Neue Partnerin / Kindesunterhalt

17. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.04.2012 07:59:08
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 3x hilfreich)
Neue Partnerin / Kindesunterhalt

Hallo Zusammen,

meine Partnerin möchte gerne , daß ich bei Ihr einziehe weil das wohnen in getrennten Wohnungen nicht so schön ist und langfristig.

Meine Frage wäre nun ob das Auswirkungen auf die Höhe der Unterhaltsverpflichtungen hat ? Ich zahle alles bis zum Selbstbehalt.

Meine Partnerin hat einen Halbtagsjob und bekommt Unterhalt und Kindergeld für ihre Kinder von deren Vater ..

Was sollte ich beachten ?

Bitte um schnelle Hilfe...

Ich will nicht weniger zahlen sondern nur nicht mehr zahlen müssen. Immerhin wäre es nicht gut für eine beziehung wenn das Einkommen meiner Partnerin irgendwie Einfluß auf die verpflichtungen hätte , die ich gegenüber meinen Kindern habe.



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-- Editiert Ruhrbengel32 am 17.04.2012 09:05

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30 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38384 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wenn Du ein Mangelfall bist, also weniger als den Mindestunterhalt für Deine Kinder zahlst, kann der Selbstbehalt auf 770 € herabgesetzt werden.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12318.04.2012 07:59:08
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 3x hilfreich)

Gilt das mit der Herabsetzung des Mindestunterhaltes nur wenn man verheiratet ist oder auch wenn man nur zusammen wohnt?

Meine Freundin hat selbst nur einen halbtagsjob da sie kleine Kinder hat und wenn ich zu ihr ziehen würde, würde sie auf das Unterhalts von ihrem ex mann verzichten.

es kann doch nicht sein, daß sie dann noch quasi für mich aufkommen müsste.

oder ???


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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38384 Beiträge, 13987x hilfreich)

Sie muss nicht für Dich aufkommen. Nur, Du sparst ja einiges. Keine eigene Miete, nur einmal GEZ u.s.w. Dein Selbstbehalt wird dann herabgesetzt. Aber nur, wenn Du ein Mangelfall bist.

wirdwerden

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#4
 Von 
guest-12318.04.2012 07:59:08
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 3x hilfreich)

Naja,

ich muss mich ja an der Miete beteiligen ... daher spart man da nicht besonders viel..

Ist ja nicht so, daß ich freie Kost und Logis habe.

Momentan kann ich beispielsw. mit dem Rad zur Bahn fahren, wenn ich dort hinziehe brauch ich eine Monatskarte.



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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38384 Beiträge, 13987x hilfreich)

Also wirklich, bisher hattest Du doch auch nicht freie Kost, oder? Fakt ist nun mal, dass man beim Teilen der Miete und insbesondere der Nebenkosten erheblich spart. Auch beim Internetanschluß, Strom u.s.w. Ob und inwieweit zusätzliche Kosten für Öffis angerechnet werden, das ist eine andere Frage. Aber, Du kommst preiswerter weg als bisher. Und Du zahlst offensichtlich nur einen Betrag für Deine Kinder, der unter dem Mindestunterhalt liegt. Das ist nun mal nicht wegzudiskutieren.

wirdwerden

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#6
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

@Ruhrbengel

Wie dir "wirdwerden" bereits mitgeteilt hat, geht es ja nicht nur um die Miete sondern auch um die sonstigen Ersparnisse (z.B. Strom oder nur ein Kühlschrank und nicht zwei usw).

Wenn du dann höhere berufsbedinge Aufwendungen hast, wird man das im Gegenzug natürlich auch berücksichtigen, wobei im Regelfall bereits pauschal 5% berücksichtigt werden, d.h. nur wenn sie dann höher sind als die vermutlich bereits berücksichtigten 5% hätte dies Auswirkungen.

Im Übrigen wird ja nicht einfach auf 770,00 EUR gekürzt (auch wenn dies gelegentlich einige Amtsrichter so handhaben mögen). Lt. BGH muss man sich genau anschauen, wie hoch dein sozialhilferechtlicher Bedarf in der neuen Partnerschaft ist, da dies die Untergrenze darstellt. Dies kann dein ein Betrag über 770,00 EUR aber auch darunter sein.

Grüße, Borion

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#7
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@Ruhrbengel32

Habe ich das richtig verstanden?

