Nachehelicher Unterhalt!

4. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Maus03
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachehelicher Unterhalt!

Hallo,

nachdem ich dieses Forum mit Interesse gelesen habe, möchte ich nun auch eine Frage an euch stellen.

Ich bin von meinem Exmann vor einem halben Jahr rechtskräftig geschieden worden. Wir haben einen gemeinsamen minderjährigen Sohn und teilen uns das Sorgerecht. Der Junge lebt bei mir.

Nun möchte ich meinen Anspruch auf Aufstockungsunterhalt geltend machen.
Ex verdient ca. 1900 € und zahlt 307 € Kindesunterhalt.
Ich verdiene 930 € und lebe in einer Lebensabschnittgemeinschaft.
Ex ist wieder neu verheiratet.

Habe ich überhaupt Anspruch? Wieviel würde ich bekommen und wie lange?

Habe ich eine Chance?

Danke für eure, hoffentlich zahlreichen Antworten :-)

Grüße Vivian T.

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58 Antworten
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#1
 Von 
Saduka
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 4x hilfreich)

Du hast einen Anspruch haben, mußt diesen aber schnellstmöglich geltend machen, sonst kann er auch verwirkt sein weil er seither nicht gefordert wurde. Weshalb wurde bei der Scheidung nichts geregelt? Der Anspruch sollte sich auf rund 250.- belaufen.

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#2
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ Saduka

Du warst bestimmt früher gut im Rechnen bei Gleichungen mit mehreren Unbekannten! ;-)

Also die 250 Euro können durchaus sehr viel mehr sein oder sehr viel weniger.
Das hängt von vielen Faktoren ab, nicht zuletzt vom Alter des Kindes.
Bemerkenswert ist die bereits bestehende neue Lebensgemeinschaft bereits ein halbes Jahr nach Scheidung.
Wenn der neue Partner der Scheidungsgrund war, so könnten Unterhaltszahlungen u.U. als unbillig gewertet werden. Hängt aber ganz entscheidend auch vom Alter des Kindes ab.

Grüße,
nachgefragt

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#3
 Von 
Maus03
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Er hat mir eine freiwillige Summe gezahlt, die er aber jetzt eingestellt hat.

Wie lange kann ich den Unterhalt geltend machen?
Wir waren 20 Jahre verheiratet.

Mich interessiert auch, wie sich deine Rechnung zusammen setzt,
damit ich es meinem Anwalt erzählen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Maus03
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

@ nachgefragt
Du hast sicher aufmerksam gelesen und bemerkt, das mein Ex wieder verheiratet ist.

Die Scheidung war im Januar und er hat im Mai wieder geheiratet. "Sie" war der Grund für unsere Scheidung.

Und ich habe lediglich nach eineinhalb Jahren eine neue Beziehung.

Mein Sohn ist 12 Jahre alt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

OK,

sein bereinigtes Netto ist etwa 1800
minus KU 344 (inkl. Kindergeld-Anteil):
= 1456

Dein bereinigtes Netto: ca 880
(nicht überobligatorsich).

Differenz: 576 Euro
davon 3/7: ca 250.

Sadukas Prognose stimmt also.... leider nicht!
Denn die Ersparnis aufgrund gemeinsamer Haushaltsführung hat er außer Acht gelassen.
Diese wird mittlerweile ganz unterschiedlich beziffert. Rechne mal mit 200 bis 350 Euro, dir die dafür noch angerechnet werden.
Bleibt für Dich übrig: null komma nix.
Vielleicht ein bisschen mehr.

Es ist in jedem Fall keine Mangelfallberechnung, insofern kommen
Ersparnisse auf Seiten des Unterhaltszahlers nicht zum Tragen.

Aufpassen: an welcher Stelle und in welcher Höhe der Betrag für die gemeinsame Haushaltsführung angerechnet wird, darüber kann man noch streiten.
Hängt auch viel vom Wissen der Anwälte und Richter bzw. Auslegung der Rechtsprechung ab.

Also:
denkst Du nicht, dass Du wieder für dich selbst verantwortlich bist.
Du kannst arbeiten und du tust es.
Du hast einen neuen Partner, der vielleicht auch ein Einkommen hat (?).
Und Du bekommst KU!
Erinnerst du dich noch ein bisschen an Deine Ehezeit? Wer hat Euch da den KU bezahlt?

Grüße,
nachgefragt

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#6
 Von 
Maus03
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Du hast völlig recht.
Es war ja auch nur eine Überlegung von mir.

Als wir uns trennten haben wir sehr viele Abmachungen getroffen, ich hielt mich bis jetzt daran, er aber hat fast alle gebrochen.

Und irgendwie wollte ich meine Rachegelüste ein wenig stillen.
Da es nicht mit Gefühlen geht, dann eben finanziell, denn da bin ich sicher, das tut weh.

