Der A und die B waren von 1980 - 2000 verheiratet. Der Versorgungsausgleich wurde zu Gunsten der B durchgeführt; ebenfalls ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich. Beide waren schon zum Zeitpunkt der Scheidung verrentet.
Ab Rechtskraft der Scheidung bis 02/2008 zahlte A ca. 560,00€ nachehelichen Unterhalt an die B. Nun stellt er die Zahlungen nach kurzer schriftlicher Ansage bis auf 40€ ein.
A erhält von der DRVersi BUND ca. 1250€/Monat und noch zusätzich ca. 700€ aus einer betrieblichen Pensionskasse.
Die B erhält ca. 850€ Rente.
Frage: Kann der A die Zahlungen einstellen? Gilt hier nicht der "Halbteilungsgrundsatz" von wegen:
Summe Rente A - Rente B = Betrag x geteilt durch 2 = Unterhaltsbetrag?
Nachehelicher Unterhalt bei Rentnern
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Ratlos,
gibts einen Titel für nachehelichen Unterhalt?
quote:
Gilt hier nicht der Halbteilungsgrundsatz von wegen:
Summe Rente A - Rente B = Betrag x geteilt durch 2 = Unterhaltsbetrag?
So hätte ich das eigentlich auch gesehen.
1250 + 700 - 850 : 2 = 550€.
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
nein......soweit ich weis.....hier fliegt nur der Versorgungsausgleich rum...:-)
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Sachverhaltsergänzung / Richtigstellung:
Es stellt sich raus, dass B keinen Unterhaltstitel gegen den A hat.
Der A hat offensichtlich all die Jahre ohne Titulierung des nachehelichen Unterhalts im Scheidungsverfahren gezahlt. Nur über den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich gibts einen Titel!
Frage nun: kann die B jetzt noch !!! einen nachehelichen Unterhalt geltend machen??
Die Frage lautet demnach: kann die B 8 Jahre nach der Scheidung nachehelichen Unterhalt verlangen, wenn a) im Zeitpunkt der Scheidung die Voraussetzungen vorlagen und b) der A all die Jahre "freiwillig" ohne Titulierung nachehelichen U. geleistet hat, an den sich die B "gewöhnt" hat...?
--- editiert vom Admin
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