Deine Freundin möchte auf den Unterhalt für ihre Kinder verzichten, wenn Du zu ihr ziehst?

Also das geht nun wirklich nicht.


Camper

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#8
 Von 
guest-12318.04.2012 07:59:08
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 3x hilfreich)

@camper =>

nein , sie muesste auf das trennungsgeld das sie für sich von ihrem ex bekommt verzichten, weil ich ja dann bei ihr wohnen würde ..


Verzichten kann man aber auch nicht sagen, sie würde es halt nicht mehr bekommen. Der Unterhalt den sie für ihre kinder bekommt bliebe unberührt ...

Aber das Thema ist eh vom tisch ...

ich gehe nicht mit so eine "Hypothek" in einen neuen Lebensabschnitt.



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#10
 Von 
guest-12318.04.2012 07:59:08
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 3x hilfreich)

@NICK

>> Aber womöglich mit Kindern, die nicht ausreichend versorgt werden?

Öhm , ich glaube das meine Kinder gut versorgt sind, möglicherweise besser als ich selbst !

Aber womöglich mit Kindern, die nicht ausreichend versorgt werden?

Erstmal sollte man mal definieren was unter einer ausreichenden Versorgung zu verstehen ist.

Desweiteren bin ich ja nicht verpflichtet mit jemanden zusammen zu ziehen. Es war halt ein Wunsch nicht mehr und nicht weniger ....

Oder kennst Du ein Gesetz in dem steht das man alles ohne alles durchzurechnen durchführen muß.

Mal ehrlich : Wenn Du Frau wärst (falls Du es nicht bist) , würdest Du einen Mann mit solchen Belastungen aufnehmen ????

Wohl kaum oder ??



>> Wenn dabe der Mindestunterhalt nicht gedeckt wird, solltest du insbesondere beachten, dass du eine Erwerbsobliegenheit hast und deine Arbeitskraft zu 100% ausschöpfen darfst.

Ich habe einen 40h Vollzeitjob und ich denke das reicht.



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#11
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

quote:
Ich habe einen 40h Vollzeitjob und ich denke das reicht.


Die gängige Rechtssprechung geht, im Bezug auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit, von einer wöchendlichen Arbeitszeit von bis zu 48 Stunden aus.

LG nero

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#13
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ich finde es immer wieder verwunderlich, das manche Menschen lieber ihr mögliches Lebensglück mit neuer Partnerin opfern, als ihren Kindern den Mindestunterhalt (das wäre eine ausreichende Versorgung) zu zahlen. Das liegt wohl daran, das sie das Geld vom Gefühl her ihren ehemaligen Frauen (KM) in den gierigen Schlund werfen. Du tust das für dein Kind!!!
Wenn du deine jetztigen Lebenshaltungskosten mit den späteren in einer Lebesgemeinschaft vergleichst, wird der eine oder andere Euro übrig sein, den könntest du evtl. deinem Kind gönnen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#14
 Von 
guest-12318.04.2012 07:59:08
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 3x hilfreich)

Ausserdem hat ja die potentielle partnerin auch nochein Wort mitzureden, oder ?

Sie hat mir gesagt, das sie unter den gegebenen Umstaenden nicht mit mir zusammenziehen will. Und das ist ihrgutes Recht.



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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38384 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die Partnerin hat, was Deine Kinder angeht, überhaupt nichts mit zu reden. Der Kindesunterhalt wird durch Gesetz in Verbindung mit bekannten Tabellen/Gerichtsentscheidungen geregelt und nicht durch Entscheidungen von neuen Lebensgefährten des Verpflichten.

wirdwerden

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#16
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
immer wieder schön zu beobachten wie kritikfähig einige Mitmenschen sind, wenn es um sie selbst geht. Wer nicht zu hören bekommt, was er will, ist beleidigt und meldet sich ab. Da sind mir die Streitbaren wie z.B. Camper doch lieber, die stehen immerhin zu ihrer Meinung, auch wenn nicht immer nachvollziehbar.
Gruß
Andreas

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#17
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@amako

Nun vielleicht wird es dann nachvollziehbar, wenn ich sage, dass heute der MDK bei mir war und es für eine Pflegestufe sehr gut ausschaut.

All das wäre gar nicht nötig gewesen, wenn die Zivilgerichte nicht immer etwas von gesteigerter Erwerbspflicht gefaselt hätten.