Sicher, finanziell kommen wir zurecht (mein Freund ist Umschüler und hat auch nicht viel Geld), aber meinen vorigen Lebensstandard kann ich keinesfalls aufrecht halten und dabei geht es doch beim Aufstockungsunterhalt.

Aber im Prinzip geht es mir garnicht um mich, sondern um mein Kind. Ich möchte ihm etwas bieten können, Kino, Theater, Museum etc. , evtl. Urlaub, was wir ja vorher auch konnten.

Und es geht hier um die Gerechtigkeit.
Er lebt in zweiter Ehe, hat mindestens wenn nicht sogar mehr Geld zur Verfügung als zu unserer Ehe und sie sind nur zu zweit.
Ich muß mit meinem Kind und meinem Freund mit der Hälfte auskommen.

Da soll mal einer Sagen, die Männer sind immer die gears....

Danke trotzdem, auch dafür, das ich das hier mal loswerden konnte

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#7
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

- wieso hat Dein Ex mehr Geld als zu Euren Ehezeiten?
Früher musste zwar ein Kind mit versorgt werden, aber dafür zahlt er jetzt KU!
Und er erhält nicht mehr das KiGe.

- Du kannst Deinen Lebensstandard nicht aufrecht erhalten ?
Ich gehe davon aus, dass Du nur halbe Tage arbeitest. Tja, denn geht's eben nicht mit dem früheren Lebensstandard.
Oder sieh es so: nur halbe Tage zu arbeiten ist auch ein Stück Luxus.

- "Ich möchte ihm etwas bieten können, Kino, Theater, Museum etc
460 Euro bekommst Du monatlich fürs Kind.
Sicher, das ist auch anteilig Miete u.s.w.,
aber irgendwie doch auch nicht wenig, oder ?
Wieviel bekamst Du noch für euer Kind, als ihr noch verheiratet wart?

"Und irgendwie wollte ich meine Rachegelüste ein wenig stillen.
Da es nicht mit Gefühlen geht, dann eben finanziell, denn da bin ich sicher, das tut weh."
DAS BRINGT ES IRGENDWIE AUF DEN PUNKT!

"Und es geht hier um die Gerechtigkeit"

OFFENSICHTLICH NICHT! siehe oben: es geht um Rache!


Gute Besserung!
nachgefragt



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#8
 Von 
Maus03
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn du es so siehst........

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#9
 Von 
Saduka
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 4x hilfreich)

Nach den Richtlinien in SüdD. wird Haushaltsführung explizit nur bei "Nichterwerbstätigen" angerechnet, was bei Dir ja nicht zutrifft. Zweite Voraussetzung ist ein "leistungsfähiger Dritter", d.h. dein Freund muß auch Geld haben. Die Rechnung ist grob: (Netto - 5% - KU - (dein EK - 5%))*3/7. Gehe schnellstmöglich zu einem guten Anwalt, ich denke die Chancen sind sehr gut.

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#10
 Von 
caladiki
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Da gebe ich nachgefragt voll recht.
Und das sind die Frauen die uns MÄNNERN das Leben zur Hölle machen.
Nur aus Rache mehr Geld haben wollen ohne Rücksicht auf das leben und auskommen des EX-Partners.

-----------------
" "

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#11
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#12
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

zumindest ist die Maus ehrlich - und gibt zu, ihre Rachegelüste ein wenig stillen zu wollen :)

Andererseits kann ich sie auch verstehen - und zwar in der Hinsicht, dass sie und ihr LG zusammen nur relativ wenig Geld zur Verfügung haben (Umschüler und Halbtagsjob) - ihr Ex-Mann und dessen Frau aber 2 volle Gehälter haben. Der Unterhalt für das Kind ist ja eh klar - aber wenn der Ex, wie sie sagt, bis jetzt alle Abmachungen gebrochen hat, wäre ich, glaub ich, auch ein wenig rachedurstig :) Ich hab schon mal - in einem anderen Thread uhd Zusammenhang - gesagt: "Der Klügere gibt solange nach, bis er selbst der Dumme ist."

In diesem Sinne

LG

-----------------
"Julchen"

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#13
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#14
 Von 
Maus03
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Einige scheinen nicht richtig zu lesen, oder picken sich nur ein paar Sachen raus.

Dem Richter, wenn es denn überhaupt soweit kommt, könnte ich ne ganze Menge Gründe nennen.

Nichteinhaltung der Vereinbarungen z.B. und ausserdem zahlte er mir ja eine freiwillige Summe, bis Dato.......

"Das Leben ist ein verlorenes Gut, wenn man nicht so gelebt hat, wie man hätte leben wollen"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Maus03
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Erzähl das mal meinem damaligen Anwalt....
der hat ihm wahrscheinlich genauso vertraut wie ich.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

mal anders herum gefragt:

wie lange hättest Du denn gern noch Unterhalt von ihm?
Wie lange denkst du soll Dein Ex Deine neue Lebensgemeinschaft mit finanzieren ?

nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Maus03
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider hat der vieles versaut, aber das ist eine andere Geschichte.

