wissen, welches OLG zuständig ist.

In den LL des OLG Hamm heißt es nämlich unter Punkt 6.2...

Zitat:
...kann unter dem Gesichtspunkt ersparter Wohn- und Haushaltskosten nach den Umständen des Einzelfalles – bei Leistungsfähigkeit des Partners - die Bedürftigkeit mindern bzw. die Leistungsfähigkeit steigern.


edy, das OLF FFM kennt diesen Passus aber in der Tat nicht.

LG nero

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#5
 Von 
VampAngel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Nero,

für was steht denn TS? :-o Bin ich damit gemeint?
Also grundsätzlich finde ich es natürlich wichtig, dass er seiner Unterhlatspflicht nachkommt und wenn er durch den gemeinsamen Haushalt mit mir seine Haushaltskosten senken und dadurch mehr Unterhalt zahlen kann finde ich das auch nur gerecht. Das trage ich auch zu 100% mit!
Meine Sorge liegt eher in dem Titel der offenen Forderungen... Das kommt aus einer Zeit vor mir und ich habe halt Sorge, dass mir mein Sparbuch gepfändet wird...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
VampAngel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

P.S. zuständiges OLG ist Berlin

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 9285x hilfreich)


So lange der Mindestunterhalt gezahlt wird, dürfte das Zusammenziehen eigentlich keine Auswirkungen auf den laufenden Unterhalt haben.
Eine Absenkung des Selbstbehalts wegen des gemeinsamen Haushalts (und damit erhöhten Unterhaltszahlungen) kommt eigentlich nur in Betracht, wenn bisher weniger als der Mindestunterhalt gezahlt wurde.

Wenn allerdings Unterhaltsrückstände tituliert sind, könnte irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen und pfänden. Wenn im gemeinsamen Haushalt Wertgegenstände vorhanden sein sollten, darf der Gerichtsvollzieher die auch mitnehmen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von VampAngel):
Das kommt aus einer Zeit vor mir und ich habe halt Sorge, dass mir mein Sparbuch gepfändet wird...


da brauchst du dir keine Sorgen machen.

lg
edy

Signatur:

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durch.

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#9
 Von 
VampAngel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von drkabo):

Wenn allerdings Unterhaltsrückstände tituliert sind, könnte irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen und pfänden. Wenn im gemeinsamen Haushalt Wertgegenstände vorhanden sein sollten, darf der Gerichtsvollzieher die auch mitnehmen.


WAS??? Das bedeutet, dass wenn seine Ex am Rad dreht ich beweisen muss was mir im Haushalt gehört und was nicht???

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 9285x hilfreich)


Zitat:
Das bedeutet, dass wenn seine Ex am Rad dreht ich beweisen muss was mir im Haushalt gehört und was nicht???

Im Prinzip: Ja

Ein Gerichtsvollzieher ist nicht verpflichtet (und auch nicht berechtigt), bei Mehrpersonen-Haushalten vor der Pfändung ausführlich zu prüfen, wem was gehört. Sachen, die offensichtlich(!) nicht deinem Mann gehören darf er zwar nicht pfänden, aber ansonsten gilt, dass du beweisen musst, dass die Sachen dir gehören.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Na ja, so einfach ist das mit dem Pfänden auch wieder nicht !

Also erst mal darf nichts gepfändet werden, das für deine Lebenführung benötigt wird ... Möbel, Hausrat, Fernseher etc. Und natürlich darf nichts gepfändet werden, was nachweislich oder ganz offensichtlich dir gehört, z.B. Sparbücher die auf deinen Namen lauten, die Einbauküche, dein Auto, dein Gehalt etc. Und es darf auch nichts gepfändet werden, dessen Erlös kaum die Kosten der Verwertung deckt.

Also im Feuer stehen nur das Gemälde von van Gogh, die Münz- und Briefmarkensammlung von hohem Wert, Perserteppiche, hochwertiger Goldschmuck ... Wenn davon in deinem Haushalt nix zu finden ist oder wenn du nachweisen kannst, dass das Zeug dir gehört, dann nimmt der Gerichtsvollzieher deinem Partner die EV ab (wenn dies nicht eh schon geschehen ist) und wird unverrichteter Dinge wieder abziehen. Und die Kosten trägt die Gegenseite, weil sie die Musik bestellt hat.

So heiß wird das also nicht gegessen wie es gekocht wird. Du solltest halt künftig bei allen größeren Anschaffungen genau darauf achten, dass die auf DEINEN Namen erfolgen und von DIR bezahlt werden. Und die Belege hebst du gut auf.

Es gibt sehr viele Beziehungen, wo ein Partner Außenstände hat. Wenn man sorgsam darauf achtet, das Eigentum streng zu trennen, dann kann man damit sehr gut leben.


-- Editiert von Marcus2009 am 01.10.2015 16:15

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
VampAngel
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Marcus2009,
Vielen Dank für deine Antwort, die beruhigt mich doch wieder etwas...
Ich bin halt auch Alleinerziehende Mutter, voll berufstätig und habe mir vor 10 Jahren den Traum vom Eigenheim erfüllt. In mir nagte jetzt schon die Sorge, ob ich für etwas verantwortlich gemacht werden kann und man mir oder meinen Kindern etwas Weg nehmen könnte, wofür ich hart gearbeitet und viel verzichtet habe.
Neuen, ich besitze weder eine Ming Vase noch Perser Teppiche, bin dennoch stolz auf mein gemütliches zu Hause.

Alle weiteren Anregungen von dir für die zukünftigen Anschaffungen werden wir wohl beherzigen :-)
LG

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