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#18
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo Camper,
wollte dir gar nicht auf den Schlips treten, im Gegenteil. Viele Dinge die in so einem Forum gepostet werden, sind nicht für alle nachvollziehbar, wir kennen ja immer nur eine Seite der Medaille.
Gruß
Andreas

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#19
 Von 
rabauke41
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

die neue partnerin hat schon was mitzuentscheiden und zwar gewaltig und zwar ob sie bereit ist, für die kinder des TE einbußen in kauf zu nehmen oder auch nicht . Sie kann doch jederzeit sagen das sie nicht mit dem te zusammen wohnen will oder nicht.

ich sehe für sie keine rechtliche oder moralische verpflichtung gegen über den kindern des TE, oder ????

wie der te gesagt hat, geht ihr wenn sie mit dem te zusammenzieht der trennungsunterhalt flöten auf das sie derzeit wohl anspruch hat.

wenn dem te nun der selbstbehalt gekürzt wird, sind beide die verlierer ...

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#20
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)

Ob man was spart, wenn man mit einem neuen Partner/einer neuen Partnerin zusammenzieht ist mehr als fraglich.

Ich in meinem Fall würde definitiv mehr zahlen als bisher. Zum einen weil wir eine größere Wohnung (weil nicht zwei sondern dann vier Personen + 2 Kinder alle zwei Wochen zu Besuch) benötigen, zum anderen weil dann auch die Nebenkosten höher sind. Und das sind sie definitiv, weil jeder einen anderen Verbrauch hat (Wasser, Strom usw.).

Klar, jetzt kommen dann wieder die Argumente, dass man ja dann nur z.B. einen Kühlschrank braucht. Ich hab jetzt einen, der grad mal so für zwei für eine gute Woche reicht. Den könnte man auch für vier nutzen. Aber dann müsste ich/wir mindestens einmal mehr in der Woche zum Einkauf. Und bei uns ist das nicht grad mal so um die Ecke. Meine Freundin arbeitet TZ. Daher ist sie öfters zu Hause. Hört z.B. mehr Radio, ist öfters am PC, kocht öfters usw. Klar, ihr Verbrauch wird sich nicht sonderlich ändern. Aber ich muss den irgendwie mittragen. Auch reicht eine Waschmaschine. Nur läuft die jetzt nicht zweimal die Woche sondern viermal. Auch ein Bügeleisen (z.B.) würde reichen. Nur wird es jetzt doppelt so oft/lange genutzt. Also, wo hat es hier einen Kostenvorteil. Und weniger Essen und Trinken werde ich durch den Zusammenzug sicher auch nicht (eher mehr weil ich dann besser bekocht werde :-)).

Grob über den Daumen gerechnet: meine Freundin spart was ein (Miete) aber ich müsste ca. 25% (meiner jetzigen Nebenkosten) mehr zahlen. Das einzige, was ich mir einsparen würde bzw. wo es günstiger wird wären GEZ und Telefon/Internet.

Und dazu kommen ja auch noch andere Dinge, die wegen einer Lebensgemeinschaft angerechnet werden bzw. wegfallen würden. Das ist nicht ausser Acht zu lassen. Im Thread wurde ja schon der Wegfall des Unterhalts genannt. Und wer weiß, was in späteren Jahren noch dazukommt.

Und bevor jetzt wieder Antworten kommen von Wegen "Haarspalterei". Mein Kommentar sollte nur verdeutlichen, dass man nicht immer was spart, wenn man mit jemandem zusammenzieht. Das es so sein kann, schliesse ich nicht aus. Aber es ist nicht immer. Und ich hätte definitiv ein Problem, wenn mein SB von 950 auf 770 gekürzt werden sollte.



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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
rabauke41
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich stelle beim Lesen der Beiträge (nicht nur diesen) fest, daß hier sehr oft nicht auf der Sach- sondern auf der Gefühlsebene geposted wird.

Es ging dem TE sicher nicht darum, seine Kinder verwahrlosen zu lassen, sondern eher darum sich selbst ein angemessenes Leben zu sichern,,

Ich finde das auch nicht verwerflich,sondern ist Teil des normalen Selbsterhaltungstriebs .

Oftmals geht es Scheidungskinder durch den Unterhalt besser, als wenn diese Kinder in einem Umfeld leben würden , wo Vater und Mutter zusammenleben.