Ich nahm mir halt einen Anwalt, da ich mich in der Thematik nicht auskenne.

Erst jetzt mache ich Recherchen, da das Kind in den Brunnen gefallen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Maus03
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber nachgefragt,

meinst du nicht, das du da ein bischen hart bist.

Was heißt hier mitfinanzieren?

Ich möchte nur was mir zusteht, nicht mehr und nicht weniger

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Saduka
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 4x hilfreich)

Suche schnellstmöglich einen Anwalt auf, ohne gehts nicht, da Du seither UH bekommen hast wird auch der Anspruch nicht verwirkt sein.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ Maus03

Dein Ex hat ne neue Ehe,
Du ne neue feste Partnerschaft.
KU bezahlt Dein Ex ja.
Was willst Du noch von ihm?

Ist Dein Ex Dir wichtiger als Dein neuer Partner ???
Schon mal was von Eigenverantwortung gehört???

Du willst, dass dein Ex Dir Aufstockungsunterhalt zahlt, damit Du den gleichen Lebensstandard hast wie früher?
Wirst Du auch ab und zu mal bei ihm vorbei fahren und seine Wohnung putzen und Wäsche waschen, damit auch ER seinen Lebensstandard behält, den er in der alten Ehe hatte?

Gerechtigkeit ist etwas mehr als die Buchstaben des Gesetzes!!
Gerechtigkeit hat etwas mit Moral und Gewissen und Anstand zu tun!


Grüße,
nachgefragt




-- Editiert von nachgefragt am 05.11.2004 10:22:10

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#24
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

@maus,
"ich will nur das,was mir zusteht"
Den satz lässt meine ex auch immer los.
Ich bin vor über 5 jahren ausgezogen.
Wielange soll man denn noch den zampano spielen?
Irgendwann muss doch mal gut sein, oder nicht?
Kennst du das sprichwort:
"leben und leben lassen"?
Er zahlt für euer kind - du gehst arbeiten.
Was willst du noch?
Solange es frauen gibt wie dich, werden immer mehr männer versuchen, sich vor unterhaltszahlungen zu drücken.
Ihr verabschiedet euch von jeder fairnis und wollt nur, "was euch zusteht".
Und das im emanzipationszeitalter.
rogitec

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
zabine1960
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ich hier lese erschüttert mich ja wirklich.
Ich verstehe das Forum wohl falsch? Wenn hier eine Frau postet und um ihr Recht kämpfen will, dann ist das unmoralisch? Aber hingegen einem Mann mit praktischen Tipps zu versorgen, hinsichtlich drücken vor der Zahlungsverpflichtung... ist wohl eher hier gefragt.
Was für eine Doppelmoral. Vielleicht sollten sich mal die Herren hier in der Runde fragen, warum sie es geschafft haben eine Karriere hinzulegen, ? Und sind denn die Ratgeber hier und MORALAPOSTEL... auch emanzipierte Väter. Haben ihren zustehenden Erziehungsurlaub genutzt, dafür die Kariere geopfert??
Himmel, in was für´´ ner Welt lebt ihr eigentlich?
Zu einer gescheiterten Ehe gehören immer 2. Und unsere Rechtsprechung, sehr geehrte Herren, wurden von Männern gemacht. Vielleicht solltet ihr euch mal lieber Fragen, warum die euch so furchtbar schlecht behandeln?
Gruss
Sabine

22 Jahre verheiratet°!

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ zabine1960

wenn 2 sich scheiden lassen haben
und beide bereits eine neue Partnerschaft eingegangen sind,
wasrum sollte Deiner Meinung nach einer dem anderen noch Unterhalt zahlen ?
Jeder der alten Partner hat sich doch bereits für einen anderen entschieden.

Können manche Frauen sich nicht entscheiden, was sie wollen?

"zu einer gescheiterten Ehe gehören immer 2"
Richtig! Also ER und(!) SIE !
Warum soll dann immer nur ER die Last tragen ?


