Hallo Leute,
Person A mietet 90qm Wohnung um mit Person B und gemeinsamen Kind unverheiratet zusammen zu Wohnen. Person A steht alleine im Mietvertrag.
Person A bekommt Aufforderung zur Nachzahlung. Ca 3 Wochen später zieht Person B mit Kind aus.
Kann Person A von B Noch was verlangen von der Nachzahlung? ??
Danke euch
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Nebenkostenabrechnung Mietwohnungen Ex Partner
25. Mai 2014
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Frage vom 25. Mai 2014 | 22:30
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenkostenabrechnung Mietwohnungen Ex Partner
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#1
Antwort vom 28. Mai 2014 | 09:29
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
Die Frage ist doch, womit soll Person B
(mit Kind) zahlen?
Zustehen würde es A.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
#2
Antwort vom 28. Mai 2014 | 21:33
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
danke für deine Antwort.
B bezieht alg 2. Unterhalt wird von a Noch nicht gezahlt da alles Noch beim Anwalt ist.
Gruß
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#3
Antwort vom 29. Mai 2014 | 12:37
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Hallo,
ein vertragsrechtlicher Anspruch aus dem Mietvertrag besteht nicht.
Hier kommt es also darauf an, ob es eine beweisbare Absprache zwischen A und B gibt. Falls nein, besteht auch insoweit kein Nachforderungsanspruch.
Mit Familienrecht hat das nichts zu tun.
SG
Berry
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