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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
@GISNAH
grundsätzlich gesehen ist das Leben in einem Haushalt finanziell günstiger als in zweien. Natürlich gibt es auch Nachteile aber die Vorteile überwiegen, nicht nur die finanziellen. Wenn sich für mich die Frage stellte, mit meiner Partnerin zusammenleben zu wollen, stellte ich diese finanziellen Fragen hinten an.
@rabauke
Das oft auf der Gefühlsebene gepostet wird liegt (gerade im Gebiet Familienrecht) wohl am Thema. Wenn wie in manchen Fällen die TE sachlichen Argumenten nicht aufgeschlossen gegenüber stehen, kommt es meistens zu einer Bewertung ihrer Motivation etc. Das liegt eben auch daran, das ja niemals eine objektive Fallschilderung möglich ist, sondern immer nur die Sicht der TE.
Das empfinde ich solange es nicht zu Beleidigungen etc. kommt auch nicht als dramatisch (kommt allerdings auf den Einzelfall an, einige neigen leider zum Pauschalisieren), denn dies ist keine Rechtsberatung sondern ein Meinungs- und Erfahrungsaustausch.
Gruß
Andreas

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#23
 Von 
rabauke41
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@andreas

Man kann nur das Geld ausgeben oder sparen, was man in der Tasche hat.

In meinem Fall wäre ein Zusammenziehen viel teurer geworden als in meiner bisherigen Wohnung zu bleiben. Eine Wohnung am Wohnort meiner Ex wäre 2,5 mal teurer geworden als da wo ich wohne und außerdem hatte sie auch Kinder und der KV ihrer Kinder wohnt im selben Ort wie sie . Daher wäre ein Umzug nicht möglich gewesen.



Alleine schon die Fahrt zur Arbeit wäre nicht mehr mit dem Rad möglich gewesen, sondern ich hätte eine Monatskarte für den ÖPNV gebraucht,die auch erstmal bezahlt werden muß.

Es war damals eine rationale Entscheidung gewesen. Wir haben es gelassen. Es war besser so,

Ich habe bisher immer gerne Untererhalt für meine Kinder gezahlt aber manchmal bin ich schon traurig , daß ich erst dann wieder "leben" darf , wenn meine Kinder aus der Ausbilung sind und eigenes Geld verdienen.

Das sind alles Dinge, die man überlegen muß und in unsrem war die Zahl unterm Strich tief rot.





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-- Editiert rabauke41 am 20.04.2012 08:11

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
die höheren Kosten mögen im Einzelfall vielleicht entstehen. In diesem Thread schauen wir ins Anfangsposting:

quote:
meine Partnerin möchte gerne , daß ich bei Ihr einziehe weil das wohnen in getrennten Wohnungen nicht so schön ist und langfristig.


Das ist relativ eindeutig, und kann nicht bedeuten, das höhere Kosten entstehen, denn eine Wohnung bleibt bestehen und eine fällt weg.
Der TE behauptet steif und fest, seine wirtschaftliche Situation würde sich nicht bessern, das ist doch schlichtweg falsch. Seine einzige Sorge besteht darin mehr KU zahlen zu müssen, das drückt er selber so aus:
quote:
Ich will nicht weniger zahlen sondern nur nicht mehr zahlen müssen.


Dass und wie für seine Nachkommenschaft aufzukommen ist, sollte zumindest jedem Erwachsenen klar sein, der ohne Verhütungsmaßnahmen verkehrt.
Zugegeben kommt es dabei für den Elternteil der Barunterhaltspflichtig ist zu wirtschaftlichen Belastungen, aber dem anderen Elternteil, das bei der Kinderbetreuung einen 24 Std Job, 7 Tage die Woche (ausgenommen Besuchszeiten beim anderen Elternteil)hat, geht es auch nicht besser. Mir fällt kaum ein Modell ein, das handhabbar wäre und beide entscheidend entlastet.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

-- Editiert amako am 20.04.2012 11:02

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#25
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@amako

quote:
Der TE behauptet steif und fest, seine wirtschaftliche Situation würde sich nicht bessern, das ist doch schlichtweg falsch. Seine einzige Sorge besteht darin mehr KU zahlen zu müssen, das drückt er selber so aus:


Seine Wirtschaftliche Situation wird sich sogar gewaltig verschlechtern.