Grüße,
nachgefragt

-- Editiert von nachgefragt am 16.11.2004 08:54:06

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

@zabine1960,
im Prinzip hast Du ja recht, dass hier nur jemand sein Recht will. Das hat aber gar nichts mit GE-rechtigkeit zu tun. Ich sehe hier eher den Neid auf zwei volle Gehälter, die von zwei Personen eingestrichen werden, die VOLLZEIT arbeiten.
Wenn die nette Maus03 ebenfalls Vollzeit arbeiten würde, hätte sie auch mehr Geld. Und die dafür notwendigen Betreuungskosten, die würde ich dem Ex zur Hälfte oder komplett in Rechnung stellen. Davon profitiert er ja auch und es ist gerechter als jetzt noch nach Unterhalt krähen.
Oder bist Du der Meinung, dass sich Vollzeitarbeit nicht lohnt, weil dann prozentual mehr Steuern zu zahlen sind und man für die paar Kröten netto nicht mehr arbeiten muss?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
huibuu
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

@ zabine

muss dir leider - obwohl auch mann - vollkommen recht geben. die rechtsauffassung mancher leute ist vorsichtig formuliert höchst merkwürdig.

das problem ist, dass viele leute nicht in der lage sind, sich mit ihrer trennung/scheidung vernünftig auseinanderzusetzen. männer vor allem dann, wenn eine frau es "wagt" die trennung einzuleiten. das kratzt ganz gewaltig am männlichen ego - und dann auch noch zahlen!

viele männer ergehen sich dann in selbstmitleid bis zum geht nicht mehr, anstatt zu analysieren was falsch gelaufen ist.

es ist halt einfacher, den expartner in bausch und bogen zu verdammen als eigene fehler einzugestehen. und so werden dann rosenkriege vom zaun gebrochen, jahrelang mit allen mitteln völlig sinnlose juristische auseinandersetzungen geführt und nichts unversucht gelassen, dem expartner bei jeder gelegenheit eins auszuwischen. das beschäftigt und lenkt von eigenen fehlern ab.

eine scheidung ist rein von der sache her zunächst einmal ein grandioses persönliches scheitern. es ist das eingeständnis, dass man ein wesentliches lebensziel im privaten bereich verpasst hat. das traumatisiert viele, umso mehr als in unserer gesellschaft misserfolge und niederlagen leider noch immer stigmatisiert sind.

das schlimme daran ist, dass meistens die kinder unter diesen auseinandersetzungen leiden müssen. die schäden, die durch umgangsverweigernde mütter und vor ihrer verantwortung davonlaufende väter verursacht werden, sind gewaltig.

und daran hat sich in den letzten 50 jahren leider nichts geändert, egal welches familienrecht gerade gilt.

ich persönlich würde allen scheidungs-kandidaten ein mediationsverfahren zur pflicht machen und finanzielle sanktionen gegen den partner verhängen, der sich einem solchen verweigert.

daraus wird aber leider nichts werden, denn von der heutigen situation profitieren heerscharen von juristen. da jurist die häufigste grundausbildung bei politikern ist, gilt eben das sprichwort von der krähe, die der anderen keine auge aushackt.


-----------------
"huibuu"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

ich bin da jetzt gespalten. Einerseits waren Maus und ihr Mann 20 Jahre verheiratet und haben sich wohl auch gemeinsam etwas aufgebaut. Der Mann verläßt seine Frau dann nach 20 Jahren für eine andere, die er dann auch gleich heiratet und seine Frau steht mit dem Sohn vor einem völligen Neuanfang - mit wahrscheinlich auch weniger Geld (trotz KU).

Einerseits finde ich, dass der EU/BU überholt ist, und die Frauen bitte selbst für sich verantwortlich sein sollten - andererseits seh ich nach ner Ehe, die 20 Jahre gedauert hat, schon ein, dass die Exfrau den ihr nach so langer Zeit sicherlich zustehenden Unterhalt bekommen sollte.

Wenn der Ex von Maus, wie sie sagt, alle Abmachungen gebrochen hat, muss sie sich ja auch nicht mehr dran halten - oder? Gleiches Recht für alle!

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"Julchen"

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
huibuu
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

ich unterstelle mal, dass sich die einkommensverhältnisse bei beiden nach der scheidung nicht geändert haben.

dann haben wir die situation, dass die kindererziehung für den vater mit monatlich eur 307 erledigt ist. dies geht nur, weil die mutter die betreuung übernimmt. bei einem 12-jährigen sohn geht das meiner meinung nach nur mit einer teilzeitstelle, was in diesem fall mit eur 930 auch so zu sein scheint.
ergo: reduzierte einkommensmöglichkeiten für die mutter.

der vater geht weiterhin seinem beruf nach und hat sein bisheriges gehalt. der gezahlte kindesunterhalt liegt mit eur 307 deutlich unter den kosten, die er hätte, wäre er noch verheiratet.

aus diesen gründen hat maus m.e. einen anspruch, der gesetzlich und "moralisch" berechtigt ist.

darum geht es, um nichts anderes. rachegelüste von beiden seiten sind fehl am platz.

ein beitrag schlägt vor, das kind fremdbetreuen zu lassen, und die kosten hälftig zu teilen. das kann m.e. keine lösung sein 1. ist es für das kind schlechter und 2. ist es erheblich teurer als die eur 100 bis 200 monatlich, um die es in diesem fall geht.



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"huibuu"

0x Hilfreiche Antwort

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