Namensänderung bei Scheidungskindern?

27. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Marmelade
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Namensänderung bei Scheidungskindern?

Guten Tag zusammen,
kennt sich jemand mit dem Thema Namensänderung bei Scheidungskindern aus ???
Mein Freund ist seit 7 Jahren geschieden und der gemeinsame Sohn aus dieser Ehe ist 9 Jahre alt und trägt den Nachnamen des Vaters. Seine Exfrau hat kurz nach der Scheidung neu geheiratet und möchte nun, dass der Junge den Familiennamen des 2.Ehemannes trägt. Angeblich gäbe es bei sämtlichen Behörden, Ärzten, Schule.... immer Probleme bzw. Erklärungsbedarf warum der Junge einen anderen Familiennamen trägt. Kann Sie dies alleine entscheiden? Mein Freund möchte auf jeden Fall, dass er "seinen" Namen behält. Zusätzlich würden angeblich noch erbliche Gründe hinzukommen (Eltern der Ex würden ihrem Enkel gerne einen größeren Betrag vererben wollen!)
Wer hat zu diesem Thema ebenfalls seine Erfahrungen gemacht? Wir gehen davon aus, dass ohne Zustimmung des leiblichen Vaters gar nichts alleine entschieden werden kann, oder ??
Vielen Dank für eure Antworten/Ratschläge !!!!!

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Senor James
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 21x hilfreich)

Meine Rechtsanwältin, die ich deswegen auch tagelang belagert habe, meinte das es ohne Zustimmung des Vaters nicht geht. Den Paragraphen kann ich Dir leider nicht nennen.

Des weiteren meinte, sie das es heute gang und gebe ist (mittlerweile zumindest) das in Familien verschiedene Namen vorkommen.

Dann muß die Gute halt immer mit Geburtsurkunde rumlaufen, da ist Sie dann nicht die einzige.

Meine Freunding zelebriert das Thema seit Jahren, allerdings mit einem anderen Hintergrund ;o)

Aber was haben die Großeltern mit vererben und dem Namen zu tun???

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Doch, es müsste gehen.
Ein Urteil habe ich gefunden: 2 K3353/98 Verwaltungsgericht Koblenz.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
Marmelade
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Senor James:
Bzgl. des Erbes möchte man vermeiden, dass mein Freund hier evtl. noch Ansprüche erhebt bzw. bis zur Volljährigkeit des Jungen evtl. dieses Erbe verwalten könnte (Zitat der Ex: "Im Falle, dass den Eltern/Großeltern schreckliches passieren würde....!") Aus unserer Sicht der fadenscheinigste Grund!
Und mit der Kopie der Geburtsurkunde herum zu laufen, ist nach Aussage der Ex "soo Nervig".
Wir wollten einfach nur mal eine Bestätigung, dass dieses "Problem" also nichts ungewöhnliches ist. Aber das dieser Frau klar zu machen, gestaltet sich leider ziemlich schwierig........ Wir wollen aber möglichst allem vorgreifen, bevor sie etwas im Alleingang unternimmt.

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#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Ohne Zustimmung des Vater geht nichts und ich finde das auch richtig so. Schließlich haben sich beide Eltern einmal auf einen Familiennamen geeinigt und es war klar, dass die Kinder diesen tragen, auch wenn die Ehe scheitert.

Was sagt im Übrigen der Sohn überhaupt dazu???

Grüße

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#5
 Von 
Marmelade
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf diesem Standpunkt stehen wir ja auch!!!
Wie gesagt, der Junge ist 9 Jahre und ziemlich hin-und hergerissen. Wenn er bei uns ist, hat er noch nie ein Wort darüber verloren, dass er einen anderen Namen annehmen möchte. Im Gegenteil: Eigentlich ist er ziemlich stolz, dass er genau so heisst wie sein VATER! Aber leider können wir nicht kontollieren inwieweit er zu Hause "geimpft" wird. Und ab welchem Alter kann ein Kind eigentlich mitentscheiden??? 14J.??

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#6
 Von 
carpet1803
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

also, ohne Zustimmung des Vaters ( er hat die Vaterschaft ja anerkannt) läuft nichts. Sie kann nicht einfach den Namen des gemeinsamen Sohnes ändern. Sie hätte wieder Ihren Mädchennamen annehmen können, aber nicht der kleine.
Es ist inner noch das gemeinsame Kind!