Geschenke für die Freundin, im notwendigen SB von 950 € drin fallen dann aber dem Rotstift zum Opfer.

Handys haben inzwischen beide, Von gesparten Kosten kann also keine Rede sein.

PC haben inzwischen meist auch beide. Auch da von Kostenersparnis keine Rede.

Am Strom spart man sich zwar eine Grundbebühr, zalt aber dann halt mehr für den Verbrauch.

Heizung dasselbe.

Und wenn man dann wirklich was übrig hat, dann will man auch mal in den Urlaub fahren, oder sich was größeres leisten, wenn man schon dafür arbeitet.

Wo also bitte soll eine Ersparnis sein?

In Wirtschaftsrechnen haben unsere Richter offenbar durch die Bank gefehlt.

Camper






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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo Camper,
da der TE in die Wohnung der Freundin mit einiehen sollte erspart er sich die Miete samt Nebenkosten für seine alte Wohnung. Das dürfte einige Hunderter (je nach Wohnlage) ausmachen.
Zum PC: einmal angeschafft kostet er zwar Strom aber DSL teilt man sich per Router.
Für Handys bieten diverse Provider Partnertarife an, die sind je nach Nutzung deutlich günstiger.
Heizung: rein physikalisch gesehen ist der Wärmebedarf für drei Personen in der selben Wohnung sogar niedriger als der für zwei, sollte in der Praxis keinen Unterschied ergeben, aber eine komplette Wohnung fällt weg.
Zum Strom: wenn eine Person in einen Zweipersonenhaushalt dazu zieht bringt das ca. 10% Mehrverbrauch, abzüglich des vorherigen eigenen Verbrauchs erspart man sich ca. €15 monatlich (Erfahrungswert aus Jahr 2005, dürfte nach den letzten Strompreiserhöhungen noch höher liegen).
Zu den nahrungsmitteln, ein Dreipersonenhaushalt braucht ca. 20% mehr Nahrungsmittelkosten als ein Dreipersonenhaushalt ein Singlehaushalt liegt bei ca. 70% der Kosten eines Zweipersonenhaushaltes (ebenfalls Erfahrungswerte aus 2005). Jeder kaufmännisch gebildete Mensch (wenn ich mich recht erinnere gehörst du dazu) sollte die Zahlen zusammenrechnen können und zu einem eindeutigen Ergebnis kommen.
Geschenke für die Freundin: sollte seine Freundin / zukünftige Lebensgefährtin auch nur eine Hauch an Verständnis für seine Situation aufbringen, wird sie keine Geschenke erwarten, aber das ist spekulativ.
Ich habe vor 7 Jahren vor der gleichen Situation gestanden und mir das genau durchgerechnet.
Letztendlich hat aber nicht die bessere finanzielle Situation zum Entschluß geführt mit meiner heutigen Frau zusammen zu ziehen, sondern emotionale Gründe. Wenn der TE anderer Meinung ist, so denke ich für meinen Teil, dass die anderen (teilweise auch emotional begründeten) Argumente für ihn schwerer wiegen. Diese Abwägung muß nun mal jeder für sich selbst treffen.
Gruß
Andreas

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)

@Andreas: Sicher hat es Vorteile (emotional und haushaltstechnisch), wenn man mit seinem Partner zusammenzieht.

Aber ob es "grundsätzlich" finanzielle Vorteile beim Leben in einem anstatt in zwei Haushalten gibt bezweifle ich immer noch. Es mag sein, dass dies bei dir zutraf aber in meinem Fall wäre das definitiv nicht so. Die genannten Zahlen mögen wohl für einen Großteil an Personen zutreffen - aber halt nicht für alle.

Es ist korrekt, dass es z.B. Partnertarife bei diversen Providern gibt. Aber erstmal musst du deinen evtl. Vertrag (Laufzeit) erfüllen. Die "großen" der Branche lassen da nicht mit sich verhandeln (hab ich schon selbst durchgemacht). Und dann muss man da ja auch beachten, dass beide zur gleichen Zeit auslaufen oder du musst die Zeit zwischen den beiden Vertragsenden mit PrePaid überbrücken.

Nur 10% Mehrverbrauch beim Strom? Auch hier muss ich dir widersprechen. Meine Tochter u. ich haben pro Woche ca. 2 Ladungen für die Waschmaschine, meine Freundin auch. Da wird sich nichts ändern, ausser das man zusammen nur eine Maschine verwendet, die dann aber doppelt belastet wird und daher auch eher "ausfallen" kann, was dann wieder eine Neuanschaffung bedingt. Klar aber auch, dass z.B. nur ein TV auf StandBy steht oder genutzt wird. Hier gibts sicher keine Ersparniss, weil ich mir dann meinen ActionFilm aufnehme während ich mit ihr Rosamunde Pilcher ansehe. Aber irgendwann sehe ich die aufgezeichnete Sendung an und schon hab ich meinen Stromverbrauch. Von der emotionalen Seite (gemeinsam was im TV ansehen) spreche ich hier nicht - nur verbrauchstechnisch.

Und wie bitte soll ich verstehen, dass ein Dreier-Haushalt nur 20% mehr Nahrungsmittelkosten hat als ein Zweipersonenhaushalt? Das würde ja bedeuten, dass ich (im Zweier-Hh)für eine fiktive dritte Person ca. 80% mitkochen würde. Die dritte Person wird ihren Nahrungsverbrauch sicher nicht reduzieren. Richtig ist, dass das Kochen (stromtechnisch) billiger wird.

Heizkosten bleiben annähernd gleich? Dann kommst du mal in meine Wohnung und schaust dir meinen Verbrauch an und dann den meiner Freundin. Und dann reden wir nochmal ob ich da was sparen würde.

Und nicht ausser Acht lassen sollte man auch noch die gesetzliche Seite. Was wird denn vom Lebenspartner alles angerechnet, wenn ich mal was vom Staat benötigt? Klar, wenn man sich liebt unterstützt man den Anderen aber dass sollte nicht über die ´Gesetzesschiene geregelt werden. Oder warum sollte es meinen Kindern besser gehen, wenn ich mit einer neuen Frau zusammenlebe. Das Mehr an KU kassiert deren Mutter und wird es sicher nicht dazu verwenden, den Kindern ein besseres Leben zu ermöglichen (ich spreche von meiner Ex).

Wir reden hier nur von der finanziellen Seite. Bei der emotionalen gebe ich dir völlig recht. Und die wird sicher immer an erster Stelle stehen.

Aber es hat definitiv nicht für alle finanzielle Vorteile. Auf statistische Werte kannst du dich auch nicht verlassen. Die werden so gedreht, wie sie grad benötigt werden. Und wer beweist, dass die 100 Personen, die da befragt wurden genau deinem persönlichen sowie deinem finanziellen Lebensil entsprechen.

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
rabauke41
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@andreas

ich weiss nicht wo du wohnst - aber das was du schreibst stimmt NICHT, ausser was das emotionale angeht, vielleicht,

Was die kosten angehtm, liegst du voll daneben.

In der stadt in der ich wohne ist der mietspiegel ganz anders als in dem ort, wo meine ex wohnte. Sie zahlte für 60qm 800 EUR kalt , ich für 43qm 400EUR warm.

wenn ich bei ihr eingezogen waere , haette ich 250€uro warm dazugeben muessen. dazu haette ich nen monatstt gebraucht für 120 €uros. da wo ich wohne fahre ich rad = annähernd 0 euro.

da wären dann die 150 euro fast weg. da ich meistens auf der arbeit fruehstuecke und mittag esse, aere da kaum ersparnis...

FAZIT:
jeder hat andere umstaende und man soll nicht alles verallgemeinern. bzw. seine umstaende auf alle anwenden. von liebe allein wir keiner satt

am ende gibts oft nur verlierer und die neue beziehung leidet oft auch, wenn es zu stressig wird.



vo


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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
@camper
Ich behaupte ja auch nicht, das die Ersparnis für alle Personen zutrifft, für Einzelfälle müsste man halt die genauen Umstände kennen.
Zu den Nahrungsmitteln: wenn aus zwei drei Personen werden steigt der Bedarf rein rechnerisch auf 150%, wegen des "Schwundes" von zwei Haushalten (speziell Singles neigen zu höherem Verschleiß was das angeht, siehe unten)sind es bei einem Haushalt ca. 120% (rein statistisch, ohne Einzelfallbetrachtung)
Zum Strom: die von mir angebrachten 10% sind ein Erfahrungswert (so hatte ich das gepostet), auf keinen Fall wird der Stromverbrauch so hoch wie vorher in zwei Wohnungen zusammen sein.
Waschmaschinenabnutzung: Dass sich eine Waschmaschine bei häufigerem Gebrauch stärker abnutzt ist unbestritten, das ist aber ein Langzeitfaktor, genau wie die fristgerechte Kündigung von Handyverträgen und Abschluss eines Partnertarifs.
Heizung: wenn der TE wie gepostet zur LG ziehen wollte so ergibt sich in der gemeinsamen und bisherigen Whg. der LG kein höherer Wärmeverbrauch (meist wollen Frauen es eh wärmer haben, das bestätigt dein Posting).
Um staatliche Unterstützung geht es in diesem Fall nicht.

