Neue Frau, neue Kinder....

9. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
AlexG
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 21x hilfreich)
Neue Frau, neue Kinder....

Hallo,
ich habe eine evt. etwas komplizierte Frage. Der Erzeuger unserer Kinder (meine Frau hat 2 Kinder mit in die Ehe gebracht), war schon immer der Meinung, er würde mehr als genug Unterhalt bezahlen. Als wir im dann nachweisen konnten, dass er sogar zu wenig(!!) Unterhalt für seine Kinder bezahlt, ging es richtig zur Sache. Unter anderem hat er seinen Kindern, und auch uns erklären wollen, dass er finanziell sowieso schon absolut am Limit leben muss und jetzt auch noch das...... Zahlen tut er nin äusserst widerwillig.
Bemerkenswerter Weise waren trotz allem 2 Wochen USA Urlaub und weisse Hochzeit drin.

Nun hat der Erzeuger unserer Kinder mit seiner neuen Frau die wunderbare Idee gehabt (obwohl kein Geld und eh schon 2 unterhaltspflichtige Kinder) noch ein Kind in die Welt zu setzen. Es wurde nun Zwillinge. Um nun mal auf den Punkt zu kommen:
Durch die neuen Kinder kann er ja nun entsprechen den Unterhalt für seine ersten beiden Kinder entsprechend kürzen. Ich frage mich nun, kann man so einfach neue Kinder geplant in die Welt setzen, obwohl man weiss, dass es mit dem Unterhalt für die beiden Kinder aus erster Ehe schon knapp ist (angeblich). Ach so, ein brandneues, grosses Auto war auch noch drin.

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"Glück Auf!"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sehr geehrter Herr G.,

es ist das leidige Problem mit den sich gegen die Unterhaltsverpflichtung streubenden Unterhaltszahler.

Im juristischen Sinne gibt es keine Norm, die es einem Menschen verbietet, Kinder in die Welt zu setzen, auch wenn er schon für andere weitere Kinder unterhaltspflichtig ist. Jedes der Kinder hat einen Anspruch auf Unterhalt, so dass die vorhandenen Unterhaltszahlungen aufgeteilt werden müssen.

Gemäß Ihrer Schilderungen scheint der Kindsvater doch mehr Geld zu haben, als er anzugeben scheint. Versuchen Sie dieses nachzuweisen, lassen Sie sich über sein Einkommen vom Arbeitgeber Auskunft erteilen, prüfen Sie sein Vermögen (Eigentum, Wohungen, Autos etc.), prüfen Sie seine Ausgaben (Hochzeit, USA, Urlaub etc.) und lassen Sie dann dementsprechend den Unterhalt neu berechnen. Gewiss weiß ich aus eigener Prozesserfahrung, dass es schwierig ist, das korrekte Einkommen und das korrekte Vermögen nachzuweisen. Aus diesem Grund ist die Vorgehensweise immer Einzelfallabhängig.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AlexG
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo und guten Morgen!
Herzlichen Dank für die prompte Antwort. Nun ja, leider habe ich mir schon gedacht, dass man in Deutschland das Kinderkriegen/zeugen wohl kaum reglementieren kann.

Nur zur Ergänzung, wir haben uns die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate + Steuer + Sparbücher etc. zeigen lassen. Nur als Beispiel sei erwähnt, dass meine Frau sich schon nach der Scheidung (mittlerweile 6 Jahre her) gewundert hat, dass das Bruttoeinkommen auf der Gehaltsabrechnung kurz nach der Trennung auf wundersame Weise gesunken ist und seit dem auch nicht Nennenswert gestiegen wäre. Jetzt versuche man mal, da etwas nachzuweisen.

Meine Frau und ich haben uns schlicht angewöhnt, uns so gut es geht aus der Abhängigkeit des Unterhaltes für die Kinder zu lösen.

Noch einmal vielen Dank für die prompte Antwort!

gut gehn und Glück Auf! aus dem Ruhrgebiet!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Maggie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Mein Freund hat schon zwie Kinder aus erster Ehe für die er auch monatl.das max.an Unterhalt zahlt.Ab Juli 556 €.Inzwischen haben wir aber eine neue Familie gegründet.Unser Sohn kam im Jan.2002 zur Welt.Unser zweites Kind wird im Januar 2004 zur Welt kommen und dieses Jahr werden wir noch heiraten.
Meine Frage nun:Da dann zwei kleine Kinder da sind ist es mir nicht mehr möglich arbeiten zu gehen.Wie hoch ist der Selbsbehalt einer Familie und würde sich der Unterhalt für die ersten beiden Kinder minimieren?

0x Hilfreiche Antwort

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