Nachzahlung an Ex obwohl Jugendamt Titel

1. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kwad
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachzahlung an Ex obwohl Jugendamt Titel

Hallo Forum,

ich bin neu hier und brauche euren Rat.

Ich habe seit 14.10.2016 eine "Urkunde zur Verpflichtung zur Unterhaltsleistung" beim Jugendamt unterschrieben. Dies habe ich nach anwaltlicher Aufforderung meiner Exfrau gemacht. Obwohl damals sowieso schon über ein Jahr "freiwillig" den Unterhalt pünktlich bezahlt habe.
Mein Sohn damals 15 lebt bei der Mutter im Haushalt.

Darin heißt es:

"... erkenne ich hiermit folgende an das Kind zu leistende Unterhaltszahlungen an:
Vom 01.03.2016 bis zum 31.12.2016 monatlich 400,00 €.
Ab 01.01.2017 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres monatlich 110% des jeweiligen Mindestunterhalts
der dritten Altersstufe vermindert um das hälftige Kindergeld"

Seit dem 01.03.2016 am 1. jeden Monats, zahle ich per Dauerauftrag 400,- € an die Kindsmutter.

Nun habe ich heute eine email von der KM erhalten.
In dieser fordert sie Zahlungen nach, da sich mein zu zahlender Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle

für 2017 auf 410 mtl und für 2018 auf 417 mtl. erhöht hätte.

Meine Frage nun:
Angenommen die Berechnung der mtl. Beträge ist richtig.

Muss ich diese Differenz nun nachträglich noch bezahlen? Die KM hat mich doch erst am 25.08.2018 auf

den gestiegenen Unterhalt hingewiesen. Ich würde nun erst ab diesem Datum den erhöhten Unterhalt bezahlen.

Vielen Dank für eure Auskunft.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Kwad):
Muss ich diese Differenz nun nachträglich noch bezahlen?


Selbstverständlich, da Du die Anpassungen ja nach eigener Aussage versäumt hast.

Zitat (von Kwad):
ie KM hat mich doch erst am 25.08.2018 auf den gestiegenen Unterhalt hingewiesen.

Sei froh, dass sie Dich informiert hat. Sie hätte auch einen GV zu Deinem Arbeitgeber schicken können ohne jede Vorwarnung.

Zitat (von Kwad):
Angenommen die Berechnung der mtl. Beträge ist richtig.
Man muss nichts berechnen, nur einen Blick in die jeweils aktuelle Düsseldorfer Tabelle werfen. Ganz am Schluss stehen die Zahlbeträge.
Für 2018 ist der Wert korrekt. 2017 musst Du selbst nachsehen.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20171106_PM_Duesseldorfer-Tabelle/Duesseldorfer-Tabelle-2018.pdf

Zitat (von Kwad):
Ab 01.01.2017 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres monatlich 110% des jeweiligen Mindestunterhalts
bezeichnet man als dynamischen Unterhaltstitel. Hat den Vorteil, dass es keiner Abänderung bedarf wenn sich die Tabellensätze verändern - immer 110% des aktuellen Wertes.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pellegeen
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Kwad):


Muss ich diese Differenz nun nachträglich noch bezahlen?


Ja.

Zitat (von Kwad):


Ab 01.01.2017 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres monatlich 110% des jeweiligen Mindestunterhalts
der dritten Altersstufe vermindert um das hälftige Kindergeld


Ist eindeutig.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kwad
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten,
Wenn ich das jetzt so durchlese ist mir das alles schon schlüssig.

Gerade eben habe ich sogar einen Zahlvorschlag per E-Mail von der KM bekommen.

1. Den neuen Unterhalt ab sofort anpassen. Und wie üblich bezahlen.
2. Den Rückständigen Unterhalt solle ich auf das Konto meines Sohnes überweisen, da spart er sowieso für seinen Führerschein an.

Nun denn, 1. ist ja völlig ok, und da werde ich den DA anpassen.

Bei dem 2. finde ich das auch eine gute Idee, ABER: Kann ich überhaupt schuldbefreiend das Geld auf das Konto meines Sohnes mit entsprechendem Überweisungstext überweisen?

Oder kann die KM später, behaupten ich hätte den Rückstand nicht bezahlt und nochmal fordern?
Umgekehrt bin ich mir nicht sicher ob sie das Geld auf das Konto des Sohnes überweisen würde, wenn sie es erstmal hat.

Hört sich komisch an, ist aber leider bittere Erfahrung die aus mir spricht.

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