Namensänderung OHNE Zustimmung des Vaters nach der Ehescheidung?

22. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Katrin
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Namensänderung OHNE Zustimmung des Vaters nach der Ehescheidung?

Gibt es eine Möglichkeit,OHNE Zustimmung des Vaters, nach der Ehescheidung den Namen eins 4 jährigen Kindes zu ändern? Der Vater ist straffällig geworden und sitzt längere Zeit im Gefängniss...
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen...

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Soweit mir aus einem Fall bekannt, wird von Seiten des Gerichts einer Einbenennung nur zugestimmt, sofern die für das Kindeswohl erforderlich ist. So müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, wie z.B. psychische Zurücksetzung mit gravierenden Auswirkungen z.B. in der Schule.
Solche Verfahren unter Einschaltung des Jugendamtes sind sehr langwierig. Daher kann ich Ihnen nur empfehlen, eine gütliche Einigung mit dem Vater zu finden (über Unterhaltsregelung, großzügigen Umgang o.ä.).

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
Katrin
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine gütliche Einigung ist hier leider nicht möglich. Ein Anklagepunkt war ein geplanter Mord an mir und es kann doch weder dem Kind noch mir zugemutet werden über den Namen mit diesem Menschen noch in Verbindung zu stehen !!!

Gibt es auf Grund dieser Tatsache eine Möglichkeit.

Besten Dank

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#3
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Je nach Ausgang des Strafverfahrens stellt natürlich ein Mordversuch an der Kindsmutter einen schwerwiegenden Grund dar, der zu schweren Belastungen beim Kind und somit zu einer Beeinträchtigung des Kindeswohls führen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#4
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)


Für alle, die nach einer Scheidung auch eine Namensänderung für die Kinder in Erwägung ziehen, ist das Urteil des BVerwG vom 20.2.2002 von großer Bedeutung:

BverwG
20.2.2002 6 C 18.01
Änderung des Familiennamens; Namensänderung; wichtiger Grund; "Scheidungshalbwaise"; Förderlichkeit für das Kindeswohl; Erforderlichkeit für das Kindeswohl.

Ist die Ehe der Eltern eines minderjährigen Kindes, das den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen erhalten hat, geschieden worden und hat der nicht erneut verheiratete allein sorgeberechtigte Elternteil wieder seinen Geburtsnamen angenommen, so ist auch nach In-Kraft- Treten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBl I 2942) die Änderung des Geburtsnamens des Kindes ("Scheidungshalbwaise") auf öffentlichrechtlicher Rechtsgrundlage möglich.



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#5
 Von 
Katrin
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen,vielen Dank... Sie haben mir sehr geholfen.
Mit freundlichen Grüssen KATRIN

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mucki123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Also ich habe es damals geschafft .auch ohne Einwilligung von meinem EXMANN,das Mein Ältester Sohn ,den Namen von mir annehmen durfte.
Ich musste viel Papiergram ausfüllen.Aufs Jugendamt ,das Kind wurde angehört .Er war damals 5 o 6 Jahre.
Ich kam mit dem argument ,,das es nicht richtig und schön ist ,wenn meine Kinder und ich den ,,,,,,,,, namen haben und mein Ältester Sohn den vom EXMANN.
Das ganze ging fast ein Jahr ,,ich habe es aber Geschafft ,man muss nur nicht Locker lassen.Und es kostet einwenig .Ich weiss nicht ob ich diesen Betrag hier erwähnen dárf.
Aber zwischen ,,damals 400 DM-1600 DM

Wünsche dir viel Erfolg
m.....

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#7
 Von 
Bernd3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

also ... ich habe auch gehört das man den Namen des
Kindes auch ohne die Einwilligung des leiblichen Vaters ändern lassen kann sofern es dem Kindeswohl zugute kommt!!!

Meine Frau hat ein Kind aus erster Ehe und nun meinen Nachnamen angenommen. Wir erwarten in Kürze ein gemeinsames Kind. Für uns stellt sich die Frage ob es nicht besser für das erste Kind wäre auch unseren Namen zu tragen !?!?! (Stichwort: Familienzugehörigkeit, ausserdem geht sie nächstes Jahr in die Schule, etc. ...)
Mit einer Einwilligung des Vaters ist leider nicht zu rechnen :-( ... wie würde hier die Lage aussehen ???
Haben wir eine realistische Chance das durchzubekommen ...

Danke ...
Bernd!

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#8
 Von 
JanP
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hi,

also ich bin von der anderen seite :)

hab einen kleinen sohn (2 1/2), der wohnt bei seiner mutter. sind getrennt und waren nicht verheiratet. der kleine hat auch meinen namen. sie hat nun wieder neu geheiratet und will jetzt, dass der kleine den "neuen gemeinsamen" familiennamen trägt? kann sie das ohne mein einverständnis machen? kann sich in diesem alter überhaupt ein wichtiger grund darstellen?

JanP

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Silke Fiedler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Ich habe genau das entgegengesetzte Problem. Ich möchte nächstes Jahr heiraten und wir möchten gerne den "original" Geburtsnamen meines Verlobten annehmen, er wurde unehelich geboren und von seinem Stiefvater adoptiert als dieser seine Mutter heiratete. Mein Verlobter hat allerdings schon immer den Wunsch wieder diesen Namen zu tragen. Nun meine Frage: Hat jemand Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt und kann uns Tipps geben. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. :)
Gruß
Silke

Silke

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#10
 Von 
katrin1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Schau doch mal im Internet bei öffentlich rechtliche Namensänderung nach, da findest Du bestimmt informationen darüber...
Mfg Katrin ;)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Maryta
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe vor längerem ebenfalls die Namensänderung für meine Tochter
beantragt.

Jetzt hatte ich einen Termin beim Jugendamt, wo man mir erzählte, dass ich die "Erforderlichkeit" für die Namensänderung vorweisen muss.

Ich habe meinen Mädchennamen wieder angenommen und das alleinige Sorgerecht
für meine Tochter.

Meine Tochter hatte als Geburtsnamen ebenfalls meinen Mädchennamen.
(Wir hatten nach der Geburt geheiratet.)

Meine Tochter ist jetzt fast sieben und der Kindesvater hat seine
Tochter seit über 5 Jahren nicht mehr gesehen und zahlt auch keinen
Unterhalt.

Meine Tochter hat nur noch Kontakt zu meiner Familie und die ist hier, wo ich wohne sehr stark verwurzelt.

Kann mir irgendjemand helfen und sagen, was man denn unter "Erforder-
lichkeit" versteht?

Welche Gründe muss ich vorweisen.

Ist sehr wichtig und dringend!!

Mfg
Maryta


-----------------
"Maryta"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Maryta
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, kann mir jemand wegen o. g. Problem helfen?

Ist wirklich sehr dringend!

Ich bedanke mich schon mal für Eure Infos.

LG Maryta

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Maryta
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir wirklich keiner helfen?

Ist wirklich sehr wichtig, da ich nöchste Woche wieder zum Jugendamt muss.

Vielen Dank
Gruß Maryta

0x Hilfreiche Antwort

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