Nachehelicher Unterhalt bei Rentnern

17. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)
Nachehelicher Unterhalt bei Rentnern

Der A und die B waren von 1980 - 2000 verheiratet. Der Versorgungsausgleich wurde zu Gunsten der B durchgeführt; ebenfalls ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich. Beide waren schon zum Zeitpunkt der Scheidung verrentet.

Ab Rechtskraft der Scheidung bis 02/2008 zahlte A ca. 560,00€ nachehelichen Unterhalt an die B. Nun stellt er die Zahlungen nach kurzer schriftlicher Ansage bis auf 40€ ein.

A erhält von der DRVersi BUND ca. 1250€/Monat und noch zusätzich ca. 700€ aus einer betrieblichen Pensionskasse.

Die B erhält ca. 850€ Rente.

Frage: Kann der A die Zahlungen einstellen? Gilt hier nicht der "Halbteilungsgrundsatz" von wegen:
Summe Rente A - Rente B = Betrag x geteilt durch 2 = Unterhaltsbetrag?

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Ratlos,

gibts einen Titel für nachehelichen Unterhalt?

quote:
Gilt hier nicht der Halbteilungsgrundsatz von wegen:
Summe Rente A - Rente B = Betrag x geteilt durch 2 = Unterhaltsbetrag?


So hätte ich das eigentlich auch gesehen.

1250 + 700 - 850 : 2 = 550€.

Grüßle


-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#2
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

nein......soweit ich weis.....hier fliegt nur der Versorgungsausgleich rum...:-)

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#3
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

Sachverhaltsergänzung / Richtigstellung:

Es stellt sich raus, dass B keinen Unterhaltstitel gegen den A hat.

Der A hat offensichtlich all die Jahre ohne Titulierung des nachehelichen Unterhalts im Scheidungsverfahren gezahlt. Nur über den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich gibts einen Titel!

Frage nun: kann die B jetzt noch !!! einen nachehelichen Unterhalt geltend machen??

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#4
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

Die Frage lautet demnach: kann die B 8 Jahre nach der Scheidung nachehelichen Unterhalt verlangen, wenn a) im Zeitpunkt der Scheidung die Voraussetzungen vorlagen und b) der A all die Jahre "freiwillig" ohne Titulierung nachehelichen U. geleistet hat, an den sich die B "gewöhnt" hat...?

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#5
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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