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#7
 Von 
Senor James
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 21x hilfreich)

:augenroll: also deeeeer Grund is ja wohl wirklich der Hit.. hinter welchem Mond leben die denn???? Eigentlich schon wieder zum Lachen...

*hüstel* sag der Gutsten einfach, das ungefähr 50% aller alleinerziehenden mit Geburtsurkunde in der Tasche rumlaufen. Ich mit eingeschlossen, ich durfte letztens noch nicht mal das Land verlassen, weil ich keine Bestätigung dabei hatte, das die Kleine mit ins Ausland darf.. Es bestand der Verdacht der Kindesentführung.. haha... deswegen hatte ich auch nur 4 Tage gebucht und hatte die Tickets in der Tasche.. mit Hängen und Würgen, konnten wir dann den Papa über Funk im Flieger erreichen, der bestätigte, das es okay ist..

Also soll sie mal an solche Sachen auch denken... und da is so ein Name echt ne popelige Angelegenheit..

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#8
 Von 
Marmelade
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

bzgl. Urlaub/Ausland:
Die Mutter möchte auch gerne in den Herbstferien (natürlich mit dem Jungen!) nach Ägypten fliegen. Benötigt Sie dafür nicht auch eine Einwilligung des Vaters? Bis jetzt hat sie danach noch nicht gefragt. Jetzt bitte nicht falsch verstehen, wir wollen ja auf jeden Fall, dass der Kleine mitfliegt und deswegen keine große Welle machen. Aber mittlerweile muß man echt genau auf "der Hut" sein! Kann sie auch ohne Einwilligung fliegen?
Und noch eine Frage zu deinen Erfahrungen: Ist es wirklich immer ein "Problem" den Namen des Kindes zu erklären (Bsp. neuer Arzt, Sportverein,Behörden...). Der Junge ist mittlerweile in der 4.Klasse und wir denken, dass alle in der Schule jetzt auch bescheid wissen müssten.....

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#9
 Von 
rosevonjericho
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 71x hilfreich)

Also wir leben auf dem Lande. Selbst da ist es in den Klassen meiner Kinder normal, dass das eine oder andere Kind einen anderen Namen trägt.

Für die Reise würde ich zur Vorsicht (falls gemeinsames Sorgerecht besteht) eine Vollmacht mitgeben. Haben wir auch so gemacht, als der Vater einmal mit den Kindern in Urlaub gefahren ist.

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#10
 Von 
Marmelade
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

würde gerne (wenn möglich!) nochmal ein Feedback von Senor James bekommen.....
;o) DANKE SCHÖN !!!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Lasst euch nix einreden, Marmelade. Es ist heute kein Problem mehr, wenn Kids anders heißen, als die Erwachsenen, bei denen sie leben. Wenn einem das nicht passt, kann man es aber zu einem machen...

Grüße

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Bzgl. des Erbes möchte man vermeiden, dass mein Freund hier evtl. noch Ansprüche erhebt bzw. bis zur Volljährigkeit des Jungen evtl. dieses Erbe verwalten könnte

Und was hat das mit dem Namen des Kindes zu tun? Weder Sorgerecht einschl. der Vermögenssorge, noch das Erbrecht ändern sich, wenn der Nachname des Kindes geändert wird.

Dein Freund hat auch dann keine Ansprüche, wenn das Kind seinen Namen beibehält.

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#13
 Von 
Senor James
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 21x hilfreich)

sorry, der heimweg vom büro dauert bei mir immer ein bissel länger mit umweg übern Kindergarten ;o)

naja, ich Schussel hatte den Kinderausweis vergessen und wir wollten ja nur nach Italien.. *seufz* also ab zur Bundespolizei und Ersatzausweis beantragt, der wollte dann die Geburtsurkunde, logisch wenn ich den Ausweis vergesse, trage ich die Geburtsurkunde mit mir rum.. *ditsch* als wir das endlich geklärt hat mit Anwalt (weil der Dank Scheidung sämtliche Unterlagen hatte) kam dann die Frage, ob es überhaupt mein Kind ist und ob ich das alleinige Sorgerecht habe und ob mein Exmann denn Bescheid wisse..

Holla.. der gute Mann hat mir dann nahegelegt, die Mücke in den Reisepass eintragen zu lassen, weil man weiß ja nie..

