Nachname nach heirat

17. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
BerryShower
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachname nach heirat

Hallo,
ich hab da mal eine Frage, mein Freund und ich wollen dieses Jahr heiraten. Ich habe einen Sohn der ist jetzt 6 Jahre alt, wie wär das dann mit dem Nachnamen?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eastwick
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo

ist dein Freund der Vater des Kindes? Dann dürfte es keine Schwierigkeiten geben.Wenn er aber nicht der Vater des Kindes ist,muss der leibliche Vater danach gefagt werden,ob er damit einverstanden ist,dass sein Kind einen anderen Namen bekommt.Wenn der leibliche Vater nicht damit einverstanden ist,behält das Kind entweder seinen Nachnamen oder bekommt einen Doppelnamen(da bin ich mir aber nicht sicher).Die Exfrau meines Freundes wollte ,das er zustimmt,das die beiden gemeinsamen Kinder den namen ihres neuen Freundes annehmen dürfen,den sie heiraten möchte.Das hat er natürlich abgelehnt,sind schliesslich seine Kinder.Am besten frägst du einfach mal beim Standesamt nach,die helfen Dir bei weiteren Fragen was die Hochzeit angeht

lg

Eastwick

-- Editiert von Eastwick am 17.03.2006 22:08:33

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#2
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Doppelnamen geht in dem Fall nicht.

Und mal andersherum.

Wieso das Kind umbenennen?
Es identifiziert sich mit seinem Namen........und wenn Mutter mal 3 mal heiratet.......Wenn das Kind heißt wie Du, warum nimmt Vater dann nicht einfach Euren Namen an?

Du weißt aber schon, das Ihr erst nach der Scheidung heiraten könnt?

Und drücke Dir die Daumen, das Du niemals ernsthaft krank wirst, während der Ehe......und nichts verschwiegen hast vorher(sorry, diese Ironie mußte sein)

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#3
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Ups.....bitte vielmals um entschuldigung mit meiner Ironie....

Verwechselte Dich mit jemanden aus einem anderen Thread........sorry!!!!!!

Das alleinige Sorgerecht liegt bei Dir, richtig?
Der Sohn trägt wohl auch Deinen Nachnamen(da Du mit seinem Dad nicht verheiratet warst).....lass dem Kind seinen Namen.....und Dein Freund sollte Deinen annehmen.........

Habe kürzlich mal eine Studie gelesen, wo drin stand, das Kinder so eine Namensänderung nicht so einfach wegstecken.

-- Editiert von merline am 17.03.2006 23:45:23

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#4
 Von 
Cora_2006
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Berry,

ich denke, das Kind sollte seinen eigenen Namen behalten - und Du evtl. auch (?).

Ich kenne diesen Fall aus persönlicher Erfahrung : meine Mutter hat als ich 6 war, zum zweiten Mal geheiratet und nahm den Namen ihres neuen Mannes an (damals gab es glücklicherweise dieses Kuddelmuddel mit Doppelnamen noch NICHT...), ich habe aber aus eigenem Wunsch meinen eigenen behalten !

Ich fand damals die Idee ziemlich blöd, in der Schule erklären zu müssen, warum ich plötzlich anders heissen würde...

Es war zwar teilweise auch seltsam, wenn ich einen anderen Nachnamen als den meiner Eltern angab, aber das legt sich sehr schnell wieder. Ich denke aber, dass Kinder ihren EIGENEN Namen, mit dem sie nun schon eine Weile leben, auch behalten sollten - es sei denn, sie werden adoptiert - aber eine Familienzugehörigkeit hängt definitiv NICHT mit dem Namen zusammen! Ich habe meinen (Stief)-Vater NIE als solchen empfunden, sondern immer als PAPA, trotz verschiedener Nachnamen, mein Namensgeber ist für mich seit langem nur noch der ERZEUGER.

Ich fand es damals und auch heute noch wichtig, meine EIGENE Identität mit meinem EIGENEN Namen zu haben, auch wenn das in der Öffentlichkeit (Anrufe bei Papa in der Firma;) )immer wieder zu interessanten Reaktionen führte ;)

Wie steht denn Dein Sohn dazu ?? Will er denn einen neuen Namen ? Ist für Ihn Dein Freund der Papa (egal ob biologisch oder gefühlsmässig)?

Sorry, ist ein bisschen lang geworden... :)

Cora

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#5
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Hallo,
das stimmt nicht,dass der leibliche Vater einer Namensänderung zustimmen muss.
Ich habe letztes Jahr neu geheiratet und als wir beim Standesamt waren hat uns der Beamte erklärt, was für Namen ich annehmen kann und die Kinder auch. Das geht alles ohne Einverständnis der Kinder. Muss man nur beantragen. Du kannst auch Deinen jetzigen Name behalten. z.b., wenn Du jetzt Müller heisst, Dein Kind logischerweise auch, und du heiratest einen Meier, könntest du Müller-Meier heissen und Dein Kind weiterhin Müller. Du kannst auch den Namen Deines neuen Ehemannes annehmen und Dein Kind auch.
Meine Kinder wollten ihren Namen behalten, jetzt heissen sie anders als ich. Sie haben aber absolut kein Problem damit. Es war ihre Entscheidung.
Du kannst Dich jederzeit beim Standesamt beraten lassen, was es für Möglichkeiten gibt. Wenn man den Termin für die Eheschliessung mit dem Standesbeamten bespricht, macht er es sowieso. Es ist seine Pflicht, wenn Kinder vorhanden sind. Man kann aber vorher schon anrufen.

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#6
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

Keken, gebe doch hier nicht grundfalsche Auskünfte-das kann fatale Folgen haben. So stimmt Deine Aussage nicht. Wenn ein Kind den Namen des Vaters trägt, so muss dieser auf jeden Fall einer Namensänderung zustimmen.Man kann diese Zustimmung auch von einem Gericht ersetzen lassen, welches dann entscheidet auf Antrag, dafür braucht es aber gute, nachvollziehbare und schwerwiegende Gründe.Allein die Aussage, daß der Vater sich nicht kümmert, reicht nicht mehr und das ist gut so, denn viele Väter kümmern sich nicht, weil die Mütter es zu verhindern wissen. Vor allem muss die Mutter vorher ihren Namen ändern und dann die Namensänderung des Kindes beantragen-wird dieser dann nicht zugestimmt, hat sie Pech gehabt und heißt anders.Auch durch heirat nehmen die Kinder nicht automatisch in dem Fall den gewählten Namen an-die Mutter heiratet ja neu, nicht die KInder.

Anders schaut es aus, wenn das Kind ohnehin den Namen der Mutter trägt.

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#7
 Von 
BerryShower
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich war nicht verheiratet und ich habe das alleinige sorgerecht für unseren Sohn schon immer. Mein lebensgefährte und ich wollen nun dieses jahr heiraten und ich wollte einfach nur wissen wie das mit dem nachnamen dann aussieht?!

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#8
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Nickyta,
das stimmt nicht. Das Standesamt hat mich informiert, dass die Kinder den Namen des Stiefvaters annehmen können. Er muss nicht zustimmen. So wurde es mir erklärt. Wenn das falsch ist, hat mich der Standesbeamte (der es eigentlich wissen muss oder bist Du Standesbeamter) erklärt.

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#9
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Nickyta hat Recht: wenn das Kind den Namen des leiblichen Vaters trägt und dieser nun geändert werden soll auf den Namen des Stiefvaters, dann muss der leibliche Vater zustimmen.

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#11
 Von 
Nickyta
Status:
Schüler
(407 Beiträge, 13x hilfreich)

Keken, ich bin natürlich kein Standesbeamter, aber das kann nicht stimmen und Deine Aussage hier würde leider viele Mütter verleiten, die dann auf die Nase fallen, es sei denn, die Kinder trugen ohnehin den Namen der Mutter. Die Richtlinien sind da recht hart und das find ich auch richtig. Wo kämen wir denn noch hin, wenn nun jede Mutter bei einer neuen Heirat die Kinder gleich wieder mitverheiraten kann? Sollte ein Standesbeamte dem einfach stattgeben, so könnte4 mit Sicherheit der wirkliche Vater dagegen vorgehen, wenn dies ohne seine Zustimmung erfolgt.

Überhaupt, warum lässt man den Kindern nicht seine Identität, die man ja nun selber mal gewollt hat?

@ Berry: Sorry, wir sind etwas abgedriftet hier-Du schreibst, Du hast das ASR-ist das Kind nicht vom Zukünftigen? Welchen Namen trägt es? Deinen? (ASR bedeutet nicht unbedingt, daß das Kind nicht doch den Namen des Vaters hat). Auch hier gilt: Trägt es den Namen des Vaters, so brauchst Du seinen Einwilligung, egal ob ihr verheiratet wart. Trägt es Deinen, kann es ohne Probleme den Namen Deines Zukünftigen annehmen.

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#12
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Nickya,
vielleicht erkundigst Du Dich mal beim Standesbeamten. Mir hat vor einem Jahr, als ich geheiratet habe, der Standesamte die Rechtslage erklärt und die sieht so aus, dass die Kinder den Namen (den neuen) der Mutter annehmen können, egal ob der Vater zustimmt oder nicht. Hier ist das Gesetz geändert worden. Das ist geschehen, damit die Kinder keine Nachteile erleiden (Hänseln usw.)
Ich gebe keine falschen Auskünfte, so ist es mir gesagt worden. Ich gehe davon aus, dass der Standesbeamte das wissen muss und sich auch in den Gesetzen auskennen muss.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-950
Status:
Praktikant
(787 Beiträge, 31x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Hallo Scaleo,
als ich geheiratet habe, hat mein Ex-Mann noch gelebt. Der Standesbeamte hat mich auf das geltende Recht hingewiesen im Hinblick auf die Namensgebung der Kinder, auch dass der leibliche Vater einer Namensänderung der Kinder nicht zustimmen muss.
Der Vater wird durch das Standesamt durch die Namensänderung der Kinder informiert. Es hat sonst keine andere Wirkung.
Die Kinder können, wenn sie wollen, mit 18 wieder ihren Geburtsnamen annehmen.

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#15
 Von 
man-nix
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

@ Keken

ich weiß nicht, was bei Dir für besondere Bedingungen vorgelegen haben...
Meine Ex musste mich fragen, ob ich der Namensänderung zustimme. Ich hab der Namensänderung nicht zugestimmt und um Ihren Willen doch durchsetzen zu können, musste Sie sich einen Anwalt nehmen, der dann bei Gericht beantragt, dass meine Zustimmung durch Gericht ersetzt werden soll. Dem wird nur aus wichtigen Gründen zugestimmt. In meinem Fall liegt die Sache noch bei Gericht und ist noch nicht entschieden worden.
Wenn es so wäre, wie Du sagst, hätte sie den Namen meines Sohnes ja ohne weiteres im September als sie wieder geheiratet hat ändern können... aber so einfach war es nun mal nicht!!!
Und das finde ich auch vollkommen in Ordnung so! Mein Sohn heißt seit seiner Geburt so, wieso sollte er jetzt plötzlich anders heißen. Was ist, wenn diese Ehe auch wieder in die Brüche geht, dann würde mein Sohn nach einem Mann heißen, mit dem er rein gar nichts zu tun hat!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zur Klarstellung hier § 1618 Satz 3 BGB :

Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes.

Die Zustimmung des leiblichen Vaters ist also notwendig, wenn das Kind seinen namen trägt oder der Vater auch das Sorgerecht hat.

Im Fall von Keken war wohl beides nicht der Fall.

BerryShower hat das alleinige Sorgerecht. Welchen Namen das Kind trägt, hat sie uns bislang leider vorenthalten, so dass eine abschließende Beurteilung nicht möglich ist.

Das Namensrecht ist in diesen Punkten in den letzten Jahren übrigens mehrfach geändert worden, so dass die Aussage von keken durchaus auch eine alte Rechtslage widerspiegeln kann. Das aktuelle Recht gilt allerdings bereits seit dem 01.07.1998.

Dass die Kinder ihren Geburtnamen mit dem 18. Geburtstag wieder annehmen können, geht aus keiner Vorschrift des BGB hervor.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ahnungslos-33 w
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Problem kann doch wie gesagt einfach gelöst werden ohne irgendwem auf die Füße zu treten. Die einfachste Lösung ist doch wenn das Kind heißen darf wie gehabt - es hat sich doch mit seinem Namen identifiziert und ist vielleicht auch stolz auf ihn.
Ich habe trotz meiner zwei Ehen und der kinder daraus das Problem durch einen Doppelnamen für mich gelöst. Die kinder heißen weiter wie Ihre Papis und sind stolz darauf.

Sollte ich nochmal heiraten (man soll niemals nie sagen) behalte ich meinen Namen, mein Partner müßte das verstehen (würde hoffentlich auch - wär sonst nicht der richtige). Kinder können aus technischen (gesundheitsbedingt) nicht mehr kommen. ;)

Was sagt denn das Kind dazu? Wie möchte es denn heißen? Mit 6 hat man doch schon eine Meinung.:)

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