@rabauke
Die spezielle Lage jedes einzelnen kann nur dann genau beurteilt werden wenn alle Fakten und Zahlen vorliegen, in deinem Fall scheint die Ersparniss eher gering, obwohl es Einsparpotenzial gäbe. Die von dir genannten Essgewohnheiten sind eher typisch für Singlehaushalte, habe ich früher auch so gemacht, seit ich wieder Familie habe, habe ich das entsprechend geändert.
Die höheren berufsbedingten Aufwendungen wie Monatskarte lassen sich berücksichtigen.
Grundsätzlich lässt sich aber sagen, das zwei kleine Haushalte nun mal mehr kosten als ein größerer.
Gruß
Andreas

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)

So, nun muss ich diesen Thread nochmal ausgraben, weil genau das eingetreten ist was ich im Beitrag vom 21.04.2012 aufgeführt habe.

Ich wohnte mit meiner Tochter zusammen in einer Wohnung, meine Freundin mit ihrer Tochter in einer anderen Wohnung. Jeder zahlte Miete und die Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser, Telefon, Internet, Versicherungen.

Letztes Jahr haben wir uns entschieden, zusammenzuziehen. Also haben wir uns eine entsprechend große Wohnung gesucht, in der wir zu viert,teilweise sogar zu 6 (ich hab noch zwei weitere Kinder die bei ihrer Mutter leben) wohnen können.

Umgerechnet kommt jetzt, was die Wohnungsmiete betrifft, niemand von uns günstiger weg. Im Gegenteil, die beiden einzelnen kleineren Wohnung waren zusammen günstiger gewesen (wobei unsere jetzige auch nicht gerade ein Luxus-Appartement ist).

Die Nebenkosten für Strom sind von 26€ und 46€ auf jetzt zusammen 92€ gestiegen. Und wenn jetzt kommt, dass man ja nur einen TV braucht - im WZ steht der meiner Freundin und aus meinem ehemaligen Wohnzimmer der TV ist im Zimmer meiner Tochter. Also keine Ersparnis. Eher ist noch ein weiterer hinzugekommen, weil di Tochter meiner Freundin nun auch einen haben wollte (und deren lieber Papa hat gleich noch eine Heimkinoanlage und eine Wii dazugelegt)

Wasserverbrauch ist (beide Wohnungen zusammengenommen) annähernd gleich geblieben, da wir ja nicht alle vier in der gleichen Badewanne sitzen/oder zusammen duschen und auch jeder nach dem Toilettengang abspült und nicht wartet bis die anderen drei/vier/fünf auch noch ihr Geschäft verrichtet haben. Und die eine Waschmaschine (vorher waren es zwei) läuft jetzt halt doppelt so oft (spart etwas an Strom ein - Wasser sicher nicht).

Von den Heizkosten rede ich jetzt mal nicht.

Die Menge an Lebensmitteln hat sich nicht verändert, jeder isst noch genauso viel wie vorher in getrennten Wohnungen, einzige Ersparnis: es wird die doppelte Menge an Lebensmitteln in einem Kochvorgang zubereitet was sicher geringe Mengen an Strom spart.

Versicherungen bleiben gleich. Zumindest die Personenversicherungen. Die Hausrat ist auch nicht viel günstiger geworden.

Somit kann ich nicht nachvollziehen, weshalb ein Selbstbehalt um bis zu 25% gekürzt werden sollte. Ich spare definitiv keine 25% durch das Zusammenleben mit meiner Freundin ein. Im Gegenteil, ich hab jetzt mehr (Wohnungs-)Kosten als vorher. Gespart hat meine Freundin. Soll mir das jetzt zu Last gelegt werden?


-- Editiert GISNAH am 08.02.2014 23:19

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