Nachname des Kindes nach Scheidung und Heirat mit neuem Partner

7. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Anka1978
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachname des Kindes nach Scheidung und Heirat mit neuem Partner

Hallo, hab da ein problem und hoffe sie können mir helfen! Ich habe eine tochter aur einer früheren ehe. Jetzt will ich nun wieder heiraten und ich denk mir es wäre besser für meine kleine wenn sie noch zusätzlich auch der name meinem Partner haben könnte.Außerdem wär es für uns auch an der grenze viel leichter-ansonsten(hab ich gahört) wenn das kind total anders heisst brauchen die ganz viele papiere und beweise um sicher zu sein dass ich die mutter bin und das kind nicht irgendwie...entführt ist!Ist es überhaupt möglich?Wo kann man das machen? Hab mich in internet bißchen erkundigt aber manche sagen ja und manche nein!
Wär sehr dankbar für ein paar ratschläge!
Gruß, Anka1978

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Einfachste Lösung: Du nimmst einen Doppelnamen.
Nimm einfach mal an diese Ehe geht auch in die Brüche, dann trägt dein Kind den Namen eines Mannes zu dem es überhaupt keinen Bezug hat.

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#2
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hexe,

so wie ich das lese, möchte sie das doch auch. Das Kind soll zusätzlich! den Namen des neuen Ehemannes erhalten. Hab ich jedenfalls so verstanden.

Und das geht. Das Kind kann durch die Wiederheirat der Mutter auch Müller-Schulze heißen.

Beispiel: Mutter und Kind heißen aus 1. Ehe Müller. Der neue Mann heißt Schulze. Das wird der neue Ehename. Die Mutter führt einen Doppelnamen Müller-Schulze. Diesen Namen kann auch das Kind erhalten.

Der leibliche Vater muss diesem Namenszusatz zustimmen. Die Erklärungen (sowohl von Mutter als auch vom leiblichen Vater sind auf dem Standesamt abzugeben.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kathelchen
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
der Aussage mit dem Doppelnamen für das Kind muß ich widersprechen.
Kinder dürfen schon seit 2002 keinen Doppelnamen bekommen. Auch wenn Eltern verheiratet sind und Doppelnamen angenommen haben. Denn ein Doppelname ist nicht gleichzeitig ein Ehename. Denn wie soll das gehen: das Kind heißt Müller-Schulze und heiratet selbst irgendwann Herrn Meier - also heißt es dann Müller-Schulze-Meier oder wie.
Es wäre also nur von der Mutter möglich den Doppelnamen anzunehmen und das Kind behält den alten Namen. Der Annahme des Namen vom neuen Ehemann für das Kind muß der leibliche Vater zustimmen.
Zum Thema Doppelname fürs Kind siehe auch: http://www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/frames/bvg10-02

Diese Diskussion um Einbenennung wurde in diesem Forum schon oft geführt - dazu möchte ich mich nicht äußern.

Viele Grüße
Kathelchen

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
chantal63
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

a) wieso ist es ein Problem wenn das Kind anders heisst:
Ich habe einen anderen Nachnamen als mein Sohn - auch keinen Doppelnamen. Ist manchmal lustig, die Betreuer im Hort und die Lehrer in der Schule haben sich einen Namen mehr zu merken - aber Probleme an der Grenze gab es nie. Spanien, Tunesien, GB, Österreich, ... Bislang reichte immer die Kopie einer Urkunde (hier: Heiratsurkunde die die Namensübereinstimmung belegt)
b) wieso muss man denn den Namen des Ehemannes annehmen?
Man könnte ja auch den gleichen Namen wie das Kind behalten - und wenn das unangenehm ist, da dies der Name des Ex-Mannes ist, auch den Mädchennamen annehmen und (je nach Alter) eine Namensänderung beim Kind beantragen
c) Ist das denn alles wichtig?????? ;-)
Namen sind Schall und Rauch - wichtig ist die Zeit für's Kind, vielleicht gibt es ja eine elegante Lösung OHNE viel Aufwand! Bei der Wahl des Nachnamen meines Sohnes habe ich dem einfacheren und schöner klingenden Namen zugestimmt... das war zufällig nicht meiner!

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#5
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

@Kathelchen,

das Thema wurde hier schon heftigst diskutiert:

Das BVerfG hat nicht! entschieden, dass Kinder keinen Doppelnamen führen dürfen.

Das BVerfG hat entschieden, dass es nicht möglich ist, dem Kind einen Doppelnamen zu geben, der sich aus den Geburtsnamen nicht miteinander verheirateter Eltern zusammen setzt.

In dem von dir angesprochenen Urteil führt das Gericht unter III. selbst aus, dass die Bildung eines Doppelnamens nach neuer Eheschließung, bestehend aus dem alten und dem neuen Ehenamen gerade kein!!! Problem darstellt.

Von daher ist es möglich, dass auch das Kind den Doppelnamen der Mutter führt.

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der Doppelname verstößt vielleicht nicht gegen die Verfassung, aber gegen das BGB.

Dort ist klar geregelt, dass in so einem Fall ein Doppelname nicht möglich ist.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

hh,

was ist denn *in so einem Fall*?

Hier werden nämlich m.E. zwei verschiedene Sachverhalte gründlich durcheinander gewürfelt. :)

§ 1618 BGB regelt im übrigen die Namensgebung nach Wiederheirat.

-- Editiert von reike am 09.01.2006 19:21:25

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

also kathelchen da liegste aber falsch mit deiner aussage.meine kinder führen auch seit 2003 einen doppelnamen weil ich wieder geheiratet habe,und zwar ihren geburtsnamen und meinen.und ich habe keinen doppelnamen.

wenn die kids mal heiraten können sie einen namen streichen vom doppelnamen oder halt den namen des mannes annehmen.
und anka mit dem doppelnamen würde ich auf alle fälle machen ich hatte es auch oft das ich gefragt wurde wie ich zu den kindern nach der scheidung gehöre weil sie ja da nur den namen meines ex hatten .

also es geht und du solltest es so auch machen .
du brauchst aber die unterschrift von deinem ex.

Mfg Ostseeperle;)

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
von Kathelchen - 07.01.2006 21:57:14


Kathelchen wird wohl auf diesen Beitrag nicht mehr antworten...


-----------------
"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

ups :-) das glaube ich auch

naja ist für andere vielleicht auch wichtig

1x Hilfreiche Antwort

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