Nachehelicher Unterhalt zahlen oder Verwirkung

31. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Unterhaltszahler2009
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 7x hilfreich)
Nachehelicher Unterhalt zahlen oder Verwirkung

Hallo Leute!
Ich bin neu hier und habe ein Problem. Vielleicht hat jemand Erfahrung damit.

Ich war zwölf Jahre verheiratet und habe aus dieser Ehe zwei Kinder ( 12 u. 14 Jahre ). Vor drei Jahre habe ich mich getrennt und vor zwei Jahren bin ich rechtskräftig geschieden worden. Ich zahle zur Zeit den vom Gericht festgelegten Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Meine Exfrau ist zum Zeitpunkt der Scheidung in einem 500 € Job gewesen, den sie aber nach kurzer Zeit aufgegeben hat. Seit diesem Zeitpunkt lebt sie vom Arbeitsamt und von ihren Eltern.
Jetzt habe ich nach 3 Jahren Scheidungskrieg ( nur von ihrer Seite/war so blöd und bin alle Kompromisse eingegangen, nur damit Ruhe ist und stehe jetzt mit nichts aus der Ehe da ) Post bekommen, das meine Ex nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit von mir haben will. Sie hat ein Attest eines Amtsarztes, in dem ihr bescheinigt wird, das sie aufgrund ihres psychischen Zustandes nicht mehr wie 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Das Attest hat die ARGE in Auftrag gegeben. Der Anwalt der Ex begründet die Forderung mit diesem Attest.

Jetzt ist für mich die Frage, meine Exfrau lebt in einem ca. 150 qm großen Haus, das ihre Eltern ihr zur Verfügung gestellt haben. Weiter hat sie das in der Ehe gemeinsam besessene Fahrzeug und einen Wohnwagen und ein Motorboot ( ist alles zur Zeit auf ihre Mutter zugelassen ) in ihrem Besitz. Es bestehen also erheblich Vermögenswerte, die auf die Mutter zugelassen, aber nachweislich während der Ehezeit in unserem Besitz waren und von meiner Ex fenutzt werden.
Desweiteren hat meine Exfrau meine damalige Freundin ( jetzt Ehefrau ) nach der Trennung überfallen, nur weil sie mit meinem Fahrzeug gefahren ist. Im Zivilrechtlichen Verfahren ist meine Ex zu Schadensersatzansprüchen verurteilt worden, das Strafverfahren wurde eingestellt.
Weiter beeinflusst meine Ex die beiden Kinder so negativ meiner Person gegenüber, das diese keinen Kontakt zu mir wollen. Während der Verfahren hat das Jugendamt, die eigene Anwältin der Kinder ( im Sorgerechtsverfahren ) und der Richter diese negative Beeinflussung festgestellt, aber nichts ist passiert, ausser das meine Ex jetzt das alleinige Sorgerecht hat.
Weiter hat meine Ex meinen Arbeitgeber mehrmals angerufen und versucht meine Arbeit schlecht zu machen.
Als letztes hat meine Ex den Verkauf unseres gemeinsames Hauses so gestört, das es erst viel später wie möglich verkauft werden konnte. Ihr Verhalten der Bank gegenüber hat dazu geführt, das sämtliche Verkaufsbemühungen der Hausbank sofort eingestellt wurden. Sie hat es ja nicht gestört, da ich alle Hauskosten zahlen musste und hierdurch ist mir ein finanzieller Schaden entstanden.

Jetzt stellt sich mir die Frage ob hier eine Verwirkung des Unterhaltes in Betracht kommt, denn dem Gericht traue ich nicht mehr. Die letzten gerichtlichen Entscheidungen sind immer zu gunsten meiner Ex ausgegangen, obwohl ich ihren Lug und Betrug beweisen konnte.

Vielleicht fällt ja jemanden etwas dazu ein, oder hat jemand Erfahrungen in ähnlichen Situationen.

Vielen Dank erst einmal.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

mal eine Frage zum Verständniss. Ihr seid jetzt schon geschieden? Und die Ex fordert nach der Scheidung jetzt EU? Hat sie bei der Scheidung auf EU verzichtet? Gibt es da im Scheidungsurteil/Vergleich einen entsprechenden Passus?

Abgesehen davon, würde für mich schon das Anschwärzen beim AG, einen Verwirkungsgrund darstellen.

LG Nero

-- Editiert am 31.05.2009 20:49

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Also dein Fall ist eigentlich zu kompliziert um in ein paar Sätzen beantwortet zu werden, aber ich versuche es mal.

Ohne Kinder wärst du fein raus, weil dann könnte sie sich nicht mehr auf die Krankheit berufen. So ist das eine Auslegungssache. Sofern du argumentierst, sie war (fiktiv) arbeitsverpflichtet musst du jetzt keinen Unterhalt bezahlen. Sie wird argumentieren, es bestand wegen der Kinderbetreuung durchgehend ein Unterhaltsanspruch, den sie bisher nur nicht durchgesetzt hat. Dann wäre die Krankheit ein Grund (1572, Nr. 2 BGB).