Und dann kam die Funkaktion oder Ticker (keine Ahnung wie das genau gegangen ist) mit dem Flieger mit dem mein Ex unterwegs war (der is Flugbegleiter und mußte da arbeiten), also in so einem Moment war ich dann ganz froh, das ich mit meiner Meinung im großen und ganzen hinterm Berge halte, normalerweise schmeissen wir uns alles Mögliche an den Kopf und er sein Okay gegeben hat.. sonst wär nämlich Schluß mit lustig gewesen..

Was das Thema Namen bei uns angeht, die Mücke wurde vor der Ehe geboren und ich wollte eigentlich meinen Mädchennamen wieder annehmen und die Mücke dann eben auch.. aber war nicht, nur wenn mein ex das okay dazugibt und der fällt vorher lieber tot um.. *grummel*

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#14
 Von 
mamus
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

nochmal zum Thema Namensänderung.

Wir haben im Jahr 2000 eine Namensänderung ohne Zustimmung des Vasters durchgeführt!

Mein Sohn (damals 10) wollte auch endlich so heißen, wie seine Mutter, sein neuer Vater und seine Geschwister.
Wir haben das dann beim Gericht beantragt. Und da es dem Wohl des Kindes diente, wurde die Zustimmung des Vaters durch die des Richters ersetzt.
Es ist meiner Meinung nach einem Kind nicht zuzumuten, das es 20-30 Jahre erklären muss, warum es anders heißt, als seine Geschwister und seine "Eltern".

Und die ganze "Prozedur" dauerte auch gar nicht lange ( höchstens 3 Monate). Wir mussten dann zum Standesamt und der Beamte befragte meinen Sohn (damals 10), ob er denn den neuen Namen möchte. Dieser bejahte und daraufhin bekam er eine neue Geburtsurkunde. Als Nachname steht dort sein neuer Name. Die Namen der "leiblichen " Eltern standen darunter. Der neue "Vater" taucht nirgends auf.

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#15
 Von 
guest-12318.10.2008 20:18:47
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 15x hilfreich)

@mamus

Von solch einer schnellen Entscheidung habe ich noch nie gehört! In welchem Bundesland war das? Und in welchem Jahr?
Mein Anwalt sagte mir, dass es enorm schwer geworden sei, eine Namensänderung ohne Zustimmung duchzusetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Senor James
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 21x hilfreich)

na 2000 und seitdem is einiges Wasser vom Himmel gekommen..

war die Gesetzesänderaung nicht danach???

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#17
 Von 
mamus
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo nochmal,

wir haben die Namensänderung beantragt, nachdem wir das Urtel aus Koblenz? gelesen hatten.
Es ging wirklich sehr schnell. Was ich noch vergessen hatte: Der Richter hat meinen geschiedenen Mann 2 mal aufgefordert (angefragt), ob er der Namensänderung zustimmt. Und dann mußten wir auch noch zum Jugendamt. Dort wurde unser Sohn eingehend befragt: warum, wieso, weshalb, willst du das wirklich? usw.
Das Jugendamt mußte auch zustimmen.

Ach ja, wir wohnen in Niedersachsen.

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#18
 Von 
Marmelade
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn das Kind wirklich sicher ist bzw. seine eigene Meinung erklären kann ist das ja auch ok. Aber in unseren Fall fühlt sich unser Kleine bei seiner Mutter + neuem Ehemann pudelwohl (natürlich!) und wenn er alle 14 tage bei uns ist fühlt er sich genauso wohl (Gott sei Dank!). Kurz gesagt, er würde die Bedeutung noch gar nicht richtig verstehen seinen Namen für IMMER zu ändern bzw. die Frage ist, kann ein Junge von fast 10 jahren so eine Entscheidung wirklich treffen?? Und wie erklärt man ihm , dass man selber nicht möchte, dass er seinen Namen ändert? Ohne ihn zu verletzen???

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#19
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

M. E. ist das Kind mit solch einer Entscheidung absolut überfordert und natürlich nicht in der Lage die Tragweite zu begreifen.
Erklärung, warum man gegen eine Namensänderung ist, finde ich relativ einfach. Mama und Papa haben sich früher einmal gemeinsam! für einen Namen entschieden. Dies einfach rückgängig zu machen, nur weil Mama und Papa sich nicht mehr verstehen ist nicht ok. Und was wäre, wenn Mama und der Neue sich nicht mehr vertragen? Wird dann der Nachname wieder geändert?? Oder trägt es dann sein Leben lang den Namen einer Person, mit der er keine leibliche Beziehung hat. Ich denke, man kann dem Kind schon klar machen, dass man das aus Verantwortung für das Kind nicht möchte.

Grüße



-- Editiert von mikkian am 29.08.2007 09:45:06

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#20
 Von 
Marmelade
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

genau das waren auch unsere ersten Gedankensansätze..... Aber das traurige ist, das man leider nicht mitbekommt, was zu Hause "eingetrichert" wird. Sorry, aber man muß es wirklich fast so nennen. Weil aus unserer Sicht gar keine Veranlaasung besteht den namen zu ändern (es gibt auch keinen neuen Geschwister). Und so zermürben wir uns echt den Kopf, das wir wirklich im Sinne und zum Wohl des Kleinen handeln. Deswegen verstehen wir die KM auch überhaupt nicht, warum sie jetzt(!) mit so einem Thema ankommt. Sie kapiert überhaupt nicht in welche Entscheidungssituation sie den Jungen bringt. Einfach unbegreiflich!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Ich bin der Meinung, ihr handelt im Interesse des Kindes. Schlagendstes Argument ist eine mögliche Trennung der Mutter von dem jetzigen Partner.

Und Mutter sein bedeutet leider nicht immer, dass die persönlichen Wünsche und Vorstellungen sauber von den Interessen des Kindes getrennt werden können.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mamus
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)

Soweit ich mich erinnere, sagte uns das Amtsgericht, das Kinder ab dem 5. Lebensjahr entschieden können, welchen Namen sie tragen möchten.

Ich persönlich finde das auch viel zu früh.

Ich werde in den nächsten Tagen mal in meinen Papieren nachsehen, welche Paragraphen es waren. Ich hoffe, ich finde was. Dann melde ich mich wieder.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Die Kinder in der Ehe meines Bruders haben zwei verschiedene Nachnamen. Und das, weil sie auch zwei verschiedene Väter haben. Ich finde das vollkommen in Ordnung so, meine Schwägerin hat einen Doppelnamen.
Es geht meiner Meinung nach nicht um die Belange des Kindes, sondern um die persönlichen Interessen der Mutter. Um dieses wunderbare Bild der kleinen glücklichen Familie zu erhalten...

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mamus
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Azrael,

was ist gegen eine kleine, NEUE, glückliche Familie einzuwenden.
Aus unserer Sicht (vor allem die meines Sohnes, um den es ging) leben wir seit der Namensänderung vor allem nach außen hin ruhiger. Keine Erklärungen mehr, keine dummen Fragen, wie z.B. warum adoptiert der neue Vater das Kind nicht usw.

Wir würden es jederzeit wieder machen!!!

Überings war/bin auch ich ein sogenanntes Scheidungskind. Ich mußte bis weit nach meiner Ausbildung immer erklären, warum meine Mutter anders heißt. War wirklich nicht so toll..... Vor allem, weil ich fand, das es niemand Fremden etwas angeht.........

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Tadde
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen...
bei uns geht es jetzt auch um den Kampf meiner 11 jährigen Tochter den neuen Namen, den mein Mann und ich jetzt als Ehenamen tragen, geben zu können. Mein Exmann (seit 11 Jahren kümmert er sich kein Stück um sie und hat auch bis vor kurzem keine Anfragen gestellt) hat nun aber beschlossen das er GEGEN einen Namensänderung ist! Ich kann das nicht verstehen, denn meine Tochter verbindet mit diesem Namen nur Spott und Desinteresse! Ich habe nie schlecht über meinen Exmann gesprochen, allerdings ist sie jetzt richtig sauer weil ER ihr diese Tür nun versperrt! Sie freut sich soooo sehr auf den neuen NEUTRALEN Namen und trotzdem müssen wir wohl jetzt vor Gericht, weil ER will,dass unsere Tochter adoptiert wird von mneinem neuen Mann!!!!Ich finde es frech das solche desinteressierten Väter überhaupt ein Recht auf Mitsprache haben!!!!! :bang:

-----------------
"Ein Stoppschild ist kein Vorschlag!!!!!"

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