Mit dem Vermögen ist uninteressant, lediglich aufgrund der ersparten Miete könnte man über eine Verminderung des Bedarfs nachdenken, aber dann würde erfahrungsgemäß plötzlich ein Mietvertrag hervorgezaubert.

Relativ gute Chancen bestehen, dass sie aufgrund ihres Verhaltens keinen Unterhaltsanspruch mehr gem. 1579 BGB hat oder dieser zumindest zeitlich befristet und/oder reduziert wird.

Fazit: In so einem Fall lohnt es sich auf jeden Fall, es auf einen Prozess ankommen zu lassen. Die Amtsrichter urteilen aber oft nach gutdünken und noch oft mehr oder weniger nach dem alten Unterhaltsrecht. Du solltest also ggf. bis zum OLG gehen, dort werden die Amtsgerichtsurteile ganz überwiegend aufgehoben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Unterhaltszahler2009
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo und schönen Dank für die schnellen Antworten.

Zu Nero070: Ich muß das Scheidungsurteil mal raussuchen, dann gebe ich genau Bescheid. Meiner Meinung hat sie in den letzten Schreiben gesagt, das sie keinen Unterhalt geltend gemacht hat, da ich nach Abzug des gemeinsamen Hauses nur einen verminderten Kindesunterhaltsbetrag noch zahlen konnte. Im Februar 2009 hatten wir eine Verhandlung in der Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt bis märz 2009 abgehandelt wurde. Der Kindesunterhalt wurde festgesetzt und es wurde festgestellt, das kein Ehegattenunterhalt bis zum Abschluss dieses Verfahrens im März 2009 gezahlt werden musste.

Zu Borion: Das mit dem Mietvertrag habe ich mir auch schon gedacht, da das Haus ihren Eltern gehört. So wie ich die Familie kenne und damit meine Ex etwas für die ARGE hat, wird bestimmt ein fingierter Mietvertrag ausgestellt. Bei normaler Miete eines Hauses, welches von meiner Ex bewohnt wird, werden Mietkosten von ca. 1000€ Kaltmiete im Durchschnitt fällig werden. Wenn der Mietvertrag nur einen Bruchteil auswirft, hatte ich gedacht, das dieses einen geldwerten Vorteil ihrer Eltern darstellt. Dieses müsste doch auch mit angerechnet werden werden und als Einkommen meiner Ex gelten.

Schönen Dank noch einmal. Ich werde mir dann mal 1579 BGB reinziehen, vielleicht ist es ja der Weg.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Sie hat ein Attest eines Amtsarztes, in dem ihr bescheinigt wird, das sie aufgrund ihres psychischen Zustandes nicht mehr wie 3 Stunden am Tag arbeiten kann.


Na, dann wirds Zeit, dass deine Ex erstmal EM-Rente beantragt.
Wann ist denn die Krankheit aufgetreten?

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Unterhaltszahler2009!

quote:
Weiter beeinflusst meine Ex die beiden Kinder so negativ meiner Person gegenüber, das diese keinen Kontakt zu mir wollen. Während der Verfahren hat das Jugendamt, die eigene Anwältin der Kinder ( im Sorgerechtsverfahren ) und der Richter diese negative Beeinflussung festgestellt, aber nichts ist passiert, ausser das meine Ex jetzt das alleinige Sorgerecht hat.

Magst du das im Original veröffentlichen, so wie z.B. Thomas Alteck das gemacht hat?

Die Arge will deine Ex aus der Statistik streichen, weil die einen öffentlichen Etat belastet. Besser wäre, der Ex kommt für sie auf.
Immerhin hielt eure Ehe nicht so lange, wie im aktuellen BGH-Fall! Das allein lässt schon hoffen.
Ist schon bemerkenswert wie sehr viele Mütter nach Trennungen leiden und psychisch instabil werden!?
Man sollte bedenken ob sich elterliche Trennungen nicht auch doppelt verstärkt auf die Kinder auswirken, wenn diese bei so labilen Elternteilen verbleiben sollen???
Nee, nicht in Absurdistan, da lachen ja die Hahne ...ähem, Hühner! ;)

Lieben Gruß

-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Unterhaltszahler2009
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo!
Dies ist nur ein Test, weil ich meine eigenen Beiträge nicht finden konnte.

Gruß an alle

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Unterhaltszahler,

ich hatte gedacht, dass die Ex bei der Scheidung wirklich auf Unterhalt verzichtet hat. Dann gäbe es im Urteil einen Satz wie diesen:

Die Parteien verzichtengegeseitig auf nachehelichen unterhalt einschließlich des Falles der Not und ........

In dem Fall dürfte ein Unterhaltebegehren in´s Leere laufen.

Wie ich aber schon schrieb, stellt die Interaktion bei Deinem AG in meinen Augen ein Verwirken des Unterhaltsanspruches dar.

Wenn Deine Ex versucht, Dir die Basis für Deinen Lebensunterhalt zu zerstören, kann sie keinen Anspruch erheben aus diesem Einkommen Unterhalt für sich zu beanspruchen.

Bei Erfolgreichem Vorgehen seitens Deiner Ex, gäbe es schließlich auch keine Masse aus der EU gezahlt werden könnte.

LG Nero

